Wahlen zum Kreisvorstand: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Kreisparteitag beschließt bei einer Gegenstimme, dass der Kreisvorstand aus eine/m Vorsitzende/n, zwei stellvertretenden Vorsitzenden und acht Beisitzenden besteht. | Der Kreisparteitag beschließt bei einer Gegenstimme, dass der Kreisvorstand aus eine/m Vorsitzende/n, zwei stellvertretenden Vorsitzenden und acht Beisitzenden besteht. | ||
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Version vom 6. Juli 2023, 19:11 Uhr
Abstimmung über die Zahl der Vorsitzenden und über die Zahl der Beisitzer*innen
Der Kreisparteitag beschließt bei einer Gegenstimme, dass der Kreisvorstand aus eine/m Vorsitzende/n, zwei stellvertretenden Vorsitzenden und acht Beisitzenden besteht.
Vorsitzende*r
KandidatIn | Abgegebene Stimmen | Ungültige Stimmen | Ja | Nein | Enthaltungen |
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Gesine Stück | 63 | 0 | 42 | 15 | 6 |