Sitze im Aufsichtsrat der Stadtwerke: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 3. Juli 2023, 22:31 Uhr
Gremium: Kreisparteitag |
Sitzung: ordentlicher Kreisparteitag 7/2023 |
Bezeichnung: |
Antragsteller: Kreisvorstand
|
Beschluss: Angenommen |
- Die Ratsfraktion wird aufgefordert, die Entscheidung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrates der Stadtwerke Kiel auf eine Ratsversammlung nach der Sommerpause zu vertagen.
- Fraktion und Kreisvorstand werden aufgefordert, die Gespräche mit dem Betriebsrat der Stadtwerke und den Gewerkschaften fortzusetzen.
- Unabhängig davon soll zukünftig und ab sofort eine regelmäßige Abstimmung zwischen Betriebsräten, Gewerkschaften und SPD vor Aufsichtsratssitzungen stattfinden.
- Der Kreisvorstand wird aufgefordert, die Entscheidung über die Besetzung des Aufsichtsrates nötigenfalls von den weiteren Kooperationsvereinbarungen mit den Grünen zu trennen und dann über diesen Punkt zu gegebener Zeit eine Vereinbarung zu treffen.
- Die Positionierung der Kieler SPD zum Thema „Mitbestimmung“ bzw. zur Beibehaltung des „Kieler Modells“ wird im Rahmen einer Kreisausschusssitzung oder eines Kreisparteitages beschlossen. Der Kreisvorstand bringt dazu einen Antrag ein. Sollte es zu einer Einigung im Rahmen der Verhandlungen der Kooperationsvereinbarung kommen, ist die konkrete Aufteilung der Besetzung im Aufsichtsrat in der Vereinbarung aufzuführen.