Wahlen zum Kreisvorstand
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Abstimmung über die Zahl der Vorsitzenden und über die Zahl der Beisitzer*innen
Der Kreisparteitag beschließt bei einer Gegenstimme, dass der Kreisvorstand aus eine/m Vorsitzende/n, zwei stellvertretenden Vorsitzenden und acht Beisitzenden besteht.