Wahlen zum Kreisvorstand: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Jvoss (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „===Abstimmung über die Zahl der Vorsitzenden und über die Zahl der Beisitzer*innen=== ===Vorsitzende*r=== ==Stellvertreter*innen== ==Schatzmeister*in== ==Schriftführung== ==Beisitzer*innen==“) Markierung: 2017-Quelltext-Bearbeitung |
Jvoss (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung Markierung: 2017-Quelltext-Bearbeitung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
===Abstimmung über die Zahl der Vorsitzenden und über die Zahl der Beisitzer*innen=== | ===Abstimmung über die Zahl der Vorsitzenden und über die Zahl der Beisitzer*innen=== | ||
Der Kreisparteitag beschließt bei einer Gegenstimme, dass der Kreisvorstand aus eine/m Vorsitzende/n, zwei stellvertretenden Vorsitzenden und acht Beisitzenden besteht. | |||
===Vorsitzende*r=== | ===Vorsitzende*r=== | ||
==Stellvertreter*innen== | ===Stellvertreter*innen== | ||
==Schatzmeister*in== | ===Schatzmeister*in=== | ||
==Schriftführung== | ===Schriftführung=== | ||
==Beisitzer*innen== | ===Beisitzer*innen=== |
Version vom 6. Juli 2023, 19:00 Uhr
Abstimmung über die Zahl der Vorsitzenden und über die Zahl der Beisitzer*innen
Der Kreisparteitag beschließt bei einer Gegenstimme, dass der Kreisvorstand aus eine/m Vorsitzende/n, zwei stellvertretenden Vorsitzenden und acht Beisitzenden besteht.