https://ki.beschluesse.spd-schleswig-holstein.de/api.php?action=feedcontributions&user=Mwoeller&feedformat=atomBeschlüsse der SPD Kiel - Benutzerbeiträge [de]2024-03-29T09:56:27ZBenutzerbeiträgeMediaWiki 1.39.2https://ki.beschluesse.spd-schleswig-holstein.de/index.php?title=Beschl%C3%BCsse_der_SPD_Kiel:Impressum&diff=373Beschlüsse der SPD Kiel:Impressum2018-09-10T15:11:17Z<p>Mwoeller: /* Vertreten durch */</p>
<hr />
<div>'''Angaben gemäß § 5 TMG:'''<br />
<br />
SPD Kreisverband Kiel<br><br />
Kleiner Kuhberg 28-30<br><br />
24103 Kiel<br />
<br />
==Vertreten durch ==<br />
<br />
Gesine Stück, Kreisvorsitzende<br><br />
Telefon: 0431 / 9060612<br><br />
E-Mail: kv-kiel@spd.de</div>Mwoellerhttps://ki.beschluesse.spd-schleswig-holstein.de/index.php?title=Kreisparteitag&diff=369Kreisparteitag2018-08-29T08:18:26Z<p>Mwoeller: </p>
<hr />
<div><br />
Die mit '''!''' gekennzeichneten Parteitage sind abschließend bearbeitet. (f.d.R. bis 2018 einschl.: Jürgen Weber)<br />
<br />
== 2018 ==<br />
* [[Ordentlicher Kreisparteitag 06/2018]] '''!'''<br />
* [[Außerordentlicher Kreisparteitag 02/2018]] '''!'''<br />
<br />
== 2017 ==<br />
* [[Außerordentlicher Kreisparteitag 11/2017]] '''!'''<br />
* [[Ordentlicher Kreisparteitag 02/2017]] '''!'''<br />
<br />
== 2016 ==<br />
* [[Außerordentlicher Kreisparteitag 11/2016]]<br />
* [[Ordentlicher Kreisparteitag 02/2016]] '''!'''<br />
<br />
== 2015 ==<br />
* [[Außerordentlicher Kreisparteitag 07/2015]] '''!'''<br />
* [[Ordentlicher Kreisparteitag 02/2015]] '''!'''<br />
<br />
== 2014 ==<br />
* [[Ordentlicher Kreisparteitag 06/2014]] '''!'''<br />
<br />
== 2013 ==<br />
* [[Außerordentlicher Kreisparteitag 12/2013]] '''!'''<br />
<br />
== 2012 ==<br />
* [[Kreisparteitag 06/2012]]<br />
<br />
== 2011 ==<br />
*<br />
<br />
== 2010 ==<br />
* [[Kreisparteitag 11/2010]]<br />
<br />
== 2000 ==<br />
* [[ordentlicher Kreisparteitag 10/2000]]</div>Mwoellerhttps://ki.beschluesse.spd-schleswig-holstein.de/index.php?title=Kreisparteitag&diff=368Kreisparteitag2018-08-29T08:14:55Z<p>Mwoeller: </p>
<hr />
<div><br />
Die mit '''!''' gekennzeichneten Parteitage sind abschließend bearbeitet. (Jürgen Weber)<br />
<br />
== 2018 ==<br />
* [[Ordentlicher Kreisparteitag 06/2018]] '''!'''<br />
* [[Außerordentlicher Kreisparteitag 02/2018]] '''!'''<br />
<br />
== 2017 ==<br />
* [[Außerordentlicher Kreisparteitag 11/2017]] '''!'''<br />
* [[Ordentlicher Kreisparteitag 02/2017]] '''!'''<br />
<br />
== 2016 ==<br />
* [[Außerordentlicher Kreisparteitag 11/2016]]<br />
* [[Ordentlicher Kreisparteitag 02/2016]] '''!'''<br />
<br />
== 2015 ==<br />
* [[Außerordentlicher Kreisparteitag 07/2015]] '''!'''<br />
* [[Ordentlicher Kreisparteitag 02/2015]] '''!'''<br />
<br />
== 2014 ==<br />
* [[Ordentlicher Kreisparteitag 06/2014]] '''!'''<br />
<br />
== 2013 ==<br />
* [[Außerordentlicher Kreisparteitag 12/2013]] '''!'''<br />
<br />
== 2012 ==<br />
* [[Kreisparteitag 06/2012]]<br />
<br />
== 2011 ==<br />
*<br />
<br />
== 2010 ==<br />
* [[Kreisparteitag 11/2010]]<br />
<br />
== 2000 ==<br />
* [[ordentlicher Kreisparteitag 10/2000]]</div>Mwoellerhttps://ki.beschluesse.spd-schleswig-holstein.de/index.php?title=Ordentlicher_Kreisparteitag_06/2018&diff=366Ordentlicher Kreisparteitag 06/20182018-08-29T08:04:36Z<p>Mwoeller: </p>
<hr />
<div>{{Parteitag<br />
|Titel = Kreisparteitag 06/2018<br />
|DatumVon = 02.06.2018<br />
|DatumBis = <br />
|Location = Legienhof<br />
|Straße = Legienstraße 22<br />
|Hausnummer =<br />
|PLZ = 24103<br />
|Ort = Kiel<br />
|Gliederung = Kreisverband Kiel<br />
|Ordentlich = Ordentlich<br />
|<br />
}}<br />
<br />
<br />
== Kommunales ==<br />
* A 1 [[„Gute Arbeit – guter Lohn“ auch bei der Vergabe von Postdienstleistungen berücksichtigen!]]<br />
<br />
== Organisatorisches/Partei ==<br />
<br />
* A 2 [[Digitales Antragstool]]<br />
* A 3 [[Zukunftswerkstatt]]<br />
* A 4 [[Kassenführung]]<br />
* A 7 [[Erneuerung der SPD SH mit allen Mitgliedern]]<br />
<br />
== Initiativanträge ==<br />
* I 1 [[Finanzielle Ausstattung der Basisarbeit]]<br />
* I 3 [[Antrag zu zukünftigen Tagungsorten]]<br />
* I 4 [[Saubere Lösungen für saubere Luft - ohne Fahrverbote]]<br />
<br />
== Satzung ==<br />
* S 1 [[Beschlussfassung über die neue Satzung des Kreisverbandes]]<br />
<br />
== Delegierte für die Landeswahlkonferenz Europawahl ==<br />
<br />
* [[Wahl der Delegierten zur Landeswahlkonferenz]]</div>Mwoellerhttps://ki.beschluesse.spd-schleswig-holstein.de/index.php?title=Beschlussfassung_%C3%BCber_die_neue_Satzung_des_Kreisverbandes&diff=365Beschlussfassung über die neue Satzung des Kreisverbandes2018-08-27T12:39:00Z<p>Mwoeller: </p>
<hr />
<div>{{Beschluss<br />
|Gremium = Kreisparteitag<br />
|Gliederung = Kreisverband Kiel<br />
|Sitzung = außerordentlicher Kreisparteitag 06/2018<br />
|Leitantrag =<br />
|Nr = S1<br />
|Kategorien = Satzung<br />
|Antragsteller = Kreisvorstand<br />
|Status = beschlossen<br />
|Adressat = alle Mitglieder<br />
}}<br />
<br />
<br />
<br />
'''Satzung des Kreisverbandes Kiel der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands'''<br />
<br />
Inhalt<br />
[[I Allgemeines]]<br />
<br />
§ 1 Bereich und Gliederung<br />
§ 2 Organe<br />
§ 3 Finanzordnung<br />
§ 4 Parteiöffentlichkeit<br />
§ 5 Öffentlichkeit von Beschlüssen<br />
<br />
[[II Der Ortsverein]]<br />
<br />
§ 6 Die Mitgliederversammlung<br />
§ 7 Die Jahreshauptversammlung<br />
§ 8 Ortsvereinsvorstand<br />
<br />
[[III Der Kreisverband]] <br />
<br />
§ 9 Der Kreisparteitag<br />
§ 10 Einberufung<br />
§ 11 Zusammensetzung<br />
§ 12 Beschlussfähigkeit<br />
§ 13 Aufgaben des Kreisparteitages<br />
§ 14 Außerordentlicher Kreisparteitag<br />
§ 15 Der Kreisausschuss<br />
§ 16 Zusammensetzung<br />
§ 17 Aufgaben des Kreisausschusses<br />
§ 18 Der Kreisvorstand<br />
§ 19 Aufgaben des Kreisvorstandes<br />
§ 20 Die Kontrollkommission<br />
§ 21 Aufgaben der Kontrollkommission<br />
§ 22 Die Schiedskommission<br />
§ 23 Mitgliederentscheid<br />
<br />
[[IV Arbeitsgemeinschaften, Arbeitskreise und Projektgruppen]]<br />
<br />
§ 24 Die Arbeitsgemeinschaft (AG)<br />
§ 25 Jahreshauptversammlung und Mitgliederversammlung<br />
§ 26 AG-Vorstand<br />
§ 27 Arbeitskreise, Projektgruppen<br />
<br />
[[V Wahlverfahren zur Besetzung von Parteiämtern]]<br />
<br />
§ 28 Quotierung<br />
§ 29 Wahlverfahren zur Besetzung eines Parteiamtes (Einzelwahl)<br />
§ 30 Wahlverfahren zur Besetzung mehrerer Parteiämter (Listenwahl)<br />
§ 31 Wahl der Vorstände<br />
<br />
[[VI Aufstellung von Kandidatinnen und Kandidaten]] <br />
<br />
§ 32 Allgemeines<br />
§ 33 Wahlverfahren zur Kommunalwahl und zu den Ortsbeiräten<br />
<br />
[[VII Schlussbestimmungen]]<br />
<br />
§ 34 Satzungsänderungen<br />
§ 35 Generalverweis<br />
§ 36 Inkrafttreten<br />
<br />
<br />
'''I Allgemeines'''<br />
<br />
§1 Bereich und Gliederung<br />
<br />
(1) Der Bereich des Kreisverbandes umfasst die Stadt Kiel. Er ist Unterbezirk im Sinne des<br />
Organisationsstatuts.<br />
(2) Der Kreisverband gliedert sich in Ortsvereine, deren Zahl und Grenze vom Kreisvorstand<br />
im Einvernehmen mit den betroffenen Ortsvereinen nach politischer und organisatorischer<br />
Zweckmäßigkeit festgelegt werden. <br />
(3) Für besondere Aufgaben können auf Beschluss des Kreisvorstandes innerhalb der Partei<br />
Arbeitsgemeinschaften gebildet werden.<br />
<br />
§ 2 Organe<br />
<br />
(1) Organe des Kreisverbandes sind:<br />
der Kreisparteitag, der Kreisausschuss und der Vorstand.<br />
(2) Organe des Ortsvereins sind:<br />
die Mitgliederversammlung und der Vorstand.<br />
(3) Organe der Arbeitsgemeinschaft sind: <br />
die Mitgliederversammlung und der Vorstand.<br />
<br />
§ 3 Finanzordnung<br />
<br />
(1) Für den Kreisverband und die Ortsvereine gilt die Finanzordnung der SPD.<br />
(2) Der Kreisverband und die Ortsvereine sind in eigenständiger Kassenführung für ihr<br />
Finanzwesen verantwortlich. Die Jusos führen ein Konto in Abstimmung mit dem für die<br />
Finanzen zuständigen Mitglied des Kreisvorstands. Dies wird auch Ortsvereinen auf deren<br />
Antrag hin ermöglicht.<br />
(3) Der Kreisverband führt einen vom Kreisparteitag festgesetzten Anteil am Beitragsaufkommen an die Ortsvereine ab.<br />
(4) Zahlt ein Mitglied länger als drei Monate keine Beiträge, so gilt nach Ablauf eines Monats<br />
nach Zustellung der zweiten Mahnung die Nichtzahlung des Beitrages als Erklärung des<br />
Austritts. Vor dem Ausschluss ist der Vorstand des betroffenen Ortsvereins anzuhören. In den<br />
Mahnungen muss auf die Folgen der Nichtzahlung hingewiesen werden.<br />
<br />
§ 4 Parteiöffentlichkeit<br />
<br />
(1) Kreisparteitag, Kreisausschuss, Kreisvorstand sowie die Versammlungen und Vorstandssit<br />
-<br />
zungen der Ortsvereine und der Arbeitsgemeinschaften tagen parteiöffentlich. Parteimitglie<br />
-<br />
der und eingeladene Gäste haben Rederecht.<br />
(2) Kreisparteitage, Mitgliederversammlungen der Ortsvereine und Arbeitsgemeinschaften ta<br />
-<br />
gen zudem öffentlich. Die Öffentlichkeit kann entweder mit einfacher Mehrheit ausgeschlossen<br />
werden oder durch vorhergehenden Beschluss des Kreisvorstandes, des Ortsvereinsvorstan<br />
-<br />
des oder des Vorstandes der Arbeitsgemeinschaft.<br />
(3) Die Parteiöffentlichkeit kann von Kreisausschuss- und Kreisvorstandssitzungen sowie von<br />
Vorstandssitzungen der Ortsvereine oder der Arbeitsgemeinschaften in begründeten Fällen für<br />
einzelne Beratungsgegenstände ausgeschlossen werden.<br />
<br />
§ 5 Öffentlichkeit von Beschlüssen<br />
<br />
Den Umgang mit Beschlüssen von Kreisverband, Arbeitsgemeinschaften und Ortsvereinen<br />
regelt die Richtlinie zur Veröffentlichung von Beschlüssen im SPD-Kreisverband Kiel.<br />
<br />
<br />
'''II Der Ortsverein'''<br />
<br />
§ 6 Die Mitgliederversammlung<br />
<br />
(1) Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Ortsvereins. Von ihr geht die<br />
politische Willensbildung der Partei aus, die sich in Entschließungen und Anträgen ausdrückt.<br />
Sie nimmt Berichte entgegen, führt Wahlen durch und verabschiedet Wahlvorschläge. Die<br />
Durchführung der Wahlen bestimmt sich nach der Wahlordnung der Partei.<br />
(2) <br />
Die Mitgliederversammlung muss mindestens einmal in jedem Quartal einberufen werden.<br />
Sie wird vom Vorstand schriftlich mit dem Vorschlag einer Tagesordnung einberufen. Diese Ta<br />
gesordnung ist den Mitgliedern mindestens 10 Tage vorher zuzusenden. Elektronische Zusen<br />
dung ist zulässig. Wahlen können nur stattfinden, wenn sie in der vorläufigen Tagesordnung<br />
angekündigt worden sind. Sofern der Ortsverein Versammlungen der Bürgerinnen und Bürger<br />
oder andere öffentliche Veranstaltungen durchführt, können diese anstelle einer Mitgliederversammlung treten.<br />
(3) Wenn 10% der Mitglieder eines Ortsvereins mit dem Vorschlag einer Tagesordnung eine<br />
Mitgliederversammlung verlangen, muss der Vorstand des Ortsvereins unverzüglich eine Mitgliederversammlung mit zumindest dieser vorläufigen Tagesordnung einberufen. Kommt der<br />
Ortsvereinsvorstand dem nicht nach, beruft der Kreisvorstand unverzüglich ein.<br />
(4) Die Mitgliederversammlung wählt fristgemäß für bevorstehende Wahlkonferenzen<br />
a) die Delegierten zur Wahlkonferenz der Kandidatinnen-/Kandidatenaufstellung zur Kommunalwahl,<br />
b)die Delegierten zur Kreiswahlkonferenz zur Landtags-, Europa- und Bundestagswahl.<br />
Bei diesen Delegiertenwahlen sind die besonderen Anforderungen der Kreiswahlgesetze<br />
Schleswig-Holstein hinsichtlich der Wahlkreise zu beachten; §§ 32 und 33 dieser Satzung<br />
gelten entsprechend.<br />
(5) Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, sofern diese<br />
Satzung nichts anderes vorschreibt.<br />
(6) Nichtmitgliedern kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung Rederecht eingeräumt<br />
werden.<br />
<br />
§ 7 Die Jahreshauptversammlung<br />
<br />
(1) Die Jahreshauptversammlung ist eine besondere Mitgliederversammlung. Sie tritt jährlich<br />
zusammen. Sie nimmt die Berichte, insbesondere den Kassen- und Revisionsbericht entgegen.<br />
Sie entscheidet auf Antrag der Revisorinnen/Revisoren über die Entlastung des Vorstandes in<br />
Finanzangelegenheiten. Mindestens vor jeder Vorstandswahl legt der amtierende Vorstand ihr<br />
seinen Tätigkeitsbericht vor. <br />
(2) Die Jahreshauptversammlung prüft die Stimmberechtigung der Anwesenden und wählt<br />
eine Versammlungsleitung.<br />
(3) Die Jahreshauptversammlung wählt für die Dauer von 2 Jahren <br />
a) den Ortsvereinsvorstand,<br />
b) die Revisorinnen/Revisoren<br />
c) sowie gegebenenfalls Beauftragte für besondere Aufgaben.<br />
(4) Die Jahreshauptversammlung wählt für die Dauer von 1 Jahr entsprechend §11 Abs. 2 und<br />
§ 16 Abs. 1 Nr. a)<br />
a) die Delegierten zum Kreisparteitag,<br />
b) die Delegierten/die Delegierte/den Delegierten zum Kreisausschuss.<br />
Bei den Delegiertenwahlen gem. Ziffern a und b sind die besonderen Anforderungen der Kreiswahlgesetze Schleswig-Holstein hinsichtlich der Wahlkreise zu beachten; §§32 und 33 dieser<br />
Satzung gelten entsprechend.<br />
<br />
§ 8 Ortsvereinsvorstand<br />
<br />
(1) Der Ortsvereinsvorstand leitet den Ortsverein und führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus. Ihm obliegt die Durchführung der politischen und organisatorischen Aufgaben<br />
des Ortsvereins sowie die Zusammenarbeit mit den Gliederungen der Partei. Er entscheidet<br />
über die Aufnahme von Mitgliedern.<br />
(2) Der Ortsvereinsvorstand besteht aus folgenden Funktionen:<br />
a) Vorsitz, <br />
b) stellvertretender Vorsitz (bis zu 2),<br />
c) Kassenführung,<br />
d) Schriftführung,<br />
sowie weiteren Mitgliedern als Beisitzer/Beisitzerin.<br />
Wird nur eine Person zum Vorsitz gewählt, soll einer/eine der stellvertretenden Vorsitzenden<br />
ein anderes Geschlecht als das des/der Vorsitzenden haben. Werden zwei Personen als<br />
Vorsitzende gewählt, müssen sie unterschiedlichen Geschlechts sein. <br />
(3) Die Jahreshauptversammlung entscheidet im Vorwege über die Anzahl der Vorsitzenden<br />
und Stellvertretenden im Vorsitz und der Anzahl der weiteren Mitglieder des Vorstandes.<br />
<br />
<br />
'''III Der Kreisverband''' <br />
<br />
§ 9 Der Kreisparteitag<br />
<br />
Der Kreisparteitag ist das oberste Organ des Kreisverbandes.<br />
<br />
§ 10 Einberufung<br />
<br />
(1) Ein ordentlicher Kreisparteitag findet alljährlich statt.<br />
(2) Der Kreisvorstand schlägt eine vorläufige Tagesordnung vor und gibt sie den Delegierten<br />
mindestens 6 Wochen vor dem Zusammentreten des Parteitages schriftlich bekannt. Elektronische Zusendung ist zulässig.<br />
(3) Anträge sind den Delegierten mindestens 14 Tage vor dem Zusammentreten des<br />
Parteitages schriftlich bekannt zu geben. Elektronische Zusendung ist zulässig. Diese Anträge<br />
sind dem Kreisvorstand in elektronischer Form in einem mit Standardsoftware zu<br />
verarbeitenden Format zuzusenden.<br />
(4) Der Parteitag entscheidet, ob während der Tagung eingebrachte Anträge behandelt<br />
werden. Der Behandlung soll zugestimmt werden, wenn besondere Gründe vorliegen,<br />
aufgrund derer die Antragsfrist nicht eingehalten werden kann.<br />
<br />
§ 11 Zusammensetzung<br />
<br />
(1) Stimmberechtigt auf dem Kreisparteitag sind die von den Ortsvereinen und Arbeitsgemeinschaften gewählten Delegierten. <br />
Auf begründeten Antrag kann der Kreisvorstand zu einem Mitgliederparteitag einladen, stimmberechtigt sind alle anwesenden Mitglieder des<br />
Kreisverbands, die bei der Mandatsprüfungskommission registriert sind und eine Stimmkarte<br />
erhalten haben. <br />
(2) Jeder Ortsverein hat zwei Delegierte. <br />
Ab dem 26. Mitglied entfällt auf je 25 Mitglieder des<br />
Ortsvereins zusätzlich ein Delegierter/eine Delegierte.<br />
Die Anzahl der Delegierten ergibt sich<br />
aus der Zahl der Ortsvereinsmitglieder am 31.12. des Vorjahres.<br />
(3) Die Arbeitsgemeinschaften entsenden jeweils 1 stimmberechtigte/n Delegierte/n. <br />
(4) Beratend nehmen teil:<br />
a) die Mitglieder des Kreisvorstandes,<br />
b) die Mitglieder des Kreisverbandes in der Rats-, Landtags- und Bundestagsfraktion, <br />
sowie in der Landes- und Bundesregierung, der/die Oberbürgermeister/in und die <br />
Dezernenten / Dezernentinnen,<br />
c) die Mitglieder der Kontrollkommission,<br />
d) die Mitglieder der Schiedskommission,<br />
e) die vom Kreisverband berufenen Parteireferentinnen und -referenten,<br />
f) ein/e Mitarbeiter/in der Kreisgeschäftsstelle,<br />
g) die Vorsitzenden der Ortsvereine und Arbeitsgemeinschaften,<br />
h) die Delegierten des Landesparteirates und Landesparteitages.<br />
<br />
§ 12 Beschlussfähigkeit<br />
<br />
(1) Der Kreisparteitag ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Delegierten anwesend ist. <br />
Ein Mitgliederparteitag nach §11 Abs. 1 Satz 2 ist beschlussfähig,<br />
wenn mindestens 50 stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind.<br />
Der Kreisparteitag wählt ein<br />
Präsidium, beschließt eine Tagesordnung und eine Geschäftsordnung und prüft durch eine von<br />
ihm zu wählende Mandatsprüfungskommission Zahl und Legitimation der Delegierten.<br />
(2) Über die Verhandlungen des Kreisparteitages wird ein Protokoll geführt. Beschlüsse sind<br />
durch 2 Mitglieder des Präsidiums zu beurkunden.<br />
<br />
§ 13 Aufgaben des Kreisparteitages<br />
<br />
(1) Zu den Aufgaben des Kreisparteitages gehören:<br />
a) Entgegennahme der Berichte des Kreisvorstandes, der Kontrollkommission, des Kreisausschusses, der Arbeitsgemeinschaften, der Ratsfraktion, der Landtagsabgeordneten und<br />
der/des Bundestagsabgeordneten. <br />
Die Schiedskommission kann auf eigenen Wunsch berichten. <br />
Die Berichte müssen den Delegierten mindestens 14 Tage vor Beginn des Parteitages<br />
schriftlich vorliegen. Eine elektronische Zusendung ist zulässig.<br />
b) Beschlussfassung über die Berichte nach (a), <br />
mit Ausnahme des Berichtes der Schiedskommission;<br />
über die Parteiorganisation und alle das Parteileben berührenden Fragen,<br />
c) Beschlussfassung über die Anträge,<br />
d) Wahl des Kreisvorstandes, der Kontrollkommission und der Schiedskommission,<br />
e) Wahl der Delegierten zu Landesparteitagen,<br />
f) Wahl der Mitglieder des Landesparteirates.<br />
Die Wahlen zu (d), (e) und (f) erfolgen jeweils auf 2 Jahre.<br />
(2) Der Kreisparteitag entscheidet mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen gültigen<br />
Stimmen, soweit diese Satzung nichts anderes bestimmt. Stimmengleichheit gilt als<br />
Ablehnung.<br />
<br />
§ 14 Außerordentlicher Kreisparteitag<br />
<br />
(1) Ein außerordentlicher Kreisparteitag ist einzuberufen:<br />
a) auf Beschluss des Kreisparteitages,<br />
b) auf Beschluss des Kreisausschusses,<br />
c) auf Beschluss des Kreisvorstandes,<br />
d) auf einstimmigen Beschluss der Kontrollkommission,<br />
e) auf Antrag eines Viertels der Vorstände der Ortsvereine und der Arbeitsgemeinschaften.<br />
Von den Beschlussorganen (a) - (d) und den Antragstellerinnen / Antragstellern zu (e) ist den<br />
Delegierten unverzüglich eine vorläufige Tagesordnung vorzulegen. Der Parteitag zu (d) und<br />
(e) hat innerhalb von 6 Wochen stattzufinden.<br />
(2) Anträge an den außerordentlichen Kreisparteitag sind spätestens 14 Tage vorher schriftlich<br />
beim Kreisvorstand einzureichen. Sie sind den Delegierten mindestens 5 Tage vor dem<br />
Zusammentreten des Parteitages schriftlich bekannt zu geben. Elektronische Zusendung ist<br />
zulässig.<br />
(3) Im Übrigen gelten für Anträge, Wahlen und Beschlüsse die entsprechenden Bestimmungen<br />
der §§10 und 11.<br />
<br />
§ 15 Der Kreisausschuss<br />
<br />
(1) Der Kreisausschuss ist das höchste Beschlussorgan des Kreisverbandes zwischen den Parteitagen.<br />
(2) Der Kreisausschuss wird im Benehmen mit dem Kreisvorstand mindestens viermal im Jahr<br />
von der Tagungsleitung unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung einberufen. Die Einladung<br />
soll den Mitgliedern des Kreisausschusses sowie den Ortsvereinsvorsitzenden spätestens 10<br />
Tage vor der Sitzung zugehen. Elektronische Zusendung ist zulässig.<br />
(3) Anträge sind den Delegierten mindestens 10 Tage vor dem Zusammentreten des Kreis-<br />
ausschusses mit der Einladung schriftlich bekannt zu geben. Elektronische Zusendung ist<br />
zulässig. <br />
4) <br />
Der Kreisausschuss wählt aus seiner Mitte jeweils für zwei Jahre eine geschlechterquotierte<br />
Tagungsleitung. Diese besteht aus 2 Mitgliedern des Kreisausschusses.<br />
(5) <br />
Die Tagungsleitung hat den Kreisausschuss innerhalb von einer Woche einzuberufen:<br />
a) auf Verlangen des Kreisvorstandes<br />
b) wenn dies von einem Drittel der Kreisausschussmitglieder unter Angabe der Gründe beantragt wird.<br />
(6) Der Kreisausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung.<br />
<br />
§ 16 Zusammensetzung<br />
<br />
(1) Stimmberechtigt im Kreisausschuss sind:<br />
a) die von den Ortsvereinen gemäß §7 (3) gewählten Delegierten. Auf je angefangene 100<br />
Mitglieder entfällt eine Delegierte / ein Delegierter. Die Anzahl der Delegierten ergibt sich aus<br />
der Zahl der Ortsvereinsmitglieder am 31.12. des Vorjahres.<br />
b) je ein Mitglied der Arbeitsgemeinschaften.<br />
(2) Beratend nehmen teil:<br />
a) die Mitglieder des Kreisvorstandes,<br />
b) ein Mitglied der Kontrollkommission,<br />
c) ein Mitglied der SPD-Ratsfraktion,<br />
d) die Kieler Mitglieder der Bundestags- und Landtagsfraktion,<br />
e) ein/e Mitarbeiter/in der Kreisgeschäftsstelle.<br />
<br />
§ 17 Aufgaben des Kreisausschusses<br />
<br />
(1) Der Kreisausschuss ist vor Beschlüssen des Kreisvorstandes zu hören über:<br />
a) grundsätzliche politische Fragen,<br />
b) grundsätzliche organisatorische und personelle Veränderungen,<br />
c) Vorschläge von Kandidatinnen/Kandidaten zu Wahlen,<br />
d) den vom Kreisvorstand am Jahresanfang aufzustellenden Haushaltsplan zur Verwen<br />
dung der Mittel,<br />
e) die Vorbereitung des Kreisparteitages.<br />
(2) Der Kreisausschuss entscheidet durch Beschluss.<br />
<br />
§ 18 Der Kreisvorstand<br />
<br />
(1) Die stimmberechtigten Mitglieder des Kreisvorstands sind:<br />
a) der oder die Vorsitzende,<br />
b) zwei stellvertretende Vorsitzende, <br />
c) der oder die Schatzmeister/in,<br />
d) der/die Schriftführer/in<br />
e) 6 weitere Mitglieder, <br />
Eine/r der stellvertretenden Vorsitzenden soll das andere Geschlecht als das der/des Vorsitzen-<br />
den haben.<br />
(2) Beratend nehmen teil:<br />
a) ein Mitglied der Kontrollkommission,<br />
b) ein Mitglied der Tagungsleitung des Kreisausschusses,<br />
c) ein Mitglied des Fraktionsvorstandes der Ratsfraktion,<br />
d) ein/e Mitarbeiter/in der Kreisgeschäftsstelle,<br />
e) je eine Vertretung der Arbeitsgemeinschaften,<br />
f) die/der Bundestagsabgeordnete,<br />
g) die Landtagsabgeordneten.<br />
(3) Mindestens die Hälfte der Mitglieder soll <br />
keine Funktion auf einer höheren Ebene der Partei<br />
oder ein Mandat innehaben. Ein Mandat haben neben den Abgeordneten auch die Mitglieder<br />
der Ratsversammlung inne.<br />
(4) Kein Mitglied des Kreisvorstandes darf Mitglied des Kreisausschusses sein.<br />
(5) Für festgelegte Zwecke kann der Vorstand Beauftragte für technisch/ administrative <br />
Tätigkeiten benennen.<br />
<br />
§ 19 Aufgaben des Kreisvorstandes<br />
<br />
Der Vorstand leitet den Kreisverband und ist für die Durchführung und Veröffentlichung der<br />
Beschlüsse der Kreisparteitage und des Kreisausschusses verantwortlich. Er kann Berichte von<br />
den Ortsvereinen, den Arbeitsgemeinschaften, der Ratsfraktion und anderen Funktionsträgern<br />
der Partei anfordern.<br />
<br />
§ 20 Die Kontrollkommission<br />
<br />
(1) Die Kontrollkommission besteht aus 5 Mitgliedern, die der Kreisparteitag wählt.<br />
(2) Mitglieder des Kreisvorstandes oder des Kreisausschusses <br />
sowie hauptamtlich tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Partei können der Kontrollkommission nicht angehören. <br />
(3) Die Kontrollkommission wählt eine Vorsitzende/einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin<br />
/ einen Stellvertreter aus ihrer Mitte.<br />
<br />
§ 21 Aufgaben der Kontrollkommission<br />
<br />
(1) Die Kontrollkommission überprüft die Tätigkeit des Kreisvorstandes einschließlich der<br />
Durchführung von Beschlüssen der Kreisparteitage und des Kreisausschusses, nimmt die Kassenrevision vor und behandelt Beschwerden über den Kreisvorstand.<br />
(2) Eine Kassenprüfung und Kontrolle muss mindestens halbjährlich einmal stattfinden.<br />
(3) Auf Antrag der Kontrollkommission oder des Kreisvorstandes finden gemeinsame<br />
Sitzungen statt. Die Vorsitzende/der Vorsitzende des Gremiums, das die gemeinsame Sitzung<br />
beantragt hat, beruft die Sitzung ein und leitet sie.<br />
(4) Überstimmte Mitglieder der Kontrollkommission können dem Bericht eine abweichende<br />
Stellungnahme beifügen.<br />
(5) <br />
Im zweiten Quartal nach einem ordentlichen Kreisparteitag erstellt die Kontrollkommission<br />
einen Bericht über den Fortgang der Beschlüsse des Kreisparteitages und der Kreisausschüsse<br />
und berichtet dem Kreisvorstand und dem Kreisausschuss.<br />
<br />
§ 22 Die Schiedskommission<br />
<br />
(1) Die Zuständigkeit richtet sich nach §1 der Schiedsordnung.<br />
(2) Die Bildung der Schiedskommission erfolgt gemäß §§2 bis 5 der Schiedsordnung.<br />
<br />
§ 23 Mitgliederentscheid<br />
<br />
(1) Ein Mitgliederentscheid für den Bereich des Kreisverbandes findet aufgrund eines Mitgliederbegehrens statt. Dieses kommt zustande, wenn es von <br />
10% der Mitglieder unterstützt wird.<br />
(2) Ein Mitgliederentscheid findet ferner statt, wenn dies<br />
a) ein Kreisparteitag mit einfacher Mehrheit beschließt,<br />
b) der Kreisvorstand mit einer Mehrheit von 3/4 seiner Mitglieder beschließt,<br />
c) von mindestens 2/5 der Ortsvereine beantragt wird.<br />
Diese Beschlüsse oder Anträge müssen einen Entscheidungsvorschlag enthalten und mit<br />
Gründen versehen sein. Der Kreisvorstand kann einen eigenen Vorschlag zur Abstimmung<br />
vorlegen.<br />
(3) Der Entscheid ist wirksam, wenn die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, mindestens<br />
aber 20% der stimmberechtigten Mitglieder, zugestimmt haben.<br />
(4) Innerhalb von zwei Jahren nach dem Mitgliederentscheid kann ein Parteitag nur mit einer<br />
Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen eine andere Entscheidung treffen. Danach<br />
genügt die einfache Mehrheit.<br />
<br />
<br />
'''IV Arbeitsgemeinschaften, Arbeitskreise und Projektgruppen'''<br />
<br />
§ 24 Die Arbeitsgemeinschaft (AG)<br />
<br />
(1) Die Arbeitsgemeinschaften haben das Antrags- und Rederecht für den Kreisparteitag und<br />
den Kreisausschuss.<br />
(2) Die Mitarbeit von Personen, die nicht Mitglied der Partei sind, ist möglich.<br />
(3) Näheres regeln die Grundsätze und Richtlinien für Arbeitsgemeinschaften in der SPD.<br />
<br />
§ 25 Jahreshauptversammlung und Mitgliederversammlung<br />
<br />
(1) Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ der Arbeitsgemeinschaft. Von ihr geht<br />
die politische Willensbildung der Arbeitsgemeinschaft aus, die sich in Entschließungen und<br />
Anträgen ausdrückt. Sie nimmt Berichte entgegen und führt Wahlen durch. Die Durchführung<br />
der Wahlen bestimmt sich nach der Wahlordnung der Partei. Die Jahreshauptversammlung ist<br />
eine besondere Mitgliederversammlung. Sie tritt jährlich zusammen. Sie nimmt die Berichte<br />
entgegen. Sie entscheidet über die Entlastung des Vorstandes.<br />
(2) Die Jahreshauptversammlung wählt für die Dauer von 1 oder 2 Jahren;<br />
a) den Vorstand,<br />
b) die Delegierte/den Delegierten zum Kreisparteitag,<br />
c) die Delegierte/den Delegierten zum Kreisausschuss.<br />
(3) Die Jahreshauptversammlung prüft die Stimmberechtigung der Anwesenden und wählt<br />
eine Versammlungsleitung.<br />
(4) Wahlen sind geheim, soweit satzungsmäßig nicht offen gewählt werden kann.<br />
(5) Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, sofern diese<br />
Satzung nichts anderes vorschreibt.<br />
<br />
§ 26 AG-Vorstand<br />
<br />
(1) Der AG-Vorstand leitet die Arbeitsgemeinschaft und führt die Beschlüsse der AG- Mitglie derversammlung aus. Ihm obliegt die Durchführung der politischen und organisatorischen Auf<br />
-<br />
gaben sowie die Zusammenarbeit mit den Gliederungen der Partei.<br />
(2) Der AG-Vorstand besteht aus mindestens 3 Personen, die genaue Anzahl und Zusammensetzung regelt die AG durch Beschluss der Jahreshauptversammlung.<br />
<br />
§ 27 Arbeitskreise, Projektgruppen<br />
<br />
(1) Vom Kreisvorstand und von den Vorständen der Ortsvereine können themenspezifische<br />
Arbeitskreise oder Projektgruppen eingerichtet werden, in denen auch Nichtmitglieder<br />
mitarbeiten können.<br />
(2) Den Arbeitskreisen steht das Rede- und Antragsrecht auf Versammlungen der jeweiligen Gliederungsebene zu.<br />
<br />
<br />
'''V Wahlverfahren zur Besetzung von Parteiämtern'''<br />
<br />
§ 28 Quotierung<br />
<br />
In Funktionen und Mandaten des Kreisverbandes sollen Frauen und Männer jeweils zu<br />
mindestens 40% vertreten sein. <br />
Bei offiziellen Sitzungen wird eine doppelt quotierte Redeliste<br />
geführt. Männer und Frauen erhalten abwechselnd das Wort. Personen, die sich im Verlauf<br />
einer Debatte noch nicht zu Wort gemeldet haben, erhalten bevorzugt das Wort.<br />
<br />
§ 29 Wahlverfahren zur Besetzung eines Parteiamtes (Einzelwahl)<br />
<br />
(1) Ist eine Kandidatin oder ein Kandidat oder sind mehrere Kandidatinnen und Kandidaten für<br />
ein Parteiamt (eine Funktion) aufgestellt, so ist gewählt, wer im ersten Wahlgang die absolute<br />
Mehrheit der gültigen Stimmen erhalten hat.<br />
(2) Erhält keine Kandidatin oder kein Kandidat die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen, so<br />
findet ein weiterer Wahlgang statt, in dem die einfache Mehrheit entscheidet.<br />
(3) Bei Stimmengleichheit findet eine Stichwahl statt. Bei erneuter Stimmengleichheit<br />
entscheidet das Los.<br />
<br />
§ 30 Wahlverfahren zur Besetzung mehrerer Parteiämter (Listenwahl)<br />
<br />
(1) Sollen in einem Wahlgang mehrere Parteiämter (Funktionen) besetzt werden (Listenwahl),<br />
sind die Kandidaten und Kandidatinnen in alphabetischer Reihenfolge in die Vorschlagliste<br />
aufzunehmen. <br />
(2) Gewählt sind so viele Kandidatinnen und Kandidaten bis die Quote von jeweils 40% erfüllt<br />
ist.<br />
(3) Unter sämtlichen verbleibenden Kandidatinnen und Kandidaten sind diejenigen gewählt,<br />
die die meisten Stimmen auf sich vereinigen.<br />
(4) Kandidieren Vertreterinnen oder Vertreter des unterrepräsentierten Geschlechts nicht in<br />
ausreichender Zahl, so kommen Kandidaturen des überrepräsentierten Geschlechts zum<br />
Zuge.<br />
(5) Alles weitere regelt §8 der Wahlordnung der Partei.<br />
<br />
§ 31 Wahl der Vorstände<br />
<br />
(1) Die Wahl der Einzelmitglieder der Vorstände erfolgt gemäß §29 in Einzelwahlen.<br />
(2) Die weiteren Vorstandsmitglieder werden in einer Listenwahl gemäß §30 gewählt. Bei der<br />
Feststellung der für jedes Geschlecht geltenden Mindestzahl werden die in den<br />
vorhergehenden Einzelwahlen gewählten Frauen und Männer angerechnet.<br />
<br />
<br />
'''VI Aufstellung von Kandidatinnen und Kandidaten'''<br />
<br />
§ 32 Allgemeines<br />
<br />
(1) Die Aufstellung der Kandidatinnen und Kandidaten zu Bundestags-, Landtags- , Kommunalwahlen <br />
und Oberbürgermeister-/Oberbürgermeisterinwahl richtet sich nach den Wahlgesetzen.<br />
(2) Die Nominierung der Kandidatinnen und Kandidaten zur Bundestags- und Landtagswahlen<br />
und Oberbürgermeister-/Oberbürgermeisterinwahl erfolgt jeweils auf einer Wahlkonferenz.<br />
Diese findet als Mitgliederversammlung (Versammlung aller wahlberechtigten Mitglieder)<br />
statt.<br />
(3) Die Nominierung der Kandidatinnen und Kandidaten zur Kommunalwahl erfolgt auf einer<br />
Wahlkonferenz. Diese findet als Delegiertenversammlung statt.<br />
(4) <br />
Jeder Ortsverein hat zwei Delegierte. <br />
Ab dem 26. Mitglied entfällt auf je 25 Mitglieder des<br />
Ortsvereins zusätzlich ein Delegierter/eine Delegierte.<br />
Die Anzahl der Delegierten ergibt sich<br />
aus der Zahl der Ortsvereinsmitglieder am 31.12. des Vorjahres.<br />
(5) Eine Wahlkonferenz als Delegiertenversammlung ist nur beschlussfähig, wenn auf ihr mindestens 50% der wahlberechtigten Delegierten anwesend sind. <br />
(6) Erhält im ersten Wahlgang keine/r der Kandidaten und Kandidatinnen die absolute Mehrheit der Stimmen, wird ein zweiter Wahlgang erforderlich. Im zweiten Wahlgang ist gewählt,<br />
wer das höchste Stimmergebnis erzielt.<br />
(7) Der Termin für die innerparteiliche Nominierung von Kandidatinnen und Kandidaten für die<br />
Wahlen zu Parlamenten und kommunalen Vertretungen soll drei, spätestens zwei, Monate vorher parteiöffentlich angekündigt werden.<br />
(8) Doppelmandate in Ortsbeiräten, Ratsversammlung, Landtag und Bundestag sind ausgeschlossen. Über Ausnahmen entscheidet der Kreisausschuss.<br />
<br />
§ 33 Wahlverfahren zur Kommunalwahl und zu den Ortsbeiräten<br />
<br />
(1) Den Ortsvereinen steht bezüglich der Direktkandidaten/-innen das Vorschlagsrecht zu. <br />
(2) Die vorzuschlagenden Direktkandidaten/-innen werden auf einer Wahlkreiskonferenz<br />
gewählt, zu der vom jeweiligen Ortsverein eingeladen wird. Soweit der Wahlkreis nicht im Gebiet nur eines Ortsvereins liegt, laden die betroffenen Ortsvereine gemeinsam ein.<br />
(3) Wahlberechtigt sind die Mitglieder des Ortsvereins bzw. der Ortsvereine, soweit sie in Kiel<br />
gemeldet sind.<br />
(4) Die Wahlkonferenz des Ortsvereins oder der Ortsvereine ist nur beschlussfähig, wenn auf<br />
ihr mindestens 10% der wahlberechtigten Mitglieder anwesend sind. Wird dieses Quorum<br />
nicht erreicht, ist innerhalb eines Monats eine neue Wahlkonferenz einzuberufen. Ist auch diese nicht beschlussfähig, entscheidet allein die Wahlkonferenz des Kreisverbandes. <br />
(5) Wahlkreiskandidatinnen und -kandidaten für die Ratsversammlung (Kommunalwahl) werden auf einer Wahlkonferenz des Kreisverbandes gemäß §32 (3) aufgestellt. Auf der Wahlkonferenz erfolgt die Nominierung der Direktkandidaten/-innen in Anlehnung an die vorgeschlagenen Personen der Ortsvereine sowie die Erstellung der Liste zur Kommunalwahl.<br />
(6) Die Aufstellung der Listen erfolgt im Wechsel: eine Frau, ein Mann, beginnend mit der<br />
Spitzenkandidatin oder dem Spitzenkandidaten, jeder 5. Platz kann entweder mit einer Frau<br />
oder einem Mann besetzt werden. <br />
(7) Die Kandidatinnen-/Kandidatenlisten für die Ortsbeiräte werden von den Ortsvereinen auf<br />
Mitgliederversammlungen aufgestellt. Wenn sich Ortsbeiratsbezirk und Ortsvereinsgebiet<br />
nicht decken, wird die Liste in einer Versammlung der im Ortsbeiratsbezirk wohnenden Mitglieder aufgestellt. <br />
<br />
<br />
'''VII Schlussbestimmungen'''<br />
<br />
§ 34 Satzungsänderungen<br />
<br />
(1) Diese Satzung kann nur auf einem Kreisparteitag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der<br />
stimmberechtigten Mitglieder des Kreisparteitages geändert oder ergänzt werden.<br />
(2) <br />
Über satzungsändernde Anträge kann nur abgestimmt werden, wenn sie den Delegierten<br />
mindestens acht Wochen vor dem Zusammentreten des Parteitages schriftlich oder<br />
elektronisch zugegangen sind. Für Anträge des Kreisvorstandes beträgt diese Frist sechs<br />
Wochen.<br />
<br />
§ 35 Generalverweis<br />
<br />
Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Organisationsstatuts, der Schiedsordnung, der<br />
Wahlordnung und der Finanzordnung der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands sowie der<br />
Satzung des Landesverbandes Schleswig-Holstein in der jeweils gültigen Fassung.<br />
<br />
§ 36 Inkrafttreten<br />
<br />
Diese Satzung tritt mit Beschlussfassung in Kraft.<br />
Beschlossen am 02.06.2018</div>Mwoellerhttps://ki.beschluesse.spd-schleswig-holstein.de/index.php?title=Beschlussfassung_%C3%BCber_die_neue_Satzung_des_Kreisverbandes&diff=364Beschlussfassung über die neue Satzung des Kreisverbandes2018-08-27T12:37:56Z<p>Mwoeller: </p>
<hr />
<div>{{Beschluss<br />
|Gremium = Kreisparteitag<br />
|Gliederung = Kreisverband Kiel<br />
|Sitzung = außerordentlicher Kreisparteitag 06/2018<br />
|Leitantrag =<br />
|Nr = S1<br />
|Kategorien = Satzung<br />
|Antragsteller = Kreisvorstand<br />
|Status = beschlossen<br />
|Adressat = alle Mitglieder<br />
}}<br />
<br />
<br />
<br />
'''Satzung des Kreisverbandes Kiel der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands'''<br />
<br />
Inhalt<br />
[[I Allgemeines]]<br />
<br />
§ 1 Bereich und Gliederung<br />
§ 2 Organe<br />
§ 3 Finanzordnung<br />
§ 4 Parteiöffentlichkeit<br />
§ 5 Öffentlichkeit von Beschlüssen<br />
<br />
[[II Der Ortsverein]]<br />
<br />
§ 6 Die Mitgliederversammlung<br />
§ 7 Die Jahreshauptversammlung<br />
§ 8 Ortsvereinsvorstand<br />
<br />
[[III Der Kreisverband]] <br />
<br />
§ 9 Der Kreisparteitag<br />
§ 10 Einberufung<br />
§ 11 Zusammensetzung<br />
§ 12 Beschlussfähigkeit<br />
§ 13 Aufgaben des Kreisparteitages<br />
§ 14 Außerordentlicher Kreisparteitag<br />
§ 15 Der Kreisausschuss<br />
§ 16 Zusammensetzung<br />
§ 17 Aufgaben des Kreisausschusses<br />
§ 18 Der Kreisvorstand<br />
§ 19 Aufgaben des Kreisvorstandes<br />
§ 20 Die Kontrollkommission<br />
§ 21 Aufgaben der Kontrollkommission<br />
§ 22 Die Schiedskommission<br />
§ 23 Mitgliederentscheid<br />
<br />
[[IV Arbeitsgemeinschaften, Arbeitskreise und Projektgruppen]]<br />
<br />
§ 24 Die Arbeitsgemeinschaft (AG)<br />
§ 25 Jahreshauptversammlung und Mitgliederversammlung<br />
§ 26 AG-Vorstand<br />
§ 27 Arbeitskreise, Projektgruppen<br />
<br />
[[V Wahlverfahren zur Besetzung von Parteiämtern]]<br />
<br />
§ 28 Quotierung<br />
§ 29 Wahlverfahren zur Besetzung eines Parteiamtes (Einzelwahl)<br />
§ 30 Wahlverfahren zur Besetzung mehrerer Parteiämter (Listenwahl)<br />
§ 31 Wahl der Vorstände<br />
<br />
[[VI Aufstellung von Kandidatinnen und Kandidaten]] <br />
<br />
§ 32 Allgemeines<br />
§ 33 Wahlverfahren zur Kommunalwahl und zu den Ortsbeiräten<br />
<br />
[[VII Schlussbestimmungen]]<br />
<br />
§ 34 Satzungsänderungen<br />
§ 35 Generalverweis<br />
§ 36 Inkrafttreten<br />
<br />
<br />
'''I Allgemeines'''<br />
<br />
§1 Bereich und Gliederung<br />
<br />
(1) Der Bereich des Kreisverbandes umfasst die Stadt Kiel. Er ist Unterbezirk im Sinne des<br />
Organisationsstatuts.<br />
(2) Der Kreisverband gliedert sich in Ortsvereine, deren Zahl und Grenze vom Kreisvorstand<br />
im Einvernehmen mit den betroffenen Ortsvereinen nach politischer und organisatorischer<br />
Zweckmäßigkeit festgelegt werden. <br />
(3) Für besondere Aufgaben können auf Beschluss des Kreisvorstandes innerhalb der Partei<br />
Arbeitsgemeinschaften gebildet werden.<br />
<br />
§ 2 Organe<br />
<br />
(1) Organe des Kreisverbandes sind:<br />
der Kreisparteitag, der Kreisausschuss und der Vorstand.<br />
(2) Organe des Ortsvereins sind:<br />
die Mitgliederversammlung und der Vorstand.<br />
(3) Organe der Arbeitsgemeinschaft sind: <br />
die Mitgliederversammlung und der Vorstand.<br />
<br />
§ 3 Finanzordnung<br />
<br />
(1) Für den Kreisverband und die Ortsvereine gilt die Finanzordnung der SPD.<br />
(2) Der Kreisverband und die Ortsvereine sind in eigenständiger Kassenführung für ihr<br />
Finanzwesen verantwortlich. Die Jusos führen ein Konto in Abstimmung mit dem für die<br />
Finanzen zuständigen Mitglied des Kreisvorstands. Dies wird auch Ortsvereinen auf deren<br />
Antrag hin ermöglicht.<br />
(3) Der Kreisverband führt einen vom Kreisparteitag festgesetzten Anteil am Beitragsaufkommen an die Ortsvereine ab.<br />
(4) Zahlt ein Mitglied länger als drei Monate keine Beiträge, so gilt nach Ablauf eines Monats<br />
nach Zustellung der zweiten Mahnung die Nichtzahlung des Beitrages als Erklärung des<br />
Austritts. Vor dem Ausschluss ist der Vorstand des betroffenen Ortsvereins anzuhören. In den<br />
Mahnungen muss auf die Folgen der Nichtzahlung hingewiesen werden.<br />
<br />
§ 4 Parteiöffentlichkeit<br />
<br />
(1) Kreisparteitag, Kreisausschuss, Kreisvorstand sowie die Versammlungen und Vorstandssit<br />
-<br />
zungen der Ortsvereine und der Arbeitsgemeinschaften tagen parteiöffentlich. Parteimitglie<br />
-<br />
der und eingeladene Gäste haben Rederecht.<br />
(2) Kreisparteitage, Mitgliederversammlungen der Ortsvereine und Arbeitsgemeinschaften ta<br />
-<br />
gen zudem öffentlich. Die Öffentlichkeit kann entweder mit einfacher Mehrheit ausgeschlossen<br />
werden oder durch vorhergehenden Beschluss des Kreisvorstandes, des Ortsvereinsvorstan<br />
-<br />
des oder des Vorstandes der Arbeitsgemeinschaft.<br />
(3) Die Parteiöffentlichkeit kann von Kreisausschuss- und Kreisvorstandssitzungen sowie von<br />
Vorstandssitzungen der Ortsvereine oder der Arbeitsgemeinschaften in begründeten Fällen für<br />
einzelne Beratungsgegenstände ausgeschlossen werden.<br />
<br />
§ 5 Öffentlichkeit von Beschlüssen<br />
<br />
Den Umgang mit Beschlüssen von Kreisverband, Arbeitsgemeinschaften und Ortsvereinen<br />
regelt die Richtlinie zur Veröffentlichung von Beschlüssen im SPD-Kreisverband Kiel.<br />
<br />
<br />
'''II Der Ortsverein'''<br />
<br />
§ 6 Die Mitgliederversammlung<br />
<br />
(1) Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Ortsvereins. Von ihr geht die<br />
politische Willensbildung der Partei aus, die sich in Entschließungen und Anträgen ausdrückt.<br />
Sie nimmt Berichte entgegen, führt Wahlen durch und verabschiedet Wahlvorschläge. Die<br />
Durchführung der Wahlen bestimmt sich nach der Wahlordnung der Partei.<br />
(2) <br />
Die Mitgliederversammlung muss mindestens einmal in jedem Quartal einberufen werden.<br />
Sie wird vom Vorstand schriftlich mit dem Vorschlag einer Tagesordnung einberufen. Diese Ta<br />
gesordnung ist den Mitgliedern mindestens 10 Tage vorher zuzusenden. Elektronische Zusen<br />
dung ist zulässig. Wahlen können nur stattfinden, wenn sie in der vorläufigen Tagesordnung<br />
angekündigt worden sind. Sofern der Ortsverein Versammlungen der Bürgerinnen und Bürger<br />
oder andere öffentliche Veranstaltungen durchführt, können diese anstelle einer Mitgliederversammlung treten.<br />
(3) Wenn 10% der Mitglieder eines Ortsvereins mit dem Vorschlag einer Tagesordnung eine<br />
Mitgliederversammlung verlangen, muss der Vorstand des Ortsvereins unverzüglich eine Mitgliederversammlung mit zumindest dieser vorläufigen Tagesordnung einberufen. Kommt der<br />
Ortsvereinsvorstand dem nicht nach, beruft der Kreisvorstand unverzüglich ein.<br />
(4) Die Mitgliederversammlung wählt fristgemäß für bevorstehende Wahlkonferenzen<br />
a) die Delegierten zur Wahlkonferenz der Kandidatinnen-/Kandidatenaufstellung zur Kommunalwahl,<br />
b)die Delegierten zur Kreiswahlkonferenz zur Landtags-, Europa- und Bundestagswahl.<br />
Bei diesen Delegiertenwahlen sind die besonderen Anforderungen der Kreiswahlgesetze<br />
Schleswig-Holstein hinsichtlich der Wahlkreise zu beachten; §§ 32 und 33 dieser Satzung<br />
gelten entsprechend.<br />
(5) Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, sofern diese<br />
Satzung nichts anderes vorschreibt.<br />
(6) Nichtmitgliedern kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung Rederecht eingeräumt<br />
werden.<br />
<br />
§ 7 Die Jahreshauptversammlung<br />
<br />
(1) Die Jahreshauptversammlung ist eine besondere Mitgliederversammlung. Sie tritt jährlich<br />
zusammen. Sie nimmt die Berichte, insbesondere den Kassen- und Revisionsbericht entgegen.<br />
Sie entscheidet auf Antrag der Revisorinnen/Revisoren über die Entlastung des Vorstandes in<br />
Finanzangelegenheiten. Mindestens vor jeder Vorstandswahl legt der amtierende Vorstand ihr<br />
seinen Tätigkeitsbericht vor. <br />
(2) Die Jahreshauptversammlung prüft die Stimmberechtigung der Anwesenden und wählt<br />
eine Versammlungsleitung.<br />
(3) Die Jahreshauptversammlung wählt für die Dauer von 2 Jahren <br />
a) den Ortsvereinsvorstand,<br />
b) die Revisorinnen/Revisoren<br />
c) sowie gegebenenfalls Beauftragte für besondere Aufgaben.<br />
(4) Die Jahreshauptversammlung wählt für die Dauer von 1 Jahr entsprechend §11 Abs. 2 und<br />
§ 16 Abs. 1 Nr. a)<br />
a) die Delegierten zum Kreisparteitag,<br />
b) die Delegierten/die Delegierte/den Delegierten zum Kreisausschuss.<br />
Bei den Delegiertenwahlen gem. Ziffern a und b sind die besonderen Anforderungen der Kreiswahlgesetze Schleswig-Holstein hinsichtlich der Wahlkreise zu beachten; §§32 und 33 dieser<br />
Satzung gelten entsprechend.<br />
<br />
§ 8 Ortsvereinsvorstand<br />
<br />
(1) Der Ortsvereinsvorstand leitet den Ortsverein und führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus. Ihm obliegt die Durchführung der politischen und organisatorischen Aufgaben<br />
des Ortsvereins sowie die Zusammenarbeit mit den Gliederungen der Partei. Er entscheidet<br />
über die Aufnahme von Mitgliedern.<br />
(2) Der Ortsvereinsvorstand besteht aus folgenden Funktionen:<br />
a) Vorsitz, <br />
b) stellvertretender Vorsitz (bis zu 2),<br />
c) Kassenführung,<br />
d) Schriftführung,<br />
sowie weiteren Mitgliedern als Beisitzer/Beisitzerin.<br />
Wird nur eine Person zum Vorsitz gewählt, soll einer/eine der stellvertretenden Vorsitzenden<br />
ein anderes Geschlecht als das des/der Vorsitzenden haben. Werden zwei Personen als<br />
Vorsitzende gewählt, müssen sie unterschiedlichen Geschlechts sein. <br />
(3) Die Jahreshauptversammlung entscheidet im Vorwege über die Anzahl der Vorsitzenden<br />
und Stellvertretenden im Vorsitz und der Anzahl der weiteren Mitglieder des Vorstandes.<br />
<br />
<br />
'''III Der Kreisverband''' <br />
<br />
§ 9 Der Kreisparteitag<br />
<br />
Der Kreisparteitag ist das oberste Organ des Kreisverbandes.<br />
<br />
§ 10 Einberufung<br />
<br />
(1) Ein ordentlicher Kreisparteitag findet alljährlich statt.<br />
(2) Der Kreisvorstand schlägt eine vorläufige Tagesordnung vor und gibt sie den Delegierten<br />
mindestens 6 Wochen vor dem Zusammentreten des Parteitages schriftlich bekannt. Elektronische Zusendung ist zulässig.<br />
(3) Anträge sind den Delegierten mindestens 14 Tage vor dem Zusammentreten des<br />
Parteitages schriftlich bekannt zu geben. Elektronische Zusendung ist zulässig. Diese Anträge<br />
sind dem Kreisvorstand in elektronischer Form in einem mit Standardsoftware zu<br />
verarbeitenden Format zuzusenden.<br />
(4) Der Parteitag entscheidet, ob während der Tagung eingebrachte Anträge behandelt<br />
werden. Der Behandlung soll zugestimmt werden, wenn besondere Gründe vorliegen,<br />
aufgrund derer die Antragsfrist nicht eingehalten werden kann.<br />
<br />
§ 11 Zusammensetzung<br />
<br />
(1) Stimmberechtigt auf dem Kreisparteitag sind die von den Ortsvereinen und Arbeitsgemeinschaften gewählten Delegierten. <br />
Auf begründeten Antrag kann der Kreisvorstand zu einem Mitgliederparteitag einladen, stimmberechtigt sind alle anwesenden Mitglieder des<br />
Kreisverbands, die bei der Mandatsprüfungskommission registriert sind und eine Stimmkarte<br />
erhalten haben. <br />
(2) Jeder Ortsverein hat zwei Delegierte. <br />
Ab dem 26. Mitglied entfällt auf je 25 Mitglieder des<br />
Ortsvereins zusätzlich ein Delegierter/eine Delegierte.<br />
Die Anzahl der Delegierten ergibt sich<br />
aus der Zahl der Ortsvereinsmitglieder am 31.12. des Vorjahres.<br />
(3) Die Arbeitsgemeinschaften entsenden jeweils 1 stimmberechtigte/n Delegierte/n. <br />
(4) Beratend nehmen teil:<br />
a) die Mitglieder des Kreisvorstandes,<br />
b) die Mitglieder des Kreisverbandes in der Rats-, Landtags- und Bundestagsfraktion, <br />
sowie in der Landes- und Bundesregierung, der/die Oberbürgermeister/in und die <br />
Dezernenten / Dezernentinnen,<br />
c) die Mitglieder der Kontrollkommission,<br />
d) die Mitglieder der Schiedskommission,<br />
e) die vom Kreisverband berufenen Parteireferentinnen und -referenten,<br />
f) ein/e Mitarbeiter/in der Kreisgeschäftsstelle,<br />
g) die Vorsitzenden der Ortsvereine und Arbeitsgemeinschaften,<br />
h) die Delegierten des Landesparteirates und Landesparteitages.<br />
<br />
§ 12 Beschlussfähigkeit<br />
<br />
(1) Der Kreisparteitag ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Delegierten anwesend ist. <br />
Ein Mitgliederparteitag nach §11 Abs. 1 Satz 2 ist beschlussfähig,<br />
wenn mindestens 50 stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind.<br />
Der Kreisparteitag wählt ein<br />
Präsidium, beschließt eine Tagesordnung und eine Geschäftsordnung und prüft durch eine von<br />
ihm zu wählende Mandatsprüfungskommission Zahl und Legitimation der Delegierten.<br />
(2) Über die Verhandlungen des Kreisparteitages wird ein Protokoll geführt. Beschlüsse sind<br />
durch 2 Mitglieder des Präsidiums zu beurkunden.<br />
<br />
§ 13 Aufgaben des Kreisparteitages<br />
<br />
(1) Zu den Aufgaben des Kreisparteitages gehören:<br />
a) Entgegennahme der Berichte des Kreisvorstandes, der Kontrollkommission, des Kreisausschusses, der Arbeitsgemeinschaften, der Ratsfraktion, der Landtagsabgeordneten und<br />
der/des Bundestagsabgeordneten. <br />
Die Schiedskommission kann auf eigenen Wunsch berichten. <br />
Die Berichte müssen den Delegierten mindestens 14 Tage vor Beginn des Parteitages<br />
schriftlich vorliegen. Eine elektronische Zusendung ist zulässig.<br />
b) Beschlussfassung über die Berichte nach (a), <br />
mit Ausnahme des Berichtes der Schiedskommission;<br />
über die Parteiorganisation und alle das Parteileben berührenden Fragen,<br />
c) Beschlussfassung über die Anträge,<br />
d) Wahl des Kreisvorstandes, der Kontrollkommission und der Schiedskommission,<br />
e) Wahl der Delegierten zu Landesparteitagen,<br />
f) Wahl der Mitglieder des Landesparteirates.<br />
Die Wahlen zu (d), (e) und (f) erfolgen jeweils auf 2 Jahre.<br />
(2) Der Kreisparteitag entscheidet mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen gültigen<br />
Stimmen, soweit diese Satzung nichts anderes bestimmt. Stimmengleichheit gilt als<br />
Ablehnung.<br />
<br />
§ 14 Außerordentlicher Kreisparteitag<br />
<br />
(1) Ein außerordentlicher Kreisparteitag ist einzuberufen:<br />
a) auf Beschluss des Kreisparteitages,<br />
b) auf Beschluss des Kreisausschusses,<br />
c) auf Beschluss des Kreisvorstandes,<br />
d) auf einstimmigen Beschluss der Kontrollkommission,<br />
e) auf Antrag eines Viertels der Vorstände der Ortsvereine und der Arbeitsgemeinschaften.<br />
Von den Beschlussorganen (a) - (d) und den Antragstellerinnen / Antragstellern zu (e) ist den<br />
Delegierten unverzüglich eine vorläufige Tagesordnung vorzulegen. Der Parteitag zu (d) und<br />
(e) hat innerhalb von 6 Wochen stattzufinden.<br />
(2) Anträge an den außerordentlichen Kreisparteitag sind spätestens 14 Tage vorher schriftlich<br />
beim Kreisvorstand einzureichen. Sie sind den Delegierten mindestens 5 Tage vor dem<br />
Zusammentreten des Parteitages schriftlich bekannt zu geben. Elektronische Zusendung ist<br />
zulässig.<br />
(3) Im Übrigen gelten für Anträge, Wahlen und Beschlüsse die entsprechenden Bestimmungen<br />
der §§10 und 11.<br />
<br />
§ 15 Der Kreisausschuss<br />
<br />
(1) Der Kreisausschuss ist das höchste Beschlussorgan des Kreisverbandes zwischen den Parteitagen.<br />
(2) Der Kreisausschuss wird im Benehmen mit dem Kreisvorstand mindestens viermal im Jahr<br />
von der Tagungsleitung unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung einberufen. Die Einladung<br />
soll den Mitgliedern des Kreisausschusses sowie den Ortsvereinsvorsitzenden spätestens 10<br />
Tage vor der Sitzung zugehen. Elektronische Zusendung ist zulässig.<br />
(3) Anträge sind den Delegierten mindestens 10 Tage vor dem Zusammentreten des Kreis-<br />
ausschusses mit der Einladung schriftlich bekannt zu geben. Elektronische Zusendung ist<br />
zulässig. <br />
4) <br />
Der Kreisausschuss wählt aus seiner Mitte jeweils für zwei Jahre eine geschlechterquotierte<br />
Tagungsleitung. Diese besteht aus 2 Mitgliedern des Kreisausschusses.<br />
(5) <br />
Die Tagungsleitung hat den Kreisausschuss innerhalb von einer Woche einzuberufen:<br />
a) auf Verlangen des Kreisvorstandes<br />
b) wenn dies von einem Drittel der Kreisausschussmitglieder unter Angabe der Gründe beantragt wird.<br />
(6) Der Kreisausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung.<br />
<br />
§ 16 Zusammensetzung<br />
<br />
(1) Stimmberechtigt im Kreisausschuss sind:<br />
a) die von den Ortsvereinen gemäß §7 (3) gewählten Delegierten. Auf je angefangene 100<br />
Mitglieder entfällt eine Delegierte / ein Delegierter. Die Anzahl der Delegierten ergibt sich aus<br />
der Zahl der Ortsvereinsmitglieder am 31.12. des Vorjahres.<br />
b) je ein Mitglied der Arbeitsgemeinschaften.<br />
(2) Beratend nehmen teil:<br />
a) die Mitglieder des Kreisvorstandes,<br />
b) ein Mitglied der Kontrollkommission,<br />
c) ein Mitglied der SPD-Ratsfraktion,<br />
d) die Kieler Mitglieder der Bundestags- und Landtagsfraktion,<br />
e) ein/e Mitarbeiter/in der Kreisgeschäftsstelle.<br />
<br />
§ 17 Aufgaben des Kreisausschusses<br />
<br />
(1) Der Kreisausschuss ist vor Beschlüssen des Kreisvorstandes zu hören über:<br />
a) grundsätzliche politische Fragen,<br />
b) grundsätzliche organisatorische und personelle Veränderungen,<br />
c) Vorschläge von Kandidatinnen/Kandidaten zu Wahlen,<br />
d) den vom Kreisvorstand am Jahresanfang aufzustellenden Haushaltsplan zur Verwen<br />
dung der Mittel,<br />
e) die Vorbereitung des Kreisparteitages.<br />
(2) Der Kreisausschuss entscheidet durch Beschluss.<br />
<br />
§ 18 Der Kreisvorstand<br />
<br />
(1) Die stimmberechtigten Mitglieder des Kreisvorstands sind:<br />
a) der oder die Vorsitzende,<br />
b) zwei stellvertretende Vorsitzende, <br />
c) der oder die Schatzmeister/in,<br />
d) der/die Schriftführer/in<br />
e) 6 weitere Mitglieder, <br />
Eine/r der stellvertretenden Vorsitzenden soll das andere Geschlecht als das der/des Vorsitzen-<br />
den haben.<br />
(2) Beratend nehmen teil:<br />
a) ein Mitglied der Kontrollkommission,<br />
b) ein Mitglied der Tagungsleitung des Kreisausschusses,<br />
c) ein Mitglied des Fraktionsvorstandes der Ratsfraktion,<br />
d) ein/e Mitarbeiter/in der Kreisgeschäftsstelle,<br />
e) je eine Vertretung der Arbeitsgemeinschaften,<br />
f) die/der Bundestagsabgeordnete,<br />
g) die Landtagsabgeordneten.<br />
(3) Mindestens die Hälfte der Mitglieder soll <br />
keine Funktion auf einer höheren Ebene der Partei<br />
oder ein Mandat innehaben. Ein Mandat haben neben den Abgeordneten auch die Mitglieder<br />
der Ratsversammlung inne.<br />
(4) Kein Mitglied des Kreisvorstandes darf Mitglied des Kreisausschusses sein.<br />
(5) Für festgelegte Zwecke kann der Vorstand Beauftragte für technisch/ administrative <br />
Tätigkeiten benennen.<br />
<br />
§ 19 Aufgaben des Kreisvorstandes<br />
<br />
Der Vorstand leitet den Kreisverband und ist für die Durchführung und Veröffentlichung der<br />
Beschlüsse der Kreisparteitage und des Kreisausschusses verantwortlich. Er kann Berichte von<br />
den Ortsvereinen, den Arbeitsgemeinschaften, der Ratsfraktion und anderen Funktionsträgern<br />
der Partei anfordern.<br />
<br />
§ 20 Die Kontrollkommission<br />
<br />
(1) Die Kontrollkommission besteht aus 5 Mitgliedern, die der Kreisparteitag wählt.<br />
(2) Mitglieder des Kreisvorstandes oder des Kreisausschusses <br />
sowie hauptamtlich tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Partei können der Kontrollkommission nicht angehören. <br />
(3) Die Kontrollkommission wählt eine Vorsitzende/einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin<br />
/ einen Stellvertreter aus ihrer Mitte.<br />
<br />
§ 21 Aufgaben der Kontrollkommission<br />
<br />
(1) Die Kontrollkommission überprüft die Tätigkeit des Kreisvorstandes einschließlich der<br />
Durchführung von Beschlüssen der Kreisparteitage und des Kreisausschusses, nimmt die Kassenrevision vor und behandelt Beschwerden über den Kreisvorstand.<br />
(2) Eine Kassenprüfung und Kontrolle muss mindestens halbjährlich einmal stattfinden.<br />
(3) Auf Antrag der Kontrollkommission oder des Kreisvorstandes finden gemeinsame<br />
Sitzungen statt. Die Vorsitzende/der Vorsitzende des Gremiums, das die gemeinsame Sitzung<br />
beantragt hat, beruft die Sitzung ein und leitet sie.<br />
(4) Überstimmte Mitglieder der Kontrollkommission können dem Bericht eine abweichende<br />
Stellungnahme beifügen.<br />
(5) <br />
Im zweiten Quartal nach einem ordentlichen Kreisparteitag erstellt die Kontrollkommission<br />
einen Bericht über den Fortgang der Beschlüsse des Kreisparteitages und der Kreisausschüsse<br />
und berichtet dem Kreisvorstand und dem Kreisausschuss.<br />
<br />
§ 22 Die Schiedskommission<br />
<br />
(1) Die Zuständigkeit richtet sich nach §1 der Schiedsordnung.<br />
(2) Die Bildung der Schiedskommission erfolgt gemäß §§2 bis 5 der Schiedsordnung.<br />
<br />
§ 23 Mitgliederentscheid<br />
<br />
(1) Ein Mitgliederentscheid für den Bereich des Kreisverbandes findet aufgrund eines Mitgliederbegehrens statt. Dieses kommt zustande, wenn es von <br />
10% der Mitglieder unterstützt wird.<br />
(2) Ein Mitgliederentscheid findet ferner statt, wenn dies<br />
a) ein Kreisparteitag mit einfacher Mehrheit beschließt,<br />
b) der Kreisvorstand mit einer Mehrheit von 3/4 seiner Mitglieder beschließt,<br />
c) von mindestens 2/5 der Ortsvereine beantragt wird.<br />
Diese Beschlüsse oder Anträge müssen einen Entscheidungsvorschlag enthalten und mit<br />
Gründen versehen sein. Der Kreisvorstand kann einen eigenen Vorschlag zur Abstimmung<br />
vorlegen.<br />
(3) Der Entscheid ist wirksam, wenn die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, mindestens<br />
aber 20% der stimmberechtigten Mitglieder, zugestimmt haben.<br />
(4) Innerhalb von zwei Jahren nach dem Mitgliederentscheid kann ein Parteitag nur mit einer<br />
Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen eine andere Entscheidung treffen. Danach<br />
genügt die einfache Mehrheit.<br />
<br />
<br />
'''IV Arbeitsgemeinschaften, Arbeitskreise und Projektgruppen'''<br />
<br />
§ 24 Die Arbeitsgemeinschaft (AG)<br />
<br />
(1) Die Arbeitsgemeinschaften haben das Antrags- und Rederecht für den Kreisparteitag und<br />
den Kreisausschuss.<br />
(2) Die Mitarbeit von Personen, die nicht Mitglied der Partei sind, ist möglich.<br />
(3) Näheres regeln die Grundsätze und Richtlinien für Arbeitsgemeinschaften in der SPD.<br />
<br />
§ 25 Jahreshauptversammlung und Mitgliederversammlung<br />
<br />
(1) Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ der Arbeitsgemeinschaft. Von ihr geht<br />
die politische Willensbildung der Arbeitsgemeinschaft aus, die sich in Entschließungen und<br />
Anträgen ausdrückt. Sie nimmt Berichte entgegen und führt Wahlen durch. Die Durchführung<br />
der Wahlen bestimmt sich nach der Wahlordnung der Partei. Die Jahreshauptversammlung ist<br />
eine besondere Mitgliederversammlung. Sie tritt jährlich zusammen. Sie nimmt die Berichte<br />
entgegen. Sie entscheidet über die Entlastung des Vorstandes.<br />
(2) Die Jahreshauptversammlung wählt für die Dauer von 1 oder 2 Jahren;<br />
a) den Vorstand,<br />
b) die Delegierte/den Delegierten zum Kreisparteitag,<br />
c) die Delegierte/den Delegierten zum Kreisausschuss.<br />
(3) Die Jahreshauptversammlung prüft die Stimmberechtigung der Anwesenden und wählt<br />
eine Versammlungsleitung.<br />
(4) Wahlen sind geheim, soweit satzungsmäßig nicht offen gewählt werden kann.<br />
(5) Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, sofern diese<br />
Satzung nichts anderes vorschreibt.<br />
<br />
§ 26 AG-Vorstand<br />
<br />
(1) Der AG-Vorstand leitet die Arbeitsgemeinschaft und führt die Beschlüsse der AG- Mitglie derversammlung aus. Ihm obliegt die Durchführung der politischen und organisatorischen Auf<br />
-<br />
gaben sowie die Zusammenarbeit mit den Gliederungen der Partei.<br />
(2) Der AG-Vorstand besteht aus mindestens 3 Personen, die genaue Anzahl und Zusammensetzung regelt die AG durch Beschluss der Jahreshauptversammlung.<br />
<br />
§ 27 Arbeitskreise, Projektgruppen<br />
<br />
(1) Vom Kreisvorstand und von den Vorständen der Ortsvereine können themenspezifische<br />
Arbeitskreise oder Projektgruppen eingerichtet werden, in denen auch Nichtmitglieder<br />
mitarbeiten können.<br />
(2) Den Arbeitskreisen steht das Rede- und Antragsrecht auf Versammlungen der jeweiligen Gliederungsebene zu.<br />
<br />
<br />
'''V Wahlverfahren zur Besetzung von Parteiämtern'''<br />
<br />
§ 28 Quotierung<br />
<br />
In Funktionen und Mandaten des Kreisverbandes sollen Frauen und Männer jeweils zu<br />
mindestens 40% vertreten sein. <br />
Bei offiziellen Sitzungen wird eine doppelt quotierte Redeliste<br />
geführt. Männer und Frauen erhalten abwechselnd das Wort. Personen, die sich im Verlauf<br />
einer Debatte noch nicht zu Wort gemeldet haben, erhalten bevorzugt das Wort.<br />
<br />
§ 29 Wahlverfahren zur Besetzung eines Parteiamtes (Einzelwahl)<br />
<br />
(1) Ist eine Kandidatin oder ein Kandidat oder sind mehrere Kandidatinnen und Kandidaten für<br />
ein Parteiamt (eine Funktion) aufgestellt, so ist gewählt, wer im ersten Wahlgang die absolute<br />
Mehrheit der gültigen Stimmen erhalten hat.<br />
(2) Erhält keine Kandidatin oder kein Kandidat die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen, so<br />
findet ein weiterer Wahlgang statt, in dem die einfache Mehrheit entscheidet.<br />
(3) Bei Stimmengleichheit findet eine Stichwahl statt. Bei erneuter Stimmengleichheit<br />
entscheidet das Los.<br />
<br />
§ 30 Wahlverfahren zur Besetzung mehrerer Parteiämter (Listenwahl)<br />
<br />
(1) Sollen in einem Wahlgang mehrere Parteiämter (Funktionen) besetzt werden (Listenwahl),<br />
sind die Kandidaten und Kandidatinnen in alphabetischer Reihenfolge in die Vorschlagliste<br />
aufzunehmen. <br />
(2) Gewählt sind so viele Kandidatinnen und Kandidaten bis die Quote von jeweils 40% erfüllt<br />
ist.<br />
(3) Unter sämtlichen verbleibenden Kandidatinnen und Kandidaten sind diejenigen gewählt,<br />
die die meisten Stimmen auf sich vereinigen.<br />
(4) Kandidieren Vertreterinnen oder Vertreter des unterrepräsentierten Geschlechts nicht in<br />
ausreichender Zahl, so kommen Kandidaturen des überrepräsentierten Geschlechts zum<br />
Zuge.<br />
(5) Alles weitere regelt §8 der Wahlordnung der Partei.<br />
<br />
§ 31 Wahl der Vorstände<br />
<br />
(1) Die Wahl der Einzelmitglieder der Vorstände erfolgt gemäß §29 in Einzelwahlen.<br />
(2) Die weiteren Vorstandsmitglieder werden in einer Listenwahl gemäß §30 gewählt. Bei der<br />
Feststellung der für jedes Geschlecht geltenden Mindestzahl werden die in den<br />
vorhergehenden Einzelwahlen gewählten Frauen und Männer angerechnet.<br />
<br />
<br />
'''VI Aufstellung von Kandidatinnen und Kandidaten'''<br />
<br />
§ 32 Allgemeines<br />
<br />
(1) Die Aufstellung der Kandidatinnen und Kandidaten zu Bundestags-, Landtags- , Kommunalwahlen <br />
und Oberbürgermeister-/Oberbürgermeisterinwahl richtet sich nach den Wahlgesetzen.<br />
(2) Die Nominierung der Kandidatinnen und Kandidaten zur Bundestags- und Landtagswahlen<br />
und Oberbürgermeister-/Oberbürgermeisterinwahl erfolgt jeweils auf einer Wahlkonferenz.<br />
Diese findet als Mitgliederversammlung (Versammlung aller wahlberechtigten Mitglieder)<br />
statt.<br />
(3) Die Nominierung der Kandidatinnen und Kandidaten zur Kommunalwahl erfolgt auf einer<br />
Wahlkonferenz. Diese findet als Delegiertenversammlung statt.<br />
(4) <br />
Jeder Ortsverein hat zwei Delegierte. <br />
Ab dem 26. Mitglied entfällt auf je 25 Mitglieder des<br />
Ortsvereins zusätzlich ein Delegierter/eine Delegierte.<br />
Die Anzahl der Delegierten ergibt sich<br />
aus der Zahl der Ortsvereinsmitglieder am 31.12. des Vorjahres.<br />
(5) Eine Wahlkonferenz als Delegiertenversammlung ist nur beschlussfähig, wenn auf ihr mindestens 50% der wahlberechtigten Delegierten anwesend sind. <br />
(6) Erhält im ersten Wahlgang keine/r der Kandidaten und Kandidatinnen die absolute Mehrheit der Stimmen, wird ein zweiter Wahlgang erforderlich. Im zweiten Wahlgang ist gewählt,<br />
wer das höchste Stimmergebnis erzielt.<br />
(7) Der Termin für die innerparteiliche Nominierung von Kandidatinnen und Kandidaten für die<br />
Wahlen zu Parlamenten und kommunalen Vertretungen soll drei, spätestens zwei, Monate vorher parteiöffentlich angekündigt werden.<br />
(8) Doppelmandate in Ortsbeiräten, Ratsversammlung, Landtag und Bundestag sind ausgeschlossen. Über Ausnahmen entscheidet der Kreisausschuss.<br />
<br />
§ 33 Wahlverfahren zur Kommunalwahl und zu den Ortsbeiräten<br />
<br />
(1) Den Ortsvereinen steht bezüglich der Direktkandidaten/-innen das Vorschlagsrecht zu. <br />
(2) Die vorzuschlagenden Direktkandidaten/-innen werden auf einer Wahlkreiskonferenz<br />
gewählt, zu der vom jeweiligen Ortsverein eingeladen wird. Soweit der Wahlkreis nicht im Gebiet nur eines Ortsvereins liegt, laden die betroffenen Ortsvereine gemeinsam ein.<br />
(3) Wahlberechtigt sind die Mitglieder des Ortsvereins bzw. der Ortsvereine, soweit sie in Kiel<br />
gemeldet sind.<br />
(4) Die Wahlkonferenz des Ortsvereins oder der Ortsvereine ist nur beschlussfähig, wenn auf<br />
ihr mindestens 10% der wahlberechtigten Mitglieder anwesend sind. Wird dieses Quorum<br />
nicht erreicht, ist innerhalb eines Monats eine neue Wahlkonferenz einzuberufen. Ist auch diese nicht beschlussfähig, entscheidet allein die Wahlkonferenz des Kreisverbandes. <br />
(5) Wahlkreiskandidatinnen und -kandidaten für die Ratsversammlung (Kommunalwahl) werden auf einer Wahlkonferenz des Kreisverbandes gemäß §32 (3) aufgestellt. Auf der Wahlkonferenz erfolgt die Nominierung der Direktkandidaten/-innen in Anlehnung an die vorgeschlagenen Personen der Ortsvereine sowie die Erstellung der Liste zur Kommunalwahl.<br />
(6) Die Aufstellung der Listen erfolgt im Wechsel: eine Frau, ein Mann, beginnend mit der<br />
Spitzenkandidatin oder dem Spitzenkandidaten, jeder 5. Platz kann entweder mit einer Frau<br />
oder einem Mann besetzt werden. <br />
(7) Die Kandidatinnen-/Kandidatenlisten für die Ortsbeiräte werden von den Ortsvereinen auf<br />
Mitgliederversammlungen aufgestellt. Wenn sich Ortsbeiratsbezirk und Ortsvereinsgebiet<br />
nicht decken, wird die Liste in einer Versammlung der im Ortsbeiratsbezirk wohnenden Mitglieder aufgestellt. <br />
<br />
<br />
'''VII Schlussbestimmungen'''<br />
<br />
§ 34 Satzungsänderungen<br />
<br />
(1) Diese Satzung kann nur auf einem Kreisparteitag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der<br />
stimmberechtigten Mitglieder des Kreisparteitages geändert oder ergänzt werden.<br />
(2) <br />
Über satzungsändernde Anträge kann nur abgestimmt werden, wenn sie den Delegierten<br />
mindestens acht Wochen vor dem Zusammentreten des Parteitages schriftlich oder<br />
elektronisch zugegangen sind. Für Anträge des Kreisvorstandes beträgt diese Frist sechs<br />
Wochen.<br />
<br />
§ 35 Generalverweis<br />
<br />
Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Organisationsstatuts, der Schiedsordnung, der<br />
Wahlordnung und der Finanzordnung der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands sowie der<br />
Satzung des Landesverbandes Schleswig-Holstein in der jeweils gültigen Fassung.<br />
<br />
§ 36 Inkrafttreten<br />
<br />
Diese Satzung tritt mit Beschlussfassung in Kraft.<br />
Beschlossen am 02.06.2018</div>Mwoellerhttps://ki.beschluesse.spd-schleswig-holstein.de/index.php?title=Beschlussfassung_%C3%BCber_die_neue_Satzung_des_Kreisverbandes&diff=363Beschlussfassung über die neue Satzung des Kreisverbandes2018-08-27T12:36:34Z<p>Mwoeller: </p>
<hr />
<div>{{Beschluss<br />
|Gremium = Kreisparteitag<br />
|Gliederung = Kreisverband Kiel<br />
|Sitzung = außerordentlicher Kreisparteitag 06/2018<br />
|Leitantrag =<br />
|Nr = S1<br />
|Kategorien = Satzung<br />
|Antragsteller = Kreisvorstand<br />
|Status = beschlossen<br />
|Adressat = alle Mitglieder<br />
}}<br />
<br />
<br />
<br />
'''Satzung des Kreisverbandes Kiel der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands'''<br />
<br />
Inhalt<br />
[[I Allgemeines]]<br />
<br />
§ 1 Bereich und Gliederung<br />
§ 2 Organe<br />
§ 3 Finanzordnung<br />
§ 4 Parteiöffentlichkeit<br />
§ 5 Öffentlichkeit von Beschlüssen<br />
<br />
[[II Der Ortsverein]]<br />
<br />
§ 6 Die Mitgliederversammlung<br />
§ 7 Die Jahreshauptversammlung<br />
§ 8 Ortsvereinsvorstand<br />
<br />
[[III Der Kreisverband]] <br />
<br />
§ 9 Der Kreisparteitag<br />
§ 10 Einberufung<br />
§ 11 Zusammensetzung<br />
§ 12 Beschlussfähigkeit<br />
§ 13 Aufgaben des Kreisparteitages<br />
§ 14 Außerordentlicher Kreisparteitag<br />
§ 15 Der Kreisausschuss<br />
§ 16 Zusammensetzung<br />
§ 17 Aufgaben des Kreisausschusses<br />
§ 18 Der Kreisvorstand<br />
§ 19 Aufgaben des Kreisvorstandes<br />
§ 20 Die Kontrollkommission<br />
§ 21 Aufgaben der Kontrollkommission<br />
§ 22 Die Schiedskommission<br />
§ 23 Mitgliederentscheid<br />
<br />
[[IV Arbeitsgemeinschaften, Arbeitskreise und Projektgruppen]]<br />
<br />
§ 24 Die Arbeitsgemeinschaft (AG)<br />
§ 25 Jahreshauptversammlung und Mitgliederversammlung<br />
§ 26 AG-Vorstand<br />
§ 27 Arbeitskreise, Projektgruppen<br />
<br />
[[V Wahlverfahren zur Besetzung von Parteiämtern]]<br />
<br />
§ 28 Quotierung<br />
§ 29 Wahlverfahren zur Besetzung eines Parteiamtes (Einzelwahl)<br />
§ 30 Wahlverfahren zur Besetzung mehrerer Parteiämter (Listenwahl)<br />
§ 31 Wahl der Vorstände<br />
<br />
[[VI Aufstellung von Kandidatinnen und Kandidaten]] <br />
<br />
§ 32 Allgemeines<br />
§ 33 Wahlverfahren zur Kommunalwahl und zu den Ortsbeiräten<br />
<br />
[[VII Schlussbestimmungen]]<br />
<br />
§ 34 Satzungsänderungen<br />
§ 35 Generalverweis<br />
§ 36 Inkrafttreten<br />
<br />
<br />
'''I Allgemeines'''<br />
<br />
§1 Bereich und Gliederung<br />
<br />
(1) Der Bereich des Kreisverbandes umfasst die Stadt Kiel. Er ist Unterbezirk im Sinne des<br />
Organisationsstatuts.<br />
(2) Der Kreisverband gliedert sich in Ortsvereine, deren Zahl und Grenze vom Kreisvorstand<br />
im Einvernehmen mit den betroffenen Ortsvereinen nach politischer und organisatorischer<br />
Zweckmäßigkeit festgelegt werden. <br />
(3) Für besondere Aufgaben können auf Beschluss des Kreisvorstandes innerhalb der Partei<br />
Arbeitsgemeinschaften gebildet werden.<br />
<br />
§ 2 Organe<br />
<br />
(1) Organe des Kreisverbandes sind:<br />
der Kreisparteitag, der Kreisausschuss und der Vorstand.<br />
(2) Organe des Ortsvereins sind:<br />
die Mitgliederversammlung und der Vorstand.<br />
(3) Organe der Arbeitsgemeinschaft sind: <br />
die Mitgliederversammlung und der Vorstand.<br />
<br />
§ 3 Finanzordnung<br />
<br />
(1) Für den Kreisverband und die Ortsvereine gilt die Finanzordnung der SPD.<br />
(2) Der Kreisverband und die Ortsvereine sind in eigenständiger Kassenführung für ihr<br />
Finanzwesen verantwortlich. Die Jusos führen ein Konto in Abstimmung mit dem für die<br />
Finanzen zuständigen Mitglied des Kreisvorstands. Dies wird auch Ortsvereinen auf deren<br />
Antrag hin ermöglicht.<br />
(3) Der Kreisverband führt einen vom Kreisparteitag festgesetzten Anteil am Beitragsaufkommen an die Ortsvereine ab.<br />
(4) Zahlt ein Mitglied länger als drei Monate keine Beiträge, so gilt nach Ablauf eines Monats<br />
nach Zustellung der zweiten Mahnung die Nichtzahlung des Beitrages als Erklärung des<br />
Austritts. Vor dem Ausschluss ist der Vorstand des betroffenen Ortsvereins anzuhören. In den<br />
Mahnungen muss auf die Folgen der Nichtzahlung hingewiesen werden.<br />
<br />
§ 4 Parteiöffentlichkeit<br />
<br />
(1) Kreisparteitag, Kreisausschuss, Kreisvorstand sowie die Versammlungen und Vorstandssit<br />
-<br />
zungen der Ortsvereine und der Arbeitsgemeinschaften tagen parteiöffentlich. Parteimitglie<br />
-<br />
der und eingeladene Gäste haben Rederecht.<br />
(2) Kreisparteitage, Mitgliederversammlungen der Ortsvereine und Arbeitsgemeinschaften ta<br />
-<br />
gen zudem öffentlich. Die Öffentlichkeit kann entweder mit einfacher Mehrheit ausgeschlossen<br />
werden oder durch vorhergehenden Beschluss des Kreisvorstandes, des Ortsvereinsvorstan<br />
-<br />
des oder des Vorstandes der Arbeitsgemeinschaft.<br />
(3) Die Parteiöffentlichkeit kann von Kreisausschuss- und Kreisvorstandssitzungen sowie von<br />
Vorstandssitzungen der Ortsvereine oder der Arbeitsgemeinschaften in begründeten Fällen für<br />
einzelne Beratungsgegenstände ausgeschlossen werden.<br />
<br />
§ 5 Öffentlichkeit von Beschlüssen<br />
<br />
Den Umgang mit Beschlüssen von Kreisverband, Arbeitsgemeinschaften und Ortsvereinen<br />
regelt die Richtlinie zur Veröffentlichung von Beschlüssen im SPD-Kreisverband Kiel.<br />
<br />
<br />
'''II Der Ortsverein'''<br />
<br />
§ 6 Die Mitgliederversammlung<br />
<br />
(1) Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Ortsvereins. Von ihr geht die<br />
politische Willensbildung der Partei aus, die sich in Entschließungen und Anträgen ausdrückt.<br />
Sie nimmt Berichte entgegen, führt Wahlen durch und verabschiedet Wahlvorschläge. Die<br />
Durchführung der Wahlen bestimmt sich nach der Wahlordnung der Partei.<br />
(2) <br />
Die Mitgliederversammlung muss mindestens einmal in jedem Quartal einberufen werden.<br />
Sie wird vom Vorstand schriftlich mit dem Vorschlag einer Tagesordnung einberufen. Diese Ta<br />
gesordnung ist den Mitgliedern mindestens 10 Tage vorher zuzusenden. Elektronische Zusen<br />
dung ist zulässig. Wahlen können nur stattfinden, wenn sie in der vorläufigen Tagesordnung<br />
angekündigt worden sind. Sofern der Ortsverein Versammlungen der Bürgerinnen und Bürger<br />
oder andere öffentliche Veranstaltungen durchführt, können diese anstelle einer Mitgliederversammlung treten.<br />
(3) Wenn 10% der Mitglieder eines Ortsvereins mit dem Vorschlag einer Tagesordnung eine<br />
Mitgliederversammlung verlangen, muss der Vorstand des Ortsvereins unverzüglich eine Mitgliederversammlung mit zumindest dieser vorläufigen Tagesordnung einberufen. Kommt der<br />
Ortsvereinsvorstand dem nicht nach, beruft der Kreisvorstand unverzüglich ein.<br />
(4) Die Mitgliederversammlung wählt fristgemäß für bevorstehende Wahlkonferenzen<br />
a) die Delegierten zur Wahlkonferenz der Kandidatinnen-/Kandidatenaufstellung zur<br />
Kommunalwahl,<br />
b)die Delegierten zur Kreiswahlkonferenz zur Landtags-, Europa- und Bundestagswahl.<br />
Bei diesen Delegiertenwahlen sind die besonderen Anforderungen der Kreiswahlgesetze<br />
Schleswig-Holstein hinsichtlich der Wahlkreise zu beachten; §§ 32 und 33 dieser Satzung<br />
gelten entsprechend.<br />
(5) Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, sofern diese<br />
Satzung nichts anderes vorschreibt.<br />
(6) Nichtmitgliedern kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung Rederecht eingeräumt<br />
werden.<br />
<br />
§ 7 Die Jahreshauptversammlung<br />
<br />
(1) Die Jahreshauptversammlung ist eine besondere Mitgliederversammlung. Sie tritt jährlich<br />
zusammen. Sie nimmt die Berichte, insbesondere den Kassen- und Revisionsbericht entgegen.<br />
Sie entscheidet auf Antrag der Revisorinnen/Revisoren über die Entlastung des Vorstandes in<br />
Finanzangelegenheiten. Mindestens vor jeder Vorstandswahl legt der amtierende Vorstand ihr<br />
seinen Tätigkeitsbericht vor. <br />
(2) Die Jahreshauptversammlung prüft die Stimmberechtigung der Anwesenden und wählt<br />
eine Versammlungsleitung.<br />
(3) Die Jahreshauptversammlung wählt für die Dauer von 2 Jahren <br />
a) den Ortsvereinsvorstand,<br />
b) die Revisorinnen/Revisoren<br />
c) sowie gegebenenfalls Beauftragte für besondere Aufgaben.<br />
(4) Die Jahreshauptversammlung wählt für die Dauer von 1 Jahr entsprechend §11 Abs. 2 und<br />
§ 16 Abs. 1 Nr. a)<br />
a) die Delegierten zum Kreisparteitag,<br />
b) die Delegierten/die Delegierte/den Delegierten zum Kreisausschuss.<br />
Bei den Delegiertenwahlen gem. Ziffern a und b sind die besonderen Anforderungen der Kreiswahlgesetze Schleswig-Holstein hinsichtlich der Wahlkreise zu beachten; §§32 und 33 dieser<br />
Satzung gelten entsprechend.<br />
<br />
§ 8 Ortsvereinsvorstand<br />
<br />
(1) Der Ortsvereinsvorstand leitet den Ortsverein und führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus. Ihm obliegt die Durchführung der politischen und organisatorischen Aufgaben<br />
des Ortsvereins sowie die Zusammenarbeit mit den Gliederungen der Partei. Er entscheidet<br />
über die Aufnahme von Mitgliedern.<br />
(2) Der Ortsvereinsvorstand besteht aus folgenden Funktionen:<br />
a) Vorsitz, <br />
b) stellvertretender Vorsitz (bis zu 2),<br />
c) Kassenführung,<br />
d) Schriftführung,<br />
sowie weiteren Mitgliedern als Beisitzer/Beisitzerin.<br />
Wird nur eine Person zum Vorsitz gewählt, soll einer/eine der stellvertretenden Vorsitzenden<br />
ein anderes Geschlecht als das des/der Vorsitzenden haben. Werden zwei Personen als<br />
Vorsitzende gewählt, müssen sie unterschiedlichen Geschlechts sein. <br />
(3) Die Jahreshauptversammlung entscheidet im Vorwege über die Anzahl der Vorsitzenden<br />
und Stellvertretenden im Vorsitz und der Anzahl der weiteren Mitglieder des Vorstandes.<br />
<br />
<br />
'''III Der Kreisverband''' <br />
<br />
§ 9 Der Kreisparteitag<br />
<br />
Der Kreisparteitag ist das oberste Organ des Kreisverbandes.<br />
<br />
§ 10 Einberufung<br />
<br />
(1) Ein ordentlicher Kreisparteitag findet alljährlich statt.<br />
(2) Der Kreisvorstand schlägt eine vorläufige Tagesordnung vor und gibt sie den Delegierten<br />
mindestens 6 Wochen vor dem Zusammentreten des Parteitages schriftlich bekannt. Elektronische Zusendung ist zulässig.<br />
(3) Anträge sind den Delegierten mindestens 14 Tage vor dem Zusammentreten des<br />
Parteitages schriftlich bekannt zu geben. Elektronische Zusendung ist zulässig. Diese Anträge<br />
sind dem Kreisvorstand in elektronischer Form in einem mit Standardsoftware zu<br />
verarbeitenden Format zuzusenden.<br />
(4) Der Parteitag entscheidet, ob während der Tagung eingebrachte Anträge behandelt<br />
werden. Der Behandlung soll zugestimmt werden, wenn besondere Gründe vorliegen,<br />
aufgrund derer die Antragsfrist nicht eingehalten werden kann.<br />
<br />
§ 11 Zusammensetzung<br />
<br />
(1) Stimmberechtigt auf dem Kreisparteitag sind die von den Ortsvereinen und Arbeitsgemeinschaften gewählten Delegierten. <br />
Auf begründeten Antrag kann der Kreisvorstand zu einem Mitgliederparteitag einladen, stimmberechtigt sind alle anwesenden Mitglieder des<br />
Kreisverbands, die bei der Mandatsprüfungskommission registriert sind und eine Stimmkarte<br />
erhalten haben. <br />
(2) Jeder Ortsverein hat zwei Delegierte. <br />
Ab dem 26. Mitglied entfällt auf je 25 Mitglieder des<br />
Ortsvereins zusätzlich ein Delegierter/eine Delegierte.<br />
Die Anzahl der Delegierten ergibt sich<br />
aus der Zahl der Ortsvereinsmitglieder am 31.12. des Vorjahres.<br />
(3) Die Arbeitsgemeinschaften entsenden jeweils 1 stimmberechtigte/n Delegierte/n. <br />
(4) Beratend nehmen teil:<br />
a) die Mitglieder des Kreisvorstandes,<br />
b) die Mitglieder des Kreisverbandes in der Rats-, Landtags- und Bundestagsfraktion, <br />
sowie in der Landes- und Bundesregierung, der/die Oberbürgermeister/in und die <br />
Dezernenten / Dezernentinnen,<br />
c) die Mitglieder der Kontrollkommission,<br />
d) die Mitglieder der Schiedskommission,<br />
e) die vom Kreisverband berufenen Parteireferentinnen und -referenten,<br />
f) ein/e Mitarbeiter/in der Kreisgeschäftsstelle,<br />
g) die Vorsitzenden der Ortsvereine und Arbeitsgemeinschaften,<br />
h) die Delegierten des Landesparteirates und Landesparteitages.<br />
<br />
§ 12 Beschlussfähigkeit<br />
<br />
(1) Der Kreisparteitag ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Delegierten anwesend ist. <br />
Ein Mitgliederparteitag nach §11 Abs. 1 Satz 2 ist beschlussfähig,<br />
wenn mindestens 50 stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind.<br />
Der Kreisparteitag wählt ein<br />
Präsidium, beschließt eine Tagesordnung und eine Geschäftsordnung und prüft durch eine von<br />
ihm zu wählende Mandatsprüfungskommission Zahl und Legitimation der Delegierten.<br />
(2) Über die Verhandlungen des Kreisparteitages wird ein Protokoll geführt. Beschlüsse sind<br />
durch 2 Mitglieder des Präsidiums zu beurkunden.<br />
<br />
§ 13 Aufgaben des Kreisparteitages<br />
<br />
(1) Zu den Aufgaben des Kreisparteitages gehören:<br />
a) Entgegennahme der Berichte des Kreisvorstandes, der Kontrollkommission, des Kreisausschusses, der Arbeitsgemeinschaften, der Ratsfraktion, der Landtagsabgeordneten und<br />
der/des Bundestagsabgeordneten. <br />
Die Schiedskommission kann auf eigenen Wunsch berichten. <br />
Die Berichte müssen den Delegierten mindestens 14 Tage vor Beginn des Parteitages<br />
schriftlich vorliegen. Eine elektronische Zusendung ist zulässig.<br />
b) Beschlussfassung über die Berichte nach (a), <br />
mit Ausnahme des Berichtes der Schiedskommission;<br />
über die Parteiorganisation und alle das Parteileben berührenden Fragen,<br />
c) Beschlussfassung über die Anträge,<br />
d) Wahl des Kreisvorstandes, der Kontrollkommission und der Schiedskommission,<br />
e) Wahl der Delegierten zu Landesparteitagen,<br />
f) Wahl der Mitglieder des Landesparteirates.<br />
Die Wahlen zu (d), (e) und (f) erfolgen jeweils auf 2 Jahre.<br />
(2) Der Kreisparteitag entscheidet mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen gültigen<br />
Stimmen, soweit diese Satzung nichts anderes bestimmt. Stimmengleichheit gilt als<br />
Ablehnung.<br />
<br />
§ 14 Außerordentlicher Kreisparteitag<br />
<br />
(1) Ein außerordentlicher Kreisparteitag ist einzuberufen:<br />
a) auf Beschluss des Kreisparteitages,<br />
b) auf Beschluss des Kreisausschusses,<br />
c) auf Beschluss des Kreisvorstandes,<br />
d) auf einstimmigen Beschluss der Kontrollkommission,<br />
e) auf Antrag eines Viertels der Vorstände der Ortsvereine und der Arbeitsgemeinschaften.<br />
Von den Beschlussorganen (a) - (d) und den Antragstellerinnen / Antragstellern zu (e) ist den<br />
Delegierten unverzüglich eine vorläufige Tagesordnung vorzulegen. Der Parteitag zu (d) und<br />
(e) hat innerhalb von 6 Wochen stattzufinden.<br />
(2) Anträge an den außerordentlichen Kreisparteitag sind spätestens 14 Tage vorher schriftlich<br />
beim Kreisvorstand einzureichen. Sie sind den Delegierten mindestens 5 Tage vor dem<br />
Zusammentreten des Parteitages schriftlich bekannt zu geben. Elektronische Zusendung ist<br />
zulässig.<br />
(3) Im Übrigen gelten für Anträge, Wahlen und Beschlüsse die entsprechenden Bestimmungen<br />
der §§10 und 11.<br />
<br />
§ 15 Der Kreisausschuss<br />
<br />
(1) Der Kreisausschuss ist das höchste Beschlussorgan des Kreisverbandes zwischen den Parteitagen.<br />
(2) Der Kreisausschuss wird im Benehmen mit dem Kreisvorstand mindestens viermal im Jahr<br />
von der Tagungsleitung unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung einberufen. Die Einladung<br />
soll den Mitgliedern des Kreisausschusses sowie den Ortsvereinsvorsitzenden spätestens 10<br />
Tage vor der Sitzung zugehen. Elektronische Zusendung ist zulässig.<br />
(3) Anträge sind den Delegierten mindestens 10 Tage vor dem Zusammentreten des Kreis-<br />
ausschusses mit der Einladung schriftlich bekannt zu geben. Elektronische Zusendung ist<br />
zulässig. <br />
4) <br />
Der Kreisausschuss wählt aus seiner Mitte jeweils für zwei Jahre eine geschlechterquotierte<br />
Tagungsleitung. Diese besteht aus 2 Mitgliedern des Kreisausschusses.<br />
(5) <br />
Die Tagungsleitung hat den Kreisausschuss innerhalb von einer Woche einzuberufen:<br />
a) auf Verlangen des Kreisvorstandes<br />
b) wenn dies von einem Drittel der Kreisausschussmitglieder unter Angabe der Gründe <br />
beantragt wird.<br />
(6) Der Kreisausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung.<br />
<br />
§ 16 Zusammensetzung<br />
<br />
(1) Stimmberechtigt im Kreisausschuss sind:<br />
a) die von den Ortsvereinen gemäß §7 (3) gewählten Delegierten. Auf je angefangene 100<br />
Mitglieder entfällt eine Delegierte / ein Delegierter. Die Anzahl der Delegierten ergibt sich aus<br />
der Zahl der Ortsvereinsmitglieder am 31.12. des Vorjahres.<br />
b) je ein Mitglied der Arbeitsgemeinschaften.<br />
(2) Beratend nehmen teil:<br />
a) die Mitglieder des Kreisvorstandes,<br />
b) ein Mitglied der Kontrollkommission,<br />
c) ein Mitglied der SPD-Ratsfraktion,<br />
d) die Kieler Mitglieder der Bundestags- und Landtagsfraktion,<br />
e) ein/e Mitarbeiter/in der Kreisgeschäftsstelle.<br />
<br />
§ 17 Aufgaben des Kreisausschusses<br />
<br />
(1) Der Kreisausschuss ist vor Beschlüssen des Kreisvorstandes zu hören über:<br />
a) grundsätzliche politische Fragen,<br />
b) grundsätzliche organisatorische und personelle Veränderungen,<br />
c) Vorschläge von Kandidatinnen/Kandidaten zu Wahlen,<br />
d) den vom Kreisvorstand am Jahresanfang aufzustellenden Haushaltsplan zur Verwen<br />
dung der Mittel,<br />
e) die Vorbereitung des Kreisparteitages.<br />
(2) Der Kreisausschuss entscheidet durch Beschluss.<br />
<br />
§ 18 Der Kreisvorstand<br />
<br />
(1) Die stimmberechtigten Mitglieder des Kreisvorstands sind:<br />
a) der oder die Vorsitzende,<br />
b) zwei stellvertretende Vorsitzende, <br />
c) der oder die Schatzmeister/in,<br />
d) der/die Schriftführer/in<br />
e) 6 weitere Mitglieder, <br />
Eine/r der stellvertretenden Vorsitzenden soll das andere Geschlecht als das der/des Vorsitzen-<br />
den haben.<br />
(2) Beratend nehmen teil:<br />
a) ein Mitglied der Kontrollkommission,<br />
b) ein Mitglied der Tagungsleitung des Kreisausschusses,<br />
c) ein Mitglied des Fraktionsvorstandes der Ratsfraktion,<br />
d) ein/e Mitarbeiter/in der Kreisgeschäftsstelle,<br />
e) je eine Vertretung der Arbeitsgemeinschaften,<br />
f) die/der Bundestagsabgeordnete,<br />
g) die Landtagsabgeordneten.<br />
(3) Mindestens die Hälfte der Mitglieder soll <br />
keine Funktion auf einer höheren Ebene der Partei<br />
oder ein Mandat innehaben. Ein Mandat haben neben den Abgeordneten auch die Mitglieder<br />
der Ratsversammlung inne.<br />
(4) Kein Mitglied des Kreisvorstandes darf Mitglied des Kreisausschusses sein.<br />
(5) Für festgelegte Zwecke kann der Vorstand Beauftragte für technisch/ administrative <br />
Tätigkeiten benennen.<br />
<br />
§ 19 Aufgaben des Kreisvorstandes<br />
<br />
Der Vorstand leitet den Kreisverband und ist für die Durchführung und Veröffentlichung der<br />
Beschlüsse der Kreisparteitage und des Kreisausschusses verantwortlich. Er kann Berichte von<br />
den Ortsvereinen, den Arbeitsgemeinschaften, der Ratsfraktion und anderen Funktionsträgern<br />
der Partei anfordern.<br />
<br />
§ 20 Die Kontrollkommission<br />
<br />
(1) Die Kontrollkommission besteht aus 5 Mitgliedern, die der Kreisparteitag wählt.<br />
(2) Mitglieder des Kreisvorstandes oder des Kreisausschusses <br />
sowie hauptamtlich tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Partei können der Kontrollkommission nicht angehören. <br />
(3) Die Kontrollkommission wählt eine Vorsitzende/einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin<br />
/ einen Stellvertreter aus ihrer Mitte.<br />
<br />
§ 21 Aufgaben der Kontrollkommission<br />
<br />
(1) Die Kontrollkommission überprüft die Tätigkeit des Kreisvorstandes einschließlich der<br />
Durchführung von Beschlüssen der Kreisparteitage und des Kreisausschusses, nimmt die Kassenrevision vor und behandelt Beschwerden über den Kreisvorstand.<br />
(2) Eine Kassenprüfung und Kontrolle muss mindestens halbjährlich einmal stattfinden.<br />
(3) Auf Antrag der Kontrollkommission oder des Kreisvorstandes finden gemeinsame<br />
Sitzungen statt. Die Vorsitzende/der Vorsitzende des Gremiums, das die gemeinsame Sitzung<br />
beantragt hat, beruft die Sitzung ein und leitet sie.<br />
(4) Überstimmte Mitglieder der Kontrollkommission können dem Bericht eine abweichende<br />
Stellungnahme beifügen.<br />
(5) <br />
Im zweiten Quartal nach einem ordentlichen Kreisparteitag erstellt die Kontrollkommission<br />
einen Bericht über den Fortgang der Beschlüsse des Kreisparteitages und der Kreisausschüsse<br />
und berichtet dem Kreisvorstand und dem Kreisausschuss.<br />
<br />
§ 22 Die Schiedskommission<br />
<br />
(1) Die Zuständigkeit richtet sich nach §1 der Schiedsordnung.<br />
(2) Die Bildung der Schiedskommission erfolgt gemäß §§2 bis 5 der Schiedsordnung.<br />
<br />
§ 23 Mitgliederentscheid<br />
<br />
(1) Ein Mitgliederentscheid für den Bereich des Kreisverbandes findet aufgrund eines Mitgliederbegehrens statt. Dieses kommt zustande, wenn es von <br />
10% der Mitglieder unterstützt wird.<br />
(2) Ein Mitgliederentscheid findet ferner statt, wenn dies<br />
a) ein Kreisparteitag mit einfacher Mehrheit beschließt,<br />
b) der Kreisvorstand mit einer Mehrheit von 3/4 seiner Mitglieder beschließt,<br />
c) von mindestens 2/5 der Ortsvereine beantragt wird.<br />
Diese Beschlüsse oder Anträge müssen einen Entscheidungsvorschlag enthalten und mit<br />
Gründen versehen sein. Der Kreisvorstand kann einen eigenen Vorschlag zur Abstimmung<br />
vorlegen.<br />
(3) Der Entscheid ist wirksam, wenn die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, mindestens<br />
aber 20% der stimmberechtigten Mitglieder, zugestimmt haben.<br />
(4) Innerhalb von zwei Jahren nach dem Mitgliederentscheid kann ein Parteitag nur mit einer<br />
Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen eine andere Entscheidung treffen. Danach<br />
genügt die einfache Mehrheit.<br />
<br />
<br />
'''IV Arbeitsgemeinschaften, Arbeitskreise und Projektgruppen'''<br />
<br />
§ 24 Die Arbeitsgemeinschaft (AG)<br />
<br />
(1) Die Arbeitsgemeinschaften haben das Antrags- und Rederecht für den Kreisparteitag und<br />
den Kreisausschuss.<br />
(2) Die Mitarbeit von Personen, die nicht Mitglied der Partei sind, ist möglich.<br />
(3) Näheres regeln die Grundsätze und Richtlinien für Arbeitsgemeinschaften in der SPD.<br />
<br />
§ 25 Jahreshauptversammlung und Mitgliederversammlung<br />
<br />
(1) Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ der Arbeitsgemeinschaft. Von ihr geht<br />
die politische Willensbildung der Arbeitsgemeinschaft aus, die sich in Entschließungen und<br />
Anträgen ausdrückt. Sie nimmt Berichte entgegen und führt Wahlen durch. Die Durchführung<br />
der Wahlen bestimmt sich nach der Wahlordnung der Partei. Die Jahreshauptversammlung ist<br />
eine besondere Mitgliederversammlung. Sie tritt jährlich zusammen. Sie nimmt die Berichte<br />
entgegen. Sie entscheidet über die Entlastung des Vorstandes.<br />
(2) Die Jahreshauptversammlung wählt für die Dauer von 1 oder 2 Jahren;<br />
a) den Vorstand,<br />
b) die Delegierte/den Delegierten zum Kreisparteitag,<br />
c) die Delegierte/den Delegierten zum Kreisausschuss.<br />
(3) Die Jahreshauptversammlung prüft die Stimmberechtigung der Anwesenden und wählt<br />
eine Versammlungsleitung.<br />
(4) Wahlen sind geheim, soweit satzungsmäßig nicht offen gewählt werden kann.<br />
(5) Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, sofern diese<br />
Satzung nichts anderes vorschreibt.<br />
<br />
§ 26 AG-Vorstand<br />
<br />
(1) Der AG-Vorstand leitet die Arbeitsgemeinschaft und führt die Beschlüsse der AG- Mitglie derversammlung aus. Ihm obliegt die Durchführung der politischen und organisatorischen Auf<br />
-<br />
gaben sowie die Zusammenarbeit mit den Gliederungen der Partei.<br />
(2) Der AG-Vorstand besteht aus mindestens 3 Personen, die genaue Anzahl und Zusammensetzung regelt die AG durch Beschluss der Jahreshauptversammlung.<br />
<br />
§ 27 Arbeitskreise, Projektgruppen<br />
<br />
(1) Vom Kreisvorstand und von den Vorständen der Ortsvereine können themenspezifische<br />
Arbeitskreise oder Projektgruppen eingerichtet werden, in denen auch Nichtmitglieder<br />
mitarbeiten können.<br />
(2) Den Arbeitskreisen steht das Rede- und Antragsrecht auf Versammlungen der jeweiligen Gliederungsebene zu.<br />
<br />
<br />
'''V Wahlverfahren zur Besetzung von Parteiämtern'''<br />
<br />
§ 28 Quotierung<br />
<br />
In Funktionen und Mandaten des Kreisverbandes sollen Frauen und Männer jeweils zu<br />
mindestens 40% vertreten sein. <br />
Bei offiziellen Sitzungen wird eine doppelt quotierte Redeliste<br />
geführt. Männer und Frauen erhalten abwechselnd das Wort. Personen, die sich im Verlauf<br />
einer Debatte noch nicht zu Wort gemeldet haben, erhalten bevorzugt das Wort.<br />
<br />
§ 29 Wahlverfahren zur Besetzung eines Parteiamtes (Einzelwahl)<br />
<br />
(1) Ist eine Kandidatin oder ein Kandidat oder sind mehrere Kandidatinnen und Kandidaten für<br />
ein Parteiamt (eine Funktion) aufgestellt, so ist gewählt, wer im ersten Wahlgang die absolute<br />
Mehrheit der gültigen Stimmen erhalten hat.<br />
(2) Erhält keine Kandidatin oder kein Kandidat die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen, so<br />
findet ein weiterer Wahlgang statt, in dem die einfache Mehrheit entscheidet.<br />
(3) Bei Stimmengleichheit findet eine Stichwahl statt. Bei erneuter Stimmengleichheit<br />
entscheidet das Los.<br />
<br />
§ 30 Wahlverfahren zur Besetzung mehrerer Parteiämter (Listenwahl)<br />
<br />
(1) Sollen in einem Wahlgang mehrere Parteiämter (Funktionen) besetzt werden (Listenwahl),<br />
sind die Kandidaten und Kandidatinnen in alphabetischer Reihenfolge in die Vorschlagliste<br />
aufzunehmen. <br />
(2) Gewählt sind so viele Kandidatinnen und Kandidaten bis die Quote von jeweils 40% erfüllt<br />
ist.<br />
(3) Unter sämtlichen verbleibenden Kandidatinnen und Kandidaten sind diejenigen gewählt,<br />
die die meisten Stimmen auf sich vereinigen.<br />
(4) Kandidieren Vertreterinnen oder Vertreter des unterrepräsentierten Geschlechts nicht in<br />
ausreichender Zahl, so kommen Kandidaturen des überrepräsentierten Geschlechts zum<br />
Zuge.<br />
(5) Alles weitere regelt §8 der Wahlordnung der Partei.<br />
<br />
§ 31 Wahl der Vorstände<br />
<br />
(1) Die Wahl der Einzelmitglieder der Vorstände erfolgt gemäß §29 in Einzelwahlen.<br />
(2) Die weiteren Vorstandsmitglieder werden in einer Listenwahl gemäß §30 gewählt. Bei der<br />
Feststellung der für jedes Geschlecht geltenden Mindestzahl werden die in den<br />
vorhergehenden Einzelwahlen gewählten Frauen und Männer angerechnet.<br />
<br />
<br />
'''VI Aufstellung von Kandidatinnen und Kandidaten'''<br />
<br />
§ 32 Allgemeines<br />
<br />
(1) Die Aufstellung der Kandidatinnen und Kandidaten zu Bundestags-, Landtags- , Kommunalwahlen <br />
und Oberbürgermeister-/Oberbürgermeisterinwahl richtet sich nach den Wahlgesetzen.<br />
(2) Die Nominierung der Kandidatinnen und Kandidaten zur Bundestags- und Landtagswahlen<br />
und Oberbürgermeister-/Oberbürgermeisterinwahl erfolgt jeweils auf einer Wahlkonferenz.<br />
Diese findet als Mitgliederversammlung (Versammlung aller wahlberechtigten Mitglieder)<br />
statt.<br />
(3) Die Nominierung der Kandidatinnen und Kandidaten zur Kommunalwahl erfolgt auf einer<br />
Wahlkonferenz. Diese findet als Delegiertenversammlung statt.<br />
(4) <br />
Jeder Ortsverein hat zwei Delegierte. <br />
Ab dem 26. Mitglied entfällt auf je 25 Mitglieder des<br />
Ortsvereins zusätzlich ein Delegierter/eine Delegierte.<br />
Die Anzahl der Delegierten ergibt sich<br />
aus der Zahl der Ortsvereinsmitglieder am 31.12. des Vorjahres.<br />
(5) Eine Wahlkonferenz als Delegiertenversammlung ist nur beschlussfähig, wenn auf ihr mindestens 50% der wahlberechtigten Delegierten anwesend sind. <br />
(6) Erhält im ersten Wahlgang keine/r der Kandidaten und Kandidatinnen die absolute Mehrheit der Stimmen, wird ein zweiter Wahlgang erforderlich. Im zweiten Wahlgang ist gewählt,<br />
wer das höchste Stimmergebnis erzielt.<br />
(7) Der Termin für die innerparteiliche Nominierung von Kandidatinnen und Kandidaten für die<br />
Wahlen zu Parlamenten und kommunalen Vertretungen soll drei, spätestens zwei, Monate vorher parteiöffentlich angekündigt werden.<br />
(8) Doppelmandate in Ortsbeiräten, Ratsversammlung, Landtag und Bundestag sind ausgeschlossen. Über Ausnahmen entscheidet der Kreisausschuss.<br />
<br />
§ 33 Wahlverfahren zur Kommunalwahl und zu den Ortsbeiräten<br />
<br />
(1) Den Ortsvereinen steht bezüglich der Direktkandidaten/-innen das Vorschlagsrecht zu. <br />
(2) Die vorzuschlagenden Direktkandidaten/-innen werden auf einer Wahlkreiskonferenz<br />
gewählt, zu der vom jeweiligen Ortsverein eingeladen wird. Soweit der Wahlkreis nicht im Gebiet nur eines Ortsvereins liegt, laden die betroffenen Ortsvereine gemeinsam ein.<br />
(3) Wahlberechtigt sind die Mitglieder des Ortsvereins bzw. der Ortsvereine, soweit sie in Kiel<br />
gemeldet sind.<br />
(4) Die Wahlkonferenz des Ortsvereins oder der Ortsvereine ist nur beschlussfähig, wenn auf<br />
ihr mindestens 10% der wahlberechtigten Mitglieder anwesend sind. Wird dieses Quorum<br />
nicht erreicht, ist innerhalb eines Monats eine neue Wahlkonferenz einzuberufen. Ist auch diese nicht beschlussfähig, entscheidet allein die Wahlkonferenz des Kreisverbandes. <br />
(5) Wahlkreiskandidatinnen und -kandidaten für die Ratsversammlung (Kommunalwahl) werden auf einer Wahlkonferenz des Kreisverbandes gemäß §32 (3) aufgestellt. Auf der Wahlkonferenz erfolgt die Nominierung der Direktkandidaten/-innen in Anlehnung an die vorgeschlagenen Personen der Ortsvereine sowie die Erstellung der Liste zur Kommunalwahl.<br />
(6) Die Aufstellung der Listen erfolgt im Wechsel: eine Frau, ein Mann, beginnend mit der<br />
Spitzenkandidatin oder dem Spitzenkandidaten, jeder 5. Platz kann entweder mit einer Frau<br />
oder einem Mann besetzt werden. <br />
(7) Die Kandidatinnen-/Kandidatenlisten für die Ortsbeiräte werden von den Ortsvereinen auf<br />
Mitgliederversammlungen aufgestellt. Wenn sich Ortsbeiratsbezirk und Ortsvereinsgebiet<br />
nicht decken, wird die Liste in einer Versammlung der im Ortsbeiratsbezirk wohnenden Mitglieder aufgestellt. <br />
<br />
<br />
'''VII Schlussbestimmungen'''<br />
<br />
§ 34 Satzungsänderungen<br />
<br />
(1) Diese Satzung kann nur auf einem Kreisparteitag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der<br />
stimmberechtigten Mitglieder des Kreisparteitages geändert oder ergänzt werden.<br />
(2) <br />
Über satzungsändernde Anträge kann nur abgestimmt werden, wenn sie den Delegierten<br />
mindestens acht Wochen vor dem Zusammentreten des Parteitages schriftlich oder<br />
elektronisch zugegangen sind. Für Anträge des Kreisvorstandes beträgt diese Frist sechs<br />
Wochen.<br />
<br />
§ 35 Generalverweis<br />
<br />
Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Organisationsstatuts, der Schiedsordnung, der<br />
Wahlordnung und der Finanzordnung der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands sowie der<br />
Satzung des Landesverbandes Schleswig-Holstein in der jeweils gültigen Fassung.<br />
<br />
§ 36 Inkrafttreten<br />
<br />
Diese Satzung tritt mit Beschlussfassung in Kraft.<br />
Beschlossen am 02.06.2018</div>Mwoellerhttps://ki.beschluesse.spd-schleswig-holstein.de/index.php?title=Beschlussfassung_%C3%BCber_die_neue_Satzung_des_Kreisverbandes&diff=362Beschlussfassung über die neue Satzung des Kreisverbandes2018-08-27T12:33:48Z<p>Mwoeller: </p>
<hr />
<div>{{Beschluss<br />
|Gremium = Kreisparteitag<br />
|Gliederung = Kreisverband Kiel<br />
|Sitzung = außerordentlicher Kreisparteitag 06/2018<br />
|Leitantrag =<br />
|Nr = S1<br />
|Kategorien = Satzung<br />
|Antragsteller = Kreisvorstand<br />
|Status = beschlossen<br />
|Adressat = alle Mitglieder<br />
}}<br />
<br />
<br />
<br />
'''Satzung des Kreisverbandes Kiel der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands'''<br />
<br />
Inhalt<br />
[[I Allgemeines]]<br />
<br />
§ 1 Bereich und Gliederung<br />
§ 2 Organe<br />
§ 3 Finanzordnung<br />
§ 4 Parteiöffentlichkeit<br />
§ 5 Öffentlichkeit von Beschlüssen<br />
<br />
[[II Der Ortsverein]]<br />
<br />
§ 6 Die Mitgliederversammlung<br />
§ 7 Die Jahreshauptversammlung<br />
§ 8 Ortsvereinsvorstand<br />
<br />
[[III Der Kreisverband]] <br />
<br />
§ 9 Der Kreisparteitag<br />
§ 10 Einberufung<br />
§ 11 Zusammensetzung<br />
§ 12 Beschlussfähigkeit<br />
§ 13 Aufgaben des Kreisparteitages<br />
§ 14 Außerordentlicher Kreisparteitag<br />
§ 15 Der Kreisausschuss<br />
§ 16 Zusammensetzung<br />
§ 17 Aufgaben des Kreisausschusses<br />
§ 18 Der Kreisvorstand<br />
§ 19 Aufgaben des Kreisvorstandes<br />
§ 20 Die Kontrollkommission<br />
§ 21 Aufgaben der Kontrollkommission<br />
§ 22 Die Schiedskommission<br />
§ 23 Mitgliederentscheid<br />
<br />
[[IV Arbeitsgemeinschaften, Arbeitskreise und Projektgruppen]]<br />
<br />
§ 24 Die Arbeitsgemeinschaft (AG)<br />
§ 25 Jahreshauptversammlung und Mitgliederversammlung<br />
§ 26 AG-Vorstand<br />
§ 27 Arbeitskreise, Projektgruppen<br />
<br />
[[V Wahlverfahren zur Besetzung von Parteiämtern]]<br />
<br />
§ 28 Quotierung<br />
§ 29 Wahlverfahren zur Besetzung eines Parteiamtes (Einzelwahl)<br />
§ 30 Wahlverfahren zur Besetzung mehrerer Parteiämter (Listenwahl)<br />
§ 31 Wahl der Vorstände<br />
<br />
[[VI Aufstellung von Kandidatinnen und Kandidaten]] <br />
<br />
§ 32 Allgemeines<br />
§ 33 Wahlverfahren zur Kommunalwahl und zu den Ortsbeiräten<br />
<br />
[[VII Schlussbestimmungen]]<br />
<br />
§ 34 Satzungsänderungen<br />
§ 35 Generalverweis<br />
§ 36 Inkrafttreten<br />
<br />
<br />
'''I Allgemeines'''<br />
<br />
§1 Bereich und Gliederung<br />
<br />
(1) Der Bereich des Kreisverbandes umfasst die Stadt Kiel. Er ist Unterbezirk im Sinne des<br />
Organisationsstatuts.<br />
(2) Der Kreisverband gliedert sich in Ortsvereine, deren Zahl und Grenze vom Kreisvorstand<br />
im Einvernehmen mit den betroffenen Ortsvereinen nach politischer und organisatorischer<br />
Zweckmäßigkeit festgelegt werden. <br />
(3) Für besondere Aufgaben können auf Beschluss des Kreisvorstandes innerhalb der Partei<br />
Arbeitsgemeinschaften gebildet werden.<br />
<br />
§ 2 Organe<br />
<br />
(1) Organe des Kreisverbandes sind:<br />
der Kreisparteitag, der Kreisausschuss und der Vorstand.<br />
(2) Organe des Ortsvereins sind:<br />
die Mitgliederversammlung und der Vorstand.<br />
(3) Organe der Arbeitsgemeinschaft sind: <br />
die Mitgliederversammlung und der Vorstand.<br />
<br />
§ 3 Finanzordnung<br />
<br />
(1) Für den Kreisverband und die Ortsvereine gilt die Finanzordnung der SPD.<br />
(2) Der Kreisverband und die Ortsvereine sind in eigenständiger Kassenführung für ihr<br />
Finanzwesen verantwortlich. Die Jusos führen ein Konto in Abstimmung mit dem für die<br />
Finanzen zuständigen Mitglied des Kreisvorstands. Dies wird auch Ortsvereinen auf deren<br />
Antrag hin ermöglicht.<br />
(3) Der Kreisverband führt einen vom Kreisparteitag festgesetzten Anteil am Beitragsaufkommen an die Ortsvereine ab.<br />
(4) Zahlt ein Mitglied länger als drei Monate keine Beiträge, so gilt nach Ablauf eines Monats<br />
nach Zustellung der zweiten Mahnung die Nichtzahlung des Beitrages als Erklärung des<br />
Austritts. Vor dem Ausschluss ist der Vorstand des betroffenen Ortsvereins anzuhören. In den<br />
Mahnungen muss auf die Folgen der Nichtzahlung hingewiesen werden.<br />
<br />
§ 4 Parteiöffentlichkeit<br />
<br />
(1) Kreisparteitag, Kreisausschuss, Kreisvorstand sowie die Versammlungen und Vorstandssit<br />
-<br />
zungen der Ortsvereine und der Arbeitsgemeinschaften tagen parteiöffentlich. Parteimitglie<br />
-<br />
der und eingeladene Gäste haben Rederecht.<br />
(2) Kreisparteitage, Mitgliederversammlungen der Ortsvereine und Arbeitsgemeinschaften ta<br />
-<br />
gen zudem öffentlich. Die Öffentlichkeit kann entweder mit einfacher Mehrheit ausgeschlossen<br />
werden oder durch vorhergehenden Beschluss des Kreisvorstandes, des Ortsvereinsvorstan<br />
-<br />
des oder des Vorstandes der Arbeitsgemeinschaft.<br />
(3) Die Parteiöffentlichkeit kann von Kreisausschuss- und Kreisvorstandssitzungen sowie von<br />
Vorstandssitzungen der Ortsvereine oder der Arbeitsgemeinschaften in begründeten Fällen für<br />
einzelne Beratungsgegenstände ausgeschlossen werden.<br />
<br />
§ 5 Öffentlichkeit von Beschlüssen<br />
<br />
Den Umgang mit Beschlüssen von Kreisverband, Arbeitsgemeinschaften und Ortsvereinen<br />
regelt die Richtlinie zur Veröffentlichung von Beschlüssen im SPD-Kreisverband Kiel.<br />
<br />
<br />
'''II Der Ortsverein'''<br />
<br />
§ 6 Die Mitgliederversammlung<br />
<br />
(1) Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Ortsvereins. Von ihr geht die<br />
politische Willensbildung der Partei aus, die sich in Entschließungen und Anträgen ausdrückt.<br />
Sie nimmt Berichte entgegen, führt Wahlen durch und verabschiedet Wahlvorschläge. Die<br />
Durchführung der Wahlen bestimmt sich nach der Wahlordnung der Partei.<br />
(2) <br />
Die Mitgliederversammlung muss mindestens einmal in jedem Quartal einberufen werden.<br />
Sie wird vom Vorstand schriftlich mit dem Vorschlag einer Tagesordnung einberufen. Diese Ta<br />
gesordnung ist den Mitgliedern mindestens 10 Tage vorher zuzusenden. Elektronische Zusen<br />
dung ist zulässig. Wahlen können nur stattfinden, wenn sie in der vorläufigen Tagesordnung<br />
angekündigt worden sind. Sofern der Ortsverein Versammlungen der Bürgerinnen und Bürger<br />
oder andere öffentliche Veranstaltungen durchführt, können diese anstelle einer Mitgliederversammlung treten.<br />
(3) Wenn 10% der Mitglieder eines Ortsvereins mit dem Vorschlag einer Tagesordnung eine<br />
Mitgliederversammlung verlangen, muss der Vorstand des Ortsvereins unverzüglich eine Mitgliederversammlung mit zumindest dieser vorläufigen Tagesordnung einberufen. Kommt der<br />
Ortsvereinsvorstand dem nicht nach, beruft der Kreisvorstand unverzüglich ein.<br />
(4) Die Mitgliederversammlung wählt fristgemäß für bevorstehende Wahlkonferenzen<br />
- die Delegierten zur Wahlkonferenz der Kandidatinnen-/Kandidatenaufstellung zur<br />
Kommunalwahl,<br />
- die Delegierten zur Kreiswahlkonferenz zur Landtags-, Europa- und Bundestagswahl.<br />
Bei diesen Delegiertenwahlen sind die besonderen Anforderungen der Kreiswahlgesetze<br />
Schleswig-Holstein hinsichtlich der Wahlkreise zu beachten; §§ 32 und 33 dieser Satzung<br />
gelten entsprechend.<br />
(5) Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, sofern diese<br />
Satzung nichts anderes vorschreibt.<br />
(6) Nichtmitgliedern kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung Rederecht eingeräumt<br />
werden.<br />
<br />
§ 7 Die Jahreshauptversammlung<br />
<br />
(1) Die Jahreshauptversammlung ist eine besondere Mitgliederversammlung. Sie tritt jährlich<br />
zusammen. Sie nimmt die Berichte, insbesondere den Kassen- und Revisionsbericht entgegen.<br />
Sie entscheidet auf Antrag der Revisorinnen/Revisoren über die Entlastung des Vorstandes in<br />
Finanzangelegenheiten. Mindestens vor jeder Vorstandswahl legt der amtierende Vorstand ihr<br />
seinen Tätigkeitsbericht vor. <br />
(2) Die Jahreshauptversammlung prüft die Stimmberechtigung der Anwesenden und wählt<br />
eine Versammlungsleitung.<br />
(3) Die Jahreshauptversammlung wählt für die Dauer von 2 Jahren <br />
a) den Ortsvereinsvorstand,<br />
b) die Revisorinnen/Revisoren<br />
c) sowie gegebenenfalls Beauftragte für besondere Aufgaben.<br />
(4) Die Jahreshauptversammlung wählt für die Dauer von 1 Jahr entsprechend §11 Abs. 2 und<br />
§ 16 Abs. 1 Nr. a)<br />
a) die Delegierten zum Kreisparteitag,<br />
b) die Delegierten/die Delegierte/den Delegierten zum Kreisausschuss.<br />
Bei den Delegiertenwahlen gem. Ziffern a und b sind die besonderen Anforderungen der Kreiswahlgesetze Schleswig-Holstein hinsichtlich der Wahlkreise zu beachten; §§32 und 33 dieser<br />
Satzung gelten entsprechend.<br />
<br />
§ 8 Ortsvereinsvorstand<br />
<br />
(1) Der Ortsvereinsvorstand leitet den Ortsverein und führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus. Ihm obliegt die Durchführung der politischen und organisatorischen Aufgaben<br />
des Ortsvereins sowie die Zusammenarbeit mit den Gliederungen der Partei. Er entscheidet<br />
über die Aufnahme von Mitgliedern.<br />
(2) Der Ortsvereinsvorstand besteht aus folgenden Funktionen:<br />
a) Vorsitz, <br />
b) stellvertretender Vorsitz (bis zu 2),<br />
c) Kassenführung,<br />
d) Schriftführung,<br />
sowie weiteren Mitgliedern als Beisitzer/Beisitzerin.<br />
Wird nur eine Person zum Vorsitz gewählt, soll einer/eine der stellvertretenden Vorsitzenden<br />
ein anderes Geschlecht als das des/der Vorsitzenden haben. Werden zwei Personen als<br />
Vorsitzende gewählt, müssen sie unterschiedlichen Geschlechts sein. <br />
(3) Die Jahreshauptversammlung entscheidet im Vorwege über die Anzahl der Vorsitzenden<br />
und Stellvertretenden im Vorsitz und der Anzahl der weiteren Mitglieder des Vorstandes.<br />
<br />
<br />
'''III Der Kreisverband''' <br />
<br />
§ 9 Der Kreisparteitag<br />
<br />
Der Kreisparteitag ist das oberste Organ des Kreisverbandes.<br />
<br />
§ 10 Einberufung<br />
<br />
(1) Ein ordentlicher Kreisparteitag findet alljährlich statt.<br />
(2) Der Kreisvorstand schlägt eine vorläufige Tagesordnung vor und gibt sie den Delegierten<br />
mindestens 6 Wochen vor dem Zusammentreten des Parteitages schriftlich bekannt. Elektronische Zusendung ist zulässig.<br />
(3) Anträge sind den Delegierten mindestens 14 Tage vor dem Zusammentreten des<br />
Parteitages schriftlich bekannt zu geben. Elektronische Zusendung ist zulässig. Diese Anträge<br />
sind dem Kreisvorstand in elektronischer Form in einem mit Standardsoftware zu<br />
verarbeitenden Format zuzusenden.<br />
(4) Der Parteitag entscheidet, ob während der Tagung eingebrachte Anträge behandelt<br />
werden. Der Behandlung soll zugestimmt werden, wenn besondere Gründe vorliegen,<br />
aufgrund derer die Antragsfrist nicht eingehalten werden kann.<br />
<br />
§ 11 Zusammensetzung<br />
<br />
(1) Stimmberechtigt auf dem Kreisparteitag sind die von den Ortsvereinen und Arbeitsgemeinschaften gewählten Delegierten. <br />
Auf begründeten Antrag kann der Kreisvorstand zu einem Mitgliederparteitag einladen, stimmberechtigt sind alle anwesenden Mitglieder des<br />
Kreisverbands, die bei der Mandatsprüfungskommission registriert sind und eine Stimmkarte<br />
erhalten haben. <br />
(2) Jeder Ortsverein hat zwei Delegierte. <br />
Ab dem 26. Mitglied entfällt auf je 25 Mitglieder des<br />
Ortsvereins zusätzlich ein Delegierter/eine Delegierte.<br />
Die Anzahl der Delegierten ergibt sich<br />
aus der Zahl der Ortsvereinsmitglieder am 31.12. des Vorjahres.<br />
(3) Die Arbeitsgemeinschaften entsenden jeweils 1 stimmberechtigte/n Delegierte/n. <br />
(4) Beratend nehmen teil:<br />
a) die Mitglieder des Kreisvorstandes,<br />
b) die Mitglieder des Kreisverbandes in der Rats-, Landtags- und Bundestagsfraktion, <br />
sowie in der Landes- und Bundesregierung, der/die Oberbürgermeister/in und die <br />
Dezernenten / Dezernentinnen,<br />
c) die Mitglieder der Kontrollkommission,<br />
d) die Mitglieder der Schiedskommission,<br />
e) die vom Kreisverband berufenen Parteireferentinnen und -referenten,<br />
f) ein/e Mitarbeiter/in der Kreisgeschäftsstelle,<br />
g) die Vorsitzenden der Ortsvereine und Arbeitsgemeinschaften,<br />
h) die Delegierten des Landesparteirates und Landesparteitages.<br />
<br />
§ 12 Beschlussfähigkeit<br />
<br />
(1) Der Kreisparteitag ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Delegierten anwesend ist. <br />
Ein Mitgliederparteitag nach §11 Abs. 1 Satz 2 ist beschlussfähig,<br />
wenn mindestens 50 stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind.<br />
Der Kreisparteitag wählt ein<br />
Präsidium, beschließt eine Tagesordnung und eine Geschäftsordnung und prüft durch eine von<br />
ihm zu wählende Mandatsprüfungskommission Zahl und Legitimation der Delegierten.<br />
(2) Über die Verhandlungen des Kreisparteitages wird ein Protokoll geführt. Beschlüsse sind<br />
durch 2 Mitglieder des Präsidiums zu beurkunden.<br />
<br />
§ 13 Aufgaben des Kreisparteitages<br />
<br />
(1) Zu den Aufgaben des Kreisparteitages gehören:<br />
a) Entgegennahme der Berichte des Kreisvorstandes, der Kontrollkommission, des Kreisausschusses, der Arbeitsgemeinschaften, der Ratsfraktion, der Landtagsabgeordneten und<br />
der/des Bundestagsabgeordneten. <br />
Die Schiedskommission kann auf eigenen Wunsch berichten. <br />
Die Berichte müssen den Delegierten mindestens 14 Tage vor Beginn des Parteitages<br />
schriftlich vorliegen. Eine elektronische Zusendung ist zulässig.<br />
b) Beschlussfassung über die Berichte nach (a), <br />
mit Ausnahme des Berichtes der Schiedskommission;<br />
über die Parteiorganisation und alle das Parteileben berührenden Fragen,<br />
c) Beschlussfassung über die Anträge,<br />
d) Wahl des Kreisvorstandes, der Kontrollkommission und der Schiedskommission,<br />
e) Wahl der Delegierten zu Landesparteitagen,<br />
f) Wahl der Mitglieder des Landesparteirates.<br />
Die Wahlen zu (d), (e) und (f) erfolgen jeweils auf 2 Jahre.<br />
(2) Der Kreisparteitag entscheidet mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen gültigen<br />
Stimmen, soweit diese Satzung nichts anderes bestimmt. Stimmengleichheit gilt als<br />
Ablehnung.<br />
<br />
§ 14 Außerordentlicher Kreisparteitag<br />
<br />
(1) Ein außerordentlicher Kreisparteitag ist einzuberufen:<br />
a) auf Beschluss des Kreisparteitages,<br />
b) auf Beschluss des Kreisausschusses,<br />
c) auf Beschluss des Kreisvorstandes,<br />
d) auf einstimmigen Beschluss der Kontrollkommission,<br />
e) auf Antrag eines Viertels der Vorstände der Ortsvereine und der Arbeitsgemeinschaften.<br />
Von den Beschlussorganen (a) - (d) und den Antragstellerinnen / Antragstellern zu (e) ist den<br />
Delegierten unverzüglich eine vorläufige Tagesordnung vorzulegen. Der Parteitag zu (d) und<br />
(e) hat innerhalb von 6 Wochen stattzufinden.<br />
(2) Anträge an den außerordentlichen Kreisparteitag sind spätestens 14 Tage vorher schriftlich<br />
beim Kreisvorstand einzureichen. Sie sind den Delegierten mindestens 5 Tage vor dem<br />
Zusammentreten des Parteitages schriftlich bekannt zu geben. Elektronische Zusendung ist<br />
zulässig.<br />
(3) Im Übrigen gelten für Anträge, Wahlen und Beschlüsse die entsprechenden Bestimmungen<br />
der §§10 und 11.<br />
<br />
§ 15 Der Kreisausschuss<br />
<br />
(1) Der Kreisausschuss ist das höchste Beschlussorgan des Kreisverbandes zwischen den Parteitagen.<br />
(2) Der Kreisausschuss wird im Benehmen mit dem Kreisvorstand mindestens viermal im Jahr<br />
von der Tagungsleitung unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung einberufen. Die Einladung<br />
soll den Mitgliedern des Kreisausschusses sowie den Ortsvereinsvorsitzenden spätestens 10<br />
Tage vor der Sitzung zugehen. Elektronische Zusendung ist zulässig.<br />
(3) Anträge sind den Delegierten mindestens 10 Tage vor dem Zusammentreten des Kreis-<br />
ausschusses mit der Einladung schriftlich bekannt zu geben. Elektronische Zusendung ist<br />
zulässig. <br />
4) <br />
Der Kreisausschuss wählt aus seiner Mitte jeweils für zwei Jahre eine geschlechterquotierte<br />
Tagungsleitung. Diese besteht aus 2 Mitgliedern des Kreisausschusses.<br />
(5) <br />
Die Tagungsleitung hat den Kreisausschuss innerhalb von einer Woche einzuberufen:<br />
a) auf Verlangen des Kreisvorstandes<br />
b) wenn dies von einem Drittel der Kreisausschussmitglieder unter Angabe der Gründe <br />
beantragt wird.<br />
(6) Der Kreisausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung.<br />
<br />
§ 16 Zusammensetzung<br />
<br />
(1) Stimmberechtigt im Kreisausschuss sind:<br />
a) die von den Ortsvereinen gemäß §7 (3) gewählten Delegierten. Auf je angefangene 100<br />
Mitglieder entfällt eine Delegierte / ein Delegierter. Die Anzahl der Delegierten ergibt sich aus<br />
der Zahl der Ortsvereinsmitglieder am 31.12. des Vorjahres.<br />
b) je ein Mitglied der Arbeitsgemeinschaften.<br />
(2) Beratend nehmen teil:<br />
a) die Mitglieder des Kreisvorstandes,<br />
b) ein Mitglied der Kontrollkommission,<br />
c) ein Mitglied der SPD-Ratsfraktion,<br />
d) die Kieler Mitglieder der Bundestags- und Landtagsfraktion,<br />
e) ein/e Mitarbeiter/in der Kreisgeschäftsstelle.<br />
<br />
§ 17 Aufgaben des Kreisausschusses<br />
<br />
(1) Der Kreisausschuss ist vor Beschlüssen des Kreisvorstandes zu hören über:<br />
a) grundsätzliche politische Fragen,<br />
b) grundsätzliche organisatorische und personelle Veränderungen,<br />
c) Vorschläge von Kandidatinnen/Kandidaten zu Wahlen,<br />
d) den vom Kreisvorstand am Jahresanfang aufzustellenden Haushaltsplan zur Verwen<br />
dung der Mittel,<br />
e) die Vorbereitung des Kreisparteitages.<br />
(2) Der Kreisausschuss entscheidet durch Beschluss.<br />
<br />
§ 18 Der Kreisvorstand<br />
<br />
(1) Die stimmberechtigten Mitglieder des Kreisvorstands sind:<br />
a) der oder die Vorsitzende,<br />
b) zwei stellvertretende Vorsitzende, <br />
c) der oder die Schatzmeister/in,<br />
d) der/die Schriftführer/in<br />
e) 6 weitere Mitglieder, <br />
Eine/r der stellvertretenden Vorsitzenden soll das andere Geschlecht als das der/des Vorsitzen-<br />
den haben.<br />
(2) Beratend nehmen teil:<br />
a) ein Mitglied der Kontrollkommission,<br />
b) ein Mitglied der Tagungsleitung des Kreisausschusses,<br />
c) ein Mitglied des Fraktionsvorstandes der Ratsfraktion,<br />
d) ein/e Mitarbeiter/in der Kreisgeschäftsstelle,<br />
e) je eine Vertretung der Arbeitsgemeinschaften,<br />
f) die/der Bundestagsabgeordnete,<br />
g) die Landtagsabgeordneten.<br />
(3) Mindestens die Hälfte der Mitglieder soll <br />
keine Funktion auf einer höheren Ebene der Partei<br />
oder ein Mandat innehaben. Ein Mandat haben neben den Abgeordneten auch die Mitglieder<br />
der Ratsversammlung inne.<br />
(4) Kein Mitglied des Kreisvorstandes darf Mitglied des Kreisausschusses sein.<br />
(5) Für festgelegte Zwecke kann der Vorstand Beauftragte für technisch/ administrative <br />
Tätigkeiten benennen.<br />
<br />
§ 19 Aufgaben des Kreisvorstandes<br />
<br />
Der Vorstand leitet den Kreisverband und ist für die Durchführung und Veröffentlichung der<br />
Beschlüsse der Kreisparteitage und des Kreisausschusses verantwortlich. Er kann Berichte von<br />
den Ortsvereinen, den Arbeitsgemeinschaften, der Ratsfraktion und anderen Funktionsträgern<br />
der Partei anfordern.<br />
<br />
§ 20 Die Kontrollkommission<br />
<br />
(1) Die Kontrollkommission besteht aus 5 Mitgliedern, die der Kreisparteitag wählt.<br />
(2) Mitglieder des Kreisvorstandes oder des Kreisausschusses <br />
sowie hauptamtlich tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Partei können der Kontrollkommission nicht angehören. <br />
(3) Die Kontrollkommission wählt eine Vorsitzende/einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin<br />
/ einen Stellvertreter aus ihrer Mitte.<br />
<br />
§ 21 Aufgaben der Kontrollkommission<br />
<br />
(1) Die Kontrollkommission überprüft die Tätigkeit des Kreisvorstandes einschließlich der<br />
Durchführung von Beschlüssen der Kreisparteitage und des Kreisausschusses, nimmt die Kassenrevision vor und behandelt Beschwerden über den Kreisvorstand.<br />
(2) Eine Kassenprüfung und Kontrolle muss mindestens halbjährlich einmal stattfinden.<br />
(3) Auf Antrag der Kontrollkommission oder des Kreisvorstandes finden gemeinsame<br />
Sitzungen statt. Die Vorsitzende/der Vorsitzende des Gremiums, das die gemeinsame Sitzung<br />
beantragt hat, beruft die Sitzung ein und leitet sie.<br />
(4) Überstimmte Mitglieder der Kontrollkommission können dem Bericht eine abweichende<br />
Stellungnahme beifügen.<br />
(5) <br />
Im zweiten Quartal nach einem ordentlichen Kreisparteitag erstellt die Kontrollkommission<br />
einen Bericht über den Fortgang der Beschlüsse des Kreisparteitages und der Kreisausschüsse<br />
und berichtet dem Kreisvorstand und dem Kreisausschuss.<br />
<br />
§ 22 Die Schiedskommission<br />
<br />
(1) Die Zuständigkeit richtet sich nach §1 der Schiedsordnung.<br />
(2) Die Bildung der Schiedskommission erfolgt gemäß §§2 bis 5 der Schiedsordnung.<br />
<br />
§ 23 Mitgliederentscheid<br />
<br />
(1) Ein Mitgliederentscheid für den Bereich des Kreisverbandes findet aufgrund eines Mitgliederbegehrens statt. Dieses kommt zustande, wenn es von <br />
10% der Mitglieder unterstützt wird.<br />
(2) Ein Mitgliederentscheid findet ferner statt, wenn dies<br />
a) ein Kreisparteitag mit einfacher Mehrheit beschließt,<br />
b) der Kreisvorstand mit einer Mehrheit von 3/4 seiner Mitglieder beschließt,<br />
c) von mindestens 2/5 der Ortsvereine beantragt wird.<br />
Diese Beschlüsse oder Anträge müssen einen Entscheidungsvorschlag enthalten und mit<br />
Gründen versehen sein. Der Kreisvorstand kann einen eigenen Vorschlag zur Abstimmung<br />
vorlegen.<br />
(3) Der Entscheid ist wirksam, wenn die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, mindestens<br />
aber 20% der stimmberechtigten Mitglieder, zugestimmt haben.<br />
(4) Innerhalb von zwei Jahren nach dem Mitgliederentscheid kann ein Parteitag nur mit einer<br />
Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen eine andere Entscheidung treffen. Danach<br />
genügt die einfache Mehrheit.<br />
<br />
<br />
'''IV Arbeitsgemeinschaften, Arbeitskreise und Projektgruppen'''<br />
<br />
§ 24 Die Arbeitsgemeinschaft (AG)<br />
<br />
(1) Die Arbeitsgemeinschaften haben das Antrags- und Rederecht für den Kreisparteitag und<br />
den Kreisausschuss.<br />
(2) Die Mitarbeit von Personen, die nicht Mitglied der Partei sind, ist möglich.<br />
(3) Näheres regeln die Grundsätze und Richtlinien für Arbeitsgemeinschaften in der SPD.<br />
<br />
§ 25 Jahreshauptversammlung und Mitgliederversammlung<br />
<br />
(1) Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ der Arbeitsgemeinschaft. Von ihr geht<br />
die politische Willensbildung der Arbeitsgemeinschaft aus, die sich in Entschließungen und<br />
Anträgen ausdrückt. Sie nimmt Berichte entgegen und führt Wahlen durch. Die Durchführung<br />
der Wahlen bestimmt sich nach der Wahlordnung der Partei. Die Jahreshauptversammlung ist<br />
eine besondere Mitgliederversammlung. Sie tritt jährlich zusammen. Sie nimmt die Berichte<br />
entgegen. Sie entscheidet über die Entlastung des Vorstandes.<br />
(2) Die Jahreshauptversammlung wählt für die Dauer von 1 oder 2 Jahren;<br />
a) den Vorstand,<br />
b) die Delegierte/den Delegierten zum Kreisparteitag,<br />
c) die Delegierte/den Delegierten zum Kreisausschuss.<br />
(3) Die Jahreshauptversammlung prüft die Stimmberechtigung der Anwesenden und wählt<br />
eine Versammlungsleitung.<br />
(4) Wahlen sind geheim, soweit satzungsmäßig nicht offen gewählt werden kann.<br />
(5) Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, sofern diese<br />
Satzung nichts anderes vorschreibt.<br />
<br />
§ 26 AG-Vorstand<br />
<br />
(1) Der AG-Vorstand leitet die Arbeitsgemeinschaft und führt die Beschlüsse der AG- Mitglie derversammlung aus. Ihm obliegt die Durchführung der politischen und organisatorischen Auf<br />
-<br />
gaben sowie die Zusammenarbeit mit den Gliederungen der Partei.<br />
(2) Der AG-Vorstand besteht aus mindestens 3 Personen, die genaue Anzahl und Zusammensetzung regelt die AG durch Beschluss der Jahreshauptversammlung.<br />
<br />
§ 27 Arbeitskreise, Projektgruppen<br />
<br />
(1) Vom Kreisvorstand und von den Vorständen der Ortsvereine können themenspezifische<br />
Arbeitskreise oder Projektgruppen eingerichtet werden, in denen auch Nichtmitglieder<br />
mitarbeiten können.<br />
(2) Den Arbeitskreisen steht das Rede- und Antragsrecht auf Versammlungen der jeweiligen Gliederungsebene zu.<br />
<br />
<br />
'''V Wahlverfahren zur Besetzung von Parteiämtern'''<br />
<br />
§ 28 Quotierung<br />
<br />
In Funktionen und Mandaten des Kreisverbandes sollen Frauen und Männer jeweils zu<br />
mindestens 40% vertreten sein. <br />
Bei offiziellen Sitzungen wird eine doppelt quotierte Redeliste<br />
geführt. Männer und Frauen erhalten abwechselnd das Wort. Personen, die sich im Verlauf<br />
einer Debatte noch nicht zu Wort gemeldet haben, erhalten bevorzugt das Wort.<br />
<br />
§ 29 Wahlverfahren zur Besetzung eines Parteiamtes (Einzelwahl)<br />
<br />
(1) Ist eine Kandidatin oder ein Kandidat oder sind mehrere Kandidatinnen und Kandidaten für<br />
ein Parteiamt (eine Funktion) aufgestellt, so ist gewählt, wer im ersten Wahlgang die absolute<br />
Mehrheit der gültigen Stimmen erhalten hat.<br />
(2) Erhält keine Kandidatin oder kein Kandidat die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen, so<br />
findet ein weiterer Wahlgang statt, in dem die einfache Mehrheit entscheidet.<br />
(3) Bei Stimmengleichheit findet eine Stichwahl statt. Bei erneuter Stimmengleichheit<br />
entscheidet das Los.<br />
<br />
§ 30 Wahlverfahren zur Besetzung mehrerer Parteiämter (Listenwahl)<br />
<br />
(1) Sollen in einem Wahlgang mehrere Parteiämter (Funktionen) besetzt werden (Listenwahl),<br />
sind die Kandidaten und Kandidatinnen in alphabetischer Reihenfolge in die Vorschlagliste<br />
aufzunehmen. <br />
(2) Gewählt sind so viele Kandidatinnen und Kandidaten bis die Quote von jeweils 40% erfüllt<br />
ist.<br />
(3) Unter sämtlichen verbleibenden Kandidatinnen und Kandidaten sind diejenigen gewählt,<br />
die die meisten Stimmen auf sich vereinigen.<br />
(4) Kandidieren Vertreterinnen oder Vertreter des unterrepräsentierten Geschlechts nicht in<br />
ausreichender Zahl, so kommen Kandidaturen des überrepräsentierten Geschlechts zum<br />
Zuge.<br />
(5) Alles weitere regelt §8 der Wahlordnung der Partei.<br />
<br />
§ 31 Wahl der Vorstände<br />
<br />
(1) Die Wahl der Einzelmitglieder der Vorstände erfolgt gemäß §29 in Einzelwahlen.<br />
(2) Die weiteren Vorstandsmitglieder werden in einer Listenwahl gemäß §30 gewählt. Bei der<br />
Feststellung der für jedes Geschlecht geltenden Mindestzahl werden die in den<br />
vorhergehenden Einzelwahlen gewählten Frauen und Männer angerechnet.<br />
<br />
<br />
'''VI Aufstellung von Kandidatinnen und Kandidaten'''<br />
<br />
§ 32 Allgemeines<br />
<br />
(1) Die Aufstellung der Kandidatinnen und Kandidaten zu Bundestags-, Landtags- , Kommunalwahlen <br />
und Oberbürgermeister-/Oberbürgermeisterinwahl richtet sich nach den Wahlgesetzen.<br />
(2) Die Nominierung der Kandidatinnen und Kandidaten zur Bundestags- und Landtagswahlen<br />
und Oberbürgermeister-/Oberbürgermeisterinwahl erfolgt jeweils auf einer Wahlkonferenz.<br />
Diese findet als Mitgliederversammlung (Versammlung aller wahlberechtigten Mitglieder)<br />
statt.<br />
(3) Die Nominierung der Kandidatinnen und Kandidaten zur Kommunalwahl erfolgt auf einer<br />
Wahlkonferenz. Diese findet als Delegiertenversammlung statt.<br />
(4) <br />
Jeder Ortsverein hat zwei Delegierte. <br />
Ab dem 26. Mitglied entfällt auf je 25 Mitglieder des<br />
Ortsvereins zusätzlich ein Delegierter/eine Delegierte.<br />
Die Anzahl der Delegierten ergibt sich<br />
aus der Zahl der Ortsvereinsmitglieder am 31.12. des Vorjahres.<br />
(5) Eine Wahlkonferenz als Delegiertenversammlung ist nur beschlussfähig, wenn auf ihr mindestens 50% der wahlberechtigten Delegierten anwesend sind. <br />
(6) Erhält im ersten Wahlgang keine/r der Kandidaten und Kandidatinnen die absolute Mehrheit der Stimmen, wird ein zweiter Wahlgang erforderlich. Im zweiten Wahlgang ist gewählt,<br />
wer das höchste Stimmergebnis erzielt.<br />
(7) Der Termin für die innerparteiliche Nominierung von Kandidatinnen und Kandidaten für die<br />
Wahlen zu Parlamenten und kommunalen Vertretungen soll drei, spätestens zwei, Monate vorher parteiöffentlich angekündigt werden.<br />
(8) Doppelmandate in Ortsbeiräten, Ratsversammlung, Landtag und Bundestag sind ausgeschlossen. Über Ausnahmen entscheidet der Kreisausschuss.<br />
<br />
§ 33 Wahlverfahren zur Kommunalwahl und zu den Ortsbeiräten<br />
<br />
(1) Den Ortsvereinen steht bezüglich der Direktkandidaten/-innen das Vorschlagsrecht zu. <br />
(2) Die vorzuschlagenden Direktkandidaten/-innen werden auf einer Wahlkreiskonferenz<br />
gewählt, zu der vom jeweiligen Ortsverein eingeladen wird. Soweit der Wahlkreis nicht im Gebiet nur eines Ortsvereins liegt, laden die betroffenen Ortsvereine gemeinsam ein.<br />
(3) Wahlberechtigt sind die Mitglieder des Ortsvereins bzw. der Ortsvereine, soweit sie in Kiel<br />
gemeldet sind.<br />
(4) Die Wahlkonferenz des Ortsvereins oder der Ortsvereine ist nur beschlussfähig, wenn auf<br />
ihr mindestens 10% der wahlberechtigten Mitglieder anwesend sind. Wird dieses Quorum<br />
nicht erreicht, ist innerhalb eines Monats eine neue Wahlkonferenz einzuberufen. Ist auch diese nicht beschlussfähig, entscheidet allein die Wahlkonferenz des Kreisverbandes. <br />
(5) Wahlkreiskandidatinnen und -kandidaten für die Ratsversammlung (Kommunalwahl) werden auf einer Wahlkonferenz des Kreisverbandes gemäß §32 (3) aufgestellt. Auf der Wahlkonferenz erfolgt die Nominierung der Direktkandidaten/-innen in Anlehnung an die vorgeschlagenen Personen der Ortsvereine sowie die Erstellung der Liste zur Kommunalwahl.<br />
(6) Die Aufstellung der Listen erfolgt im Wechsel: eine Frau, ein Mann, beginnend mit der<br />
Spitzenkandidatin oder dem Spitzenkandidaten, jeder 5. Platz kann entweder mit einer Frau<br />
oder einem Mann besetzt werden. <br />
(7) Die Kandidatinnen-/Kandidatenlisten für die Ortsbeiräte werden von den Ortsvereinen auf<br />
Mitgliederversammlungen aufgestellt. Wenn sich Ortsbeiratsbezirk und Ortsvereinsgebiet<br />
nicht decken, wird die Liste in einer Versammlung der im Ortsbeiratsbezirk wohnenden Mitglieder aufgestellt. <br />
<br />
<br />
'''VII Schlussbestimmungen'''<br />
<br />
§ 34 Satzungsänderungen<br />
<br />
(1) Diese Satzung kann nur auf einem Kreisparteitag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der<br />
stimmberechtigten Mitglieder des Kreisparteitages geändert oder ergänzt werden.<br />
(2) <br />
Über satzungsändernde Anträge kann nur abgestimmt werden, wenn sie den Delegierten<br />
mindestens acht Wochen vor dem Zusammentreten des Parteitages schriftlich oder<br />
elektronisch zugegangen sind. Für Anträge des Kreisvorstandes beträgt diese Frist sechs<br />
Wochen.<br />
<br />
§ 35 Generalverweis<br />
<br />
Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Organisationsstatuts, der Schiedsordnung, der<br />
Wahlordnung und der Finanzordnung der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands sowie der<br />
Satzung des Landesverbandes Schleswig-Holstein in der jeweils gültigen Fassung.<br />
<br />
§ 36 Inkrafttreten<br />
<br />
Diese Satzung tritt mit Beschlussfassung in Kraft.<br />
Beschlossen am 02.06.2018</div>Mwoellerhttps://ki.beschluesse.spd-schleswig-holstein.de/index.php?title=Beschlussfassung_%C3%BCber_die_neue_Satzung_des_Kreisverbandes&diff=361Beschlussfassung über die neue Satzung des Kreisverbandes2018-08-27T12:19:18Z<p>Mwoeller: Die Seite wurde neu angelegt: „{{Beschluss |Gremium = Kreisparteitag |Gliederung = Kreisverband Kiel |Sitzung = außerordentlicher Kreisparteitag 06/2018 |Leitantrag = |Nr …“</p>
<hr />
<div>{{Beschluss<br />
|Gremium = Kreisparteitag<br />
|Gliederung = Kreisverband Kiel<br />
|Sitzung = außerordentlicher Kreisparteitag 06/2018<br />
|Leitantrag =<br />
|Nr = S1<br />
|Kategorien = Satzung<br />
|Antragsteller = Kreisvorstand<br />
|Status = beschlossen<br />
|Adressat = alle Mitglieder<br />
}}<br />
<br />
<br />
<br />
'''Satzung des Kreisverbandes Kiel der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands'''<br />
<br />
Inhalt<br />
[[I Allgemeines]]<br />
<br />
§ 1 Bereich und Gliederung<br />
§ 2 Organe<br />
§ 3 Finanzordnung<br />
§ 4 Parteiöffentlichkeit<br />
§ 5 Öffentlichkeit von Beschlüssen<br />
<br />
[[II Der Ortsverein]]<br />
<br />
§ 6 Die Mitgliederversammlung<br />
§ 7 Die Jahreshauptversammlung<br />
§ 8 Ortsvereinsvorstand<br />
<br />
[[III Der Kreisverband]] <br />
<br />
§ 9 Der Kreisparteitag<br />
§ 10 Einberufung<br />
§ 11 Zusammensetzung<br />
§ 12 Beschlussfähigkeit<br />
§ 13 Aufgaben des Kreisparteitages<br />
§ 14 Außerordentlicher Kreisparteitag<br />
§ 15 Der Kreisausschuss<br />
§ 16 Zusammensetzung<br />
§ 17 Aufgaben des Kreisausschusses<br />
§ 18 Der Kreisvorstand<br />
§ 19 Aufgaben des Kreisvorstandes<br />
§ 20 Die Kontrollkommission<br />
§ 21 Aufgaben der Kontrollkommission<br />
§ 22 Die Schiedskommission<br />
§ 23 Mitgliederentscheid<br />
<br />
[[IV Arbeitsgemeinschaften, Arbeitskreise und Projektgruppen]]<br />
<br />
§ 24 Die Arbeitsgemeinschaft (AG)<br />
§ 25 Jahreshauptversammlung und Mitgliederversammlung<br />
§ 26 AG-Vorstand<br />
§ 27 Arbeitskreise, Projektgruppen<br />
<br />
[[V Wahlverfahren zur Besetzung von Parteiämtern]]<br />
<br />
§ 28 Quotierung<br />
§ 29 Wahlverfahren zur Besetzung eines Parteiamtes (Einzelwahl)<br />
§ 30 Wahlverfahren zur Besetzung mehrerer Parteiämter (Listenwahl)<br />
§ 31 Wahl der Vorstände<br />
<br />
[[VI Aufstellung von Kandidatinnen und Kandidaten]] <br />
<br />
§ 32 Allgemeines<br />
§ 33 Wahlverfahren zur Kommunalwahl und zu den Ortsbeiräten<br />
<br />
[[VII Schlussbestimmungen]]<br />
<br />
§ 34 Satzungsänderungen<br />
§ 35 Generalverweis<br />
§ 36 Inkrafttreten<br />
<br />
<br />
'''I Allgemeines'''<br />
<br />
§1 Bereich und Gliederung<br />
<br />
(1) Der Bereich des Kreisverbandes umfasst die Stadt Kiel. Er ist Unterbezirk im Sinne des<br />
Organisationsstatuts.<br />
(2) Der Kreisverband gliedert sich in Ortsvereine, deren Zahl und Grenze vom Kreisvorstand<br />
im Einvernehmen mit den betroffenen Ortsvereinen nach politischer und organisatorischer<br />
Zweckmäßigkeit festgelegt werden. <br />
(3) Für besondere Aufgaben können auf Beschluss des Kreisvorstandes innerhalb der Partei<br />
Arbeitsgemeinschaften gebildet werden.<br />
<br />
§ 2 Organe<br />
<br />
(1) Organe des Kreisverbandes sind:<br />
der Kreisparteitag, der Kreisausschuss und der Vorstand.<br />
(2) Organe des Ortsvereins sind:<br />
die Mitgliederversammlung und der Vorstand.<br />
(3) Organe der Arbeitsgemeinschaft sind: <br />
die Mitgliederversammlung und der Vorstand.<br />
<br />
§ 3 Finanzordnung<br />
<br />
(1) Für den Kreisverband und die Ortsvereine gilt die Finanzordnung der SPD.<br />
(2) Der Kreisverband und die Ortsvereine sind in eigenständiger Kassenführung für ihr<br />
Finanzwesen verantwortlich. Die Jusos führen ein Konto in Abstimmung mit dem für die<br />
Finanzen zuständigen Mitglied des Kreisvorstands. Dies wird auch Ortsvereinen auf deren<br />
Antrag hin ermöglicht.<br />
(3) Der Kreisverband führt einen vom Kreisparteitag festgesetzten Anteil am Beitragsaufkommen an die Ortsvereine ab.<br />
(4) Zahlt ein Mitglied länger als drei Monate keine Beiträge, so gilt nach Ablauf eines Monats<br />
nach Zustellung der zweiten Mahnung die Nichtzahlung des Beitrages als Erklärung des<br />
Austritts. Vor dem Ausschluss ist der Vorstand des betroffenen Ortsvereins anzuhören. In den<br />
Mahnungen muss auf die Folgen der Nichtzahlung hingewiesen werden.<br />
<br />
§ 4 Parteiöffentlichkeit<br />
<br />
(1) Kreisparteitag, Kreisausschuss, Kreisvorstand sowie die Versammlungen und Vorstandssit<br />
-<br />
zungen der Ortsvereine und der Arbeitsgemeinschaften tagen parteiöffentlich. Parteimitglie<br />
-<br />
der und eingeladene Gäste haben Rederecht.<br />
(2) Kreisparteitage, Mitgliederversammlungen der Ortsvereine und Arbeitsgemeinschaften ta<br />
-<br />
gen zudem öffentlich. Die Öffentlichkeit kann entweder mit einfacher Mehrheit ausgeschlossen<br />
werden oder durch vorhergehenden Beschluss des Kreisvorstandes, des Ortsvereinsvorstan<br />
-<br />
des oder des Vorstandes der Arbeitsgemeinschaft.<br />
(3) Die Parteiöffentlichkeit kann von Kreisausschuss- und Kreisvorstandssitzungen sowie von<br />
Vorstandssitzungen der Ortsvereine oder der Arbeitsgemeinschaften in begründeten Fällen für<br />
einzelne Beratungsgegenstände ausgeschlossen werden.<br />
<br />
§ 5 Öffentlichkeit von Beschlüssen<br />
<br />
Den Umgang mit Beschlüssen von Kreisverband, Arbeitsgemeinschaften und Ortsvereinen<br />
regelt die Richtlinie zur Veröffentlichung von Beschlüssen im SPD-Kreisverband Kiel.<br />
<br />
<br />
'''II Der Ortsverein<br />
'''<br />
§ 6 Die Mitgliederversammlung<br />
(1) Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Ortsvereins. Von ihr geht die<br />
politische Willensbildung der Partei aus, die sich in Entschließungen und Anträgen ausdrückt.<br />
Sie nimmt Berichte entgegen, führt Wahlen durch und verabschiedet Wahlvorschläge. Die<br />
Durchführung der Wahlen bestimmt sich nach der Wahlordnung der Partei.<br />
(2) <br />
Die Mitgliederversammlung muss mindestens einmal in jedem Quartal einberufen werden.<br />
Sie wird vom Vorstand schriftlich mit dem Vorschlag einer Tagesordnung einberufen. Diese Ta<br />
gesordnung ist den Mitgliedern mindestens 10 Tage vorher zuzusenden. Elektronische Zusen<br />
dung ist zulässig. Wahlen können nur stattfinden, wenn sie in der vorläufigen Tagesordnung<br />
angekündigt worden sind. Sofern der Ortsverein Versammlungen der Bürgerinnen und Bürger<br />
oder andere öffentliche Veranstaltungen durchführt, können diese anstelle einer Mitgliederver<br />
-<br />
sammlung treten.<br />
(3) Wenn 10% der Mitglieder eines Ortsvereins mit dem Vorschlag einer Tagesordnung eine<br />
Mitgliederversammlung verlangen, muss der Vorstand des Ortsvereins unverzüglich eine Mit<br />
-<br />
gliederversammlung mit zumindest dieser vorläufigen Tagesordnung einberufen. Kommt der<br />
Ortsvereinsvorstand dem nicht nach, beruft der Kreisvorstand unverzüglich ein.<br />
(4) Die Mitgliederversammlung wählt fristgemäß für bevorstehende Wahlkonferenzen<br />
- die Delegierten zur Wahlkonferenz der Kandidatinnen-/Kandidatenaufstellung zur<br />
Kommunalwahl,<br />
- die Delegierten zur Kreiswahlkonferenz zur Landtags-, Europa- und Bundestagswahl.<br />
Bei diesen Delegiertenwahlen sind die besonderen Anforderungen der Kreiswahlgesetze<br />
Schleswig-Holstein hinsichtlich der Wahlkreise zu beachten; §§ 32 und 33 dieser Satzung<br />
gelten entsprechend.<br />
(5) Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, sofern diese<br />
Satzung nichts anderes vorschreibt.<br />
(6) Nichtmitgliedern kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung Rederecht eingeräumt<br />
werden.<br />
§ 7 Die Jahreshauptversammlung<br />
(1) Die Jahreshauptversammlung ist eine besondere Mitgliederversammlung. Sie tritt jährlich<br />
zusammen. Sie nimmt die Berichte, insbesondere den Kassen- und Revisionsbericht entgegen.<br />
Sie entscheidet auf Antrag der Revisorinnen/Revisoren über die Entlastung des Vorstandes in<br />
Finanzangelegenheiten. Mindestens vor jeder Vorstandswahl legt der amtierende Vorstand ihr<br />
seinen Tätigkeitsbericht vor. <br />
(2) Die Jahreshauptversammlung prüft die Stimmberechtigung der Anwesenden und wählt<br />
eine Versammlungsleitung.<br />
(3) Die Jahreshauptversammlung wählt für die Dauer von 2 Jahren <br />
a) den Ortsvereinsvorstand,<br />
b) die Revisorinnen/Revisoren<br />
c) sowie gegebenenfalls Beauftragte für besondere Aufgaben.<br />
(4) Die Jahreshauptversammlung wählt für die Dauer von 1 Jahr entsprechend §11 Abs. 2 und<br />
§ 16 Abs. 1 Nr. a)<br />
- <br />
5<br />
-<br />
a) die Delegierten zum Kreisparteitag,<br />
b) die Delegierten/die Delegierte/den Delegierten zum Kreisausschuss.<br />
Bei den Delegiertenwahlen gem. Ziffern a und b sind die besonderen Anforderungen der Kreis<br />
-<br />
wahlgesetze Schleswig-Holstein hinsichtlich der Wahlkreise zu beachten; §§32 und 33 dieser<br />
Satzung gelten entsprechend.<br />
§ 8 Ortsvereinsvorstand<br />
(1) Der Ortsvereinsvorstand leitet den Ortsverein und führt die Beschlüsse der Mitgliederver<br />
-<br />
sammlung aus. Ihm obliegt die Durchführung der politischen und organisatorischen Aufgaben<br />
des Ortsvereins sowie die Zusammenarbeit mit den Gliederungen der Partei. Er entscheidet<br />
über die Aufnahme von Mitgliedern.<br />
(2) Der Ortsvereinsvorstand besteht aus folgenden Funktionen:<br />
a) Vorsitz, <br />
b) stellvertretender Vorsitz (bis zu 2),<br />
c) Kassenführung,<br />
d) Schriftführung,<br />
sowie weiteren Mitgliedern als Beisitzer/Beisitzerin.<br />
Wird nur eine Person zum Vorsitz gewählt, soll einer/eine der stellvertretenden Vorsitzenden<br />
ein anderes Geschlecht als das des/der Vorsitzenden haben. Werden zwei Personen als<br />
Vorsitzende gewählt, müssen sie unterschiedlichen Geschlechts sein. <br />
(3) Die Jahreshauptversammlung entscheidet im Vorwege über die Anzahl der Vorsitzenden<br />
und Stellvertretenden im Vorsitz und der Anzahl der weiteren Mitglieder des Vorstandes.<br />
III Der Kreisverband <br />
§ 9 Der Kreisparteitag<br />
Der Kreisparteitag ist das oberste Organ des Kreisverbandes.<br />
§ 10 Einberufung<br />
(1) Ein ordentlicher Kreisparteitag findet alljährlich statt.<br />
(2) Der Kreisvorstand schlägt eine vorläufige Tagesordnung vor und gibt sie den Delegierten<br />
mindestens 6 Wochen vor dem Zusammentreten des Parteitages schriftlich bekannt. Elektroni<br />
-<br />
sche Zusendung ist zulässig.<br />
(3) Anträge sind den Delegierten mindestens 14 Tage vor dem Zusammentreten des<br />
Parteitages schriftlich bekannt zu geben. Elektronische Zusendung ist zulässig. Diese Anträge<br />
sind dem Kreisvorstand in elektronischer Form in einem mit Standardsoftware zu<br />
verarbeitenden Format zuzusenden.<br />
(4) Der Parteitag entscheidet, ob während der Tagung eingebrachte Anträge behandelt<br />
werden. Der Behandlung soll zugestimmt werden, wenn besondere Gründe vorliegen,<br />
aufgrund derer die Antragsfrist nicht eingehalten werden kann.<br />
§ 11 Zusammensetzung<br />
(1) Stimmberechtigt auf dem Kreisparteitag sind die von den Ortsvereinen und Arbeitsgemein<br />
-<br />
schaften gewählten Delegierten. <br />
Auf begründeten Antrag kann der Kreisvorstand zu einem<br />
Mitgliederparteitag einladen, stimmberechtigt sind alle anwesenden Mitglieder des<br />
Kreisverbands, die bei der Mandatsprüfungskommission registriert sind und eine Stimmkarte<br />
erhalten haben. <br />
- <br />
6<br />
-<br />
(2) Jeder Ortsverein hat zwei Delegierte. <br />
Ab dem 26. Mitglied entfällt auf je 25 Mitglieder des<br />
Ortsvereins zusätzlich ein Delegierter/eine Delegierte.<br />
Die Anzahl der Delegierten ergibt sich<br />
aus der Zahl der Ortsvereinsmitglieder am 31.12. des Vorjahres.<br />
(3) Die Arbeitsgemeinschaften entsenden jeweils 1 stimmberechtigte/n Delegierte/n. <br />
(4) Beratend nehmen teil:<br />
a) die Mitglieder des Kreisvorstandes,<br />
b) die Mitglieder des Kreisverbandes in der Rats-, Landtags- und Bundestagsfraktion, <br />
sowie in der Landes- und Bundesregierung, der/die Oberbürgermeister/in und die <br />
Dezernenten / Dezernentinnen,<br />
c) die Mitglieder der Kontrollkommission,<br />
d) die Mitglieder der Schiedskommission,<br />
e) die vom Kreisverband berufenen Parteireferentinnen und -referenten,<br />
f) ein/e Mitarbeiter/in der Kreisgeschäftsstelle,<br />
g) die Vorsitzenden der Ortsvereine und Arbeitsgemeinschaften,<br />
h) die Delegierten des Landesparteirates und Landesparteitages.<br />
§ 12 Beschlussfähigkeit<br />
(1) Der Kreisparteitag ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der stimmberechtigten De<br />
-<br />
legierten anwesend ist. <br />
Ein Mitgliederparteitag nach §11 Abs. 1 Satz 2 ist beschlussfähig,<br />
wenn mindestens 50 stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind.<br />
Der Kreisparteitag wählt ein<br />
Präsidium, beschließt eine Tagesordnung und eine Geschäftsordnung und prüft durch eine von<br />
ihm zu wählende Mandatsprüfungskommission Zahl und Legitimation der Delegierten.<br />
(2) Über die Verhandlungen des Kreisparteitages wird ein Protokoll geführt. Beschlüsse sind<br />
durch 2 Mitglieder des Präsidiums zu beurkunden.<br />
§ 13 Aufgaben des Kreisparteitages<br />
(1) Zu den Aufgaben des Kreisparteitages gehören:<br />
a) Entgegennahme der Berichte des Kreisvorstandes, der Kontrollkommission, des Kreisaus<br />
-<br />
schusses, der Arbeitsgemeinschaften, der Ratsfraktion, der Landtagsabgeordneten und<br />
der/des Bundestagsabgeordneten. <br />
Die Schiedskommission kann auf eigenen Wunsch berich<br />
-<br />
ten. <br />
Die Berichte müssen den Delegierten mindestens 14 Tage vor Beginn des Parteitages<br />
schriftlich vorliegen. Eine elektronische Zusendung ist zulässig.<br />
b) Beschlussfassung über die Berichte nach (a), <br />
mit Ausnahme des Berichtes der Schiedskom<br />
-<br />
mission;<br />
über die Parteiorganisation und alle das Parteileben berührenden Fragen,<br />
c) Beschlussfassung über die Anträge,<br />
d) Wahl des Kreisvorstandes, der Kontrollkommission und der Schiedskommission,<br />
e) Wahl der Delegierten zu Landesparteitagen,<br />
f) Wahl der Mitglieder des Landesparteirates.<br />
Die Wahlen zu (d), (e) und (f) erfolgen jeweils auf 2 Jahre.<br />
(2) Der Kreisparteitag entscheidet mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen gültigen<br />
Stimmen, soweit diese Satzung nichts anderes bestimmt. Stimmengleichheit gilt als<br />
Ablehnung.<br />
§ 14 Außerordentlicher Kreisparteitag<br />
(1) Ein außerordentlicher Kreisparteitag ist einzuberufen:<br />
a) auf Beschluss des Kreisparteitages,<br />
b) auf Beschluss des Kreisausschusses,<br />
c) auf Beschluss des Kreisvorstandes,<br />
d) auf einstimmigen Beschluss der Kontrollkommission,<br />
e) auf Antrag eines Viertels der Vorstände der Ortsvereine und der Arbeitsgemeinschaf-<br />
ten.<br />
Von den Beschlussorganen (a) - (d) und den Antragstellerinnen / Antragstellern zu (e) ist den<br />
Delegierten unverzüglich eine vorläufige Tagesordnung vorzulegen. Der Parteitag zu (d) und<br />
(e) hat innerhalb von 6 Wochen stattzufinden.<br />
- <br />
7<br />
-<br />
(2) Anträge an den außerordentlichen Kreisparteitag sind spätestens 14 Tage vorher schriftlich<br />
beim Kreisvorstand einzureichen. Sie sind den Delegierten mindestens 5 Tage vor dem<br />
Zusammentreten des Parteitages schriftlich bekannt zu geben. Elektronische Zusendung ist<br />
zulässig.<br />
(3) Im Übrigen gelten für Anträge, Wahlen und Beschlüsse die entsprechenden Bestimmungen<br />
der §§10 und 11.<br />
§ 15 Der Kreisausschuss<br />
(1) Der Kreisausschuss ist das höchste Beschlussorgan des Kreisverbandes zwischen den Par<br />
-<br />
teitagen.<br />
(2) Der Kreisausschuss wird im Benehmen mit dem Kreisvorstand mindestens viermal im Jahr<br />
von der Tagungsleitung unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung einberufen. Die Einladung<br />
soll den Mitgliedern des Kreisausschusses sowie den Ortsvereinsvorsitzenden spätestens 10<br />
Tage vor der Sitzung zugehen. Elektronische Zusendung ist zulässig.<br />
(3) Anträge sind den Delegierten mindestens 10 Tage vor dem Zusammentreten des Kreis-<br />
ausschusses mit der Einladung schriftlich bekannt zu geben. Elektronische Zusendung ist<br />
zulässig. <br />
(<br />
4) <br />
Der Kreisausschuss wählt aus seiner Mitte jeweils für zwei Jahre eine geschlechterquotierte<br />
Tagungsleitung. Diese besteht aus 2 Mitgliedern des Kreisausschusses.<br />
(5) <br />
Die Tagungsleitung hat den Kreisausschuss innerhalb von einer Woche einzuberufen:<br />
a) auf Verlangen des Kreisvorstandes<br />
b) wenn dies von einem Drittel der Kreisausschussmitglieder unter Angabe der Gründe <br />
beantragt wird.<br />
(6) Der Kreisausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung.<br />
§ 16 Zusammensetzung<br />
(1) Stimmberechtigt im Kreisausschuss sind:<br />
a) die von den Ortsvereinen gemäß §7 (3) gewählten Delegierten. Auf je angefangene 100<br />
Mitglieder entfällt eine Delegierte / ein Delegierter. Die Anzahl der Delegierten ergibt sich aus<br />
der Zahl der Ortsvereinsmitglieder am 31.12. des Vorjahres.<br />
b) je ein Mitglied der Arbeitsgemeinschaften.<br />
(2) Beratend nehmen teil:<br />
a) die Mitglieder des Kreisvorstandes,<br />
b) ein Mitglied der Kontrollkommission,<br />
c) ein Mitglied der SPD-Ratsfraktion,<br />
d) die Kieler Mitglieder der Bundestags- und Landtagsfraktion,<br />
e) ein/e Mitarbeiter/in der Kreisgeschäftsstelle.<br />
§ 17 Aufgaben des Kreisausschusses<br />
(1) Der Kreisausschuss ist vor Beschlüssen des Kreisvorstandes zu hören über:<br />
a) grundsätzliche politische Fragen,<br />
b) grundsätzliche organisatorische und personelle Veränderungen,<br />
c) Vorschläge von Kandidatinnen/Kandidaten zu Wahlen,<br />
d) den vom Kreisvorstand am Jahresanfang aufzustellenden Haushaltsplan zur Verwen<br />
dung der Mittel,<br />
e) die Vorbereitung des Kreisparteitages.<br />
(2) Der Kreisausschuss entscheidet durch Beschluss.<br />
- <br />
8<br />
-<br />
§ 18 Der Kreisvorstand<br />
(1) Die stimmberechtigten Mitglieder des Kreisvorstands sind:<br />
a) der oder die Vorsitzende,<br />
b) zwei stellvertretende Vorsitzende, <br />
c) der oder die Schatzmeister/in,<br />
d) der/die Schriftführer/in<br />
e) 6 weitere Mitglieder, <br />
Eine/r der stellvertretenden Vorsitzenden soll das andere Geschlecht als das der/des Vorsitzen-<br />
den haben.<br />
(2) Beratend nehmen teil:<br />
a) ein Mitglied der Kontrollkommission,<br />
b) ein Mitglied der Tagungsleitung des Kreisausschusses,<br />
c) ein Mitglied des Fraktionsvorstandes der Ratsfraktion,<br />
d) ein/e Mitarbeiter/in der Kreisgeschäftsstelle,<br />
e) je eine Vertretung der Arbeitsgemeinschaften,<br />
f) die/der Bundestagsabgeordnete,<br />
g) die Landtagsabgeordneten.<br />
(3) Mindestens die Hälfte der Mitglieder <br />
soll <br />
keine Funktion auf einer höheren Ebene der Partei<br />
oder ein Mandat innehaben. Ein Mandat haben neben den Abgeordneten auch die Mitglieder<br />
der Ratsversammlung inne.<br />
(4) Kein Mitglied des Kreisvorstandes darf Mitglied des Kreisausschusses sein.<br />
(5) Für festgelegte Zwecke kann der Vorstand Beauftragte für technisch/ administrative <br />
Tätigkeiten benennen.<br />
§ 19 Aufgaben des Kreisvorstandes<br />
Der Vorstand leitet den Kreisverband und ist für die Durchführung und Veröffentlichung der<br />
Beschlüsse der Kreisparteitage und des Kreisausschusses verantwortlich. Er kann Berichte von<br />
den Ortsvereinen, den Arbeitsgemeinschaften, der Ratsfraktion und anderen Funktionsträgern<br />
der Partei anfordern.<br />
§ 20 Die Kontrollkommission<br />
(1) Die Kontrollkommission besteht aus 5 Mitgliedern, die der Kreisparteitag wählt.<br />
(2) Mitglieder des Kreisvorstandes <br />
oder des Kreisausschusses <br />
sowie hauptamtlich tätige Mit-<br />
arbeiterinnen und Mitarbeiter der Partei können der Kontrollkommission nicht angehören. <br />
(3) Die Kontrollkommission wählt eine Vorsitzende/einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin<br />
/ einen Stellvertreter aus ihrer Mitte.<br />
§ 21 Aufgaben der Kontrollkommission<br />
(1) Die Kontrollkommission überprüft die Tätigkeit des Kreisvorstandes einschließlich der<br />
Durchführung von Beschlüssen der Kreisparteitage und des Kreisausschusses, nimmt die Kas<br />
-<br />
senrevision vor und behandelt Beschwerden über den Kreisvorstand.<br />
(2) Eine Kassenprüfung und Kontrolle muss mindestens halbjährlich einmal stattfinden.<br />
(3) Auf Antrag der Kontrollkommission oder des Kreisvorstandes finden gemeinsame<br />
Sitzungen statt. Die Vorsitzende/der Vorsitzende des Gremiums, das die gemeinsame Sitzung<br />
beantragt hat, beruft die Sitzung ein und leitet sie.<br />
(4) Überstimmte Mitglieder der Kontrollkommission können dem Bericht eine abweichende<br />
Stellungnahme beifügen.<br />
- <br />
9<br />
-<br />
(5) <br />
Im zweiten Quartal nach einem ordentlichen Kreisparteitag erstellt die Kontrollkommission<br />
einen Bericht über den Fortgang der Beschlüsse des Kreisparteitages und der Kreisausschüsse<br />
und berichtet dem Kreisvorstand und dem Kreisausschuss.<br />
§ 22 Die Schiedskommission<br />
(1) Die Zuständigkeit richtet sich nach §1 der Schiedsordnung.<br />
(2) Die Bildung der Schiedskommission erfolgt gemäß §§2 bis 5 der Schiedsordnung.<br />
§ 23 Mitgliederentscheid<br />
(1) Ein Mitgliederentscheid für den Bereich des Kreisverbandes findet aufgrund eines Mitglie<br />
-<br />
derbegehrens statt. Dieses kommt zustande, wenn es von <br />
10% <br />
der Mitglieder unterstützt wird.<br />
(2) Ein Mitgliederentscheid findet ferner statt, wenn dies<br />
a) ein Kreisparteitag mit einfacher Mehrheit beschließt,<br />
b) der Kreisvorstand mit einer Mehrheit von 3/4 seiner Mitglieder beschließt,<br />
c) von mindestens 2/5 der Ortsvereine beantragt wird.<br />
Diese Beschlüsse oder Anträge müssen einen Entscheidungsvorschlag enthalten und mit<br />
Gründen versehen sein. Der Kreisvorstand kann einen eigenen Vorschlag zur Abstimmung<br />
vorlegen.<br />
(3) Der Entscheid ist wirksam, wenn die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, mindestens<br />
aber <br />
20% <br />
der stimmberechtigten Mitglieder, zugestimmt haben.<br />
(4) Innerhalb von zwei Jahren nach dem Mitgliederentscheid kann ein Parteitag nur mit einer<br />
Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen eine andere Entscheidung treffen. Danach<br />
genügt die einfache Mehrheit.<br />
IV Arbeitsgemeinschaften, Arbeitskreise und Projektgruppen<br />
§ 24 Die Arbeitsgemeinschaft (AG)<br />
(1) Die Arbeitsgemeinschaften haben das Antrags- und Rederecht für den Kreisparteitag und<br />
den Kreisausschuss.<br />
(2) Die Mitarbeit von Personen, die nicht Mitglied der Partei sind, ist möglich.<br />
(3) Näheres regeln die Grundsätze und Richtlinien für Arbeitsgemeinschaften in der SPD.<br />
§ 25 Jahreshauptversammlung und Mitgliederversammlung<br />
(1) Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ der Arbeitsgemeinschaft. Von ihr geht<br />
die politische Willensbildung der <br />
Arbeitsgemeinschaft<br />
aus, die sich in Entschließungen und<br />
Anträgen ausdrückt. Sie nimmt Berichte entgegen und führt Wahlen durch. Die Durchführung<br />
der Wahlen bestimmt sich nach der Wahlordnung der Partei. Die Jahreshauptversammlung ist<br />
eine besondere Mitgliederversammlung. Sie tritt jährlich zusammen. Sie nimmt die Berichte<br />
entgegen. Sie entscheidet über die Entlastung des Vorstandes.<br />
(2) Die Jahreshauptversammlung wählt für die Dauer von 1 oder 2 Jahren;<br />
a) den Vorstand,<br />
b) die Delegierte/den Delegierten zum Kreisparteitag,<br />
c) die Delegierte/den Delegierten zum Kreisausschuss.<br />
- <br />
10<br />
-<br />
(3) Die Jahreshauptversammlung prüft die Stimmberechtigung der Anwesenden und wählt<br />
eine Versammlungsleitung.<br />
(4) Wahlen sind geheim, soweit satzungsmäßig nicht offen gewählt werden kann.<br />
(5) Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, sofern diese<br />
Satzung nichts anderes vorschreibt.<br />
§ 26 AG-Vorstand<br />
(1) Der AG-Vorstand leitet die Arbeitsgemeinschaft und führt die Beschlüsse der AG- Mitglie<br />
-<br />
derversammlung aus. Ihm obliegt die Durchführung der politischen und organisatorischen Auf<br />
-<br />
gaben sowie die Zusammenarbeit mit den Gliederungen der Partei.<br />
(2) Der AG-Vorstand besteht aus mindestens 3 Personen, die genaue Anzahl und Zusammen<br />
-<br />
setzung regelt die AG durch Beschluss der Jahreshauptversammlung.<br />
§ 27 Arbeitskreise, Projektgruppen<br />
(1) Vom Kreisvorstand und von den Vorständen der Ortsvereine können themenspezifische<br />
Arbeitskreise oder Projektgruppen eingerichtet werden, in denen auch Nichtmitglieder<br />
mitarbeiten können.<br />
(2) Den Arbeitskreisen steht das Rede- und Antragsrecht auf Versammlungen der jeweiligen<br />
Gliederungsebene zu.<br />
V Wahlverfahren zur Besetzung von Parteiämtern<br />
§ 28 Quotierung<br />
In Funktionen und Mandaten des Kreisverbandes sollen Frauen und Männer jeweils zu<br />
mindestens 40% vertreten sein. <br />
Bei offiziellen Sitzungen wird eine doppelt quotierte Redeliste<br />
geführt. Männer und Frauen erhalten abwechselnd das Wort. Personen, die sich im Verlauf<br />
einer Debatte noch nicht zu Wort gemeldet haben, erhalten bevorzugt das Wort.<br />
§ 29 Wahlverfahren zur Besetzung eines Parteiamtes (Einzelwahl)<br />
(1) Ist eine Kandidatin oder ein Kandidat oder sind mehrere Kandidatinnen und Kandidaten für<br />
ein Parteiamt (eine Funktion) aufgestellt, so ist gewählt, wer im ersten Wahlgang die absolute<br />
Mehrheit der gültigen Stimmen erhalten hat.<br />
(2) Erhält keine Kandidatin oder kein Kandidat die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen, so<br />
findet ein weiterer Wahlgang statt, in dem die einfache Mehrheit entscheidet.<br />
(3) Bei Stimmengleichheit findet eine Stichwahl statt. Bei erneuter Stimmengleichheit<br />
entscheidet das Los.<br />
§ 30 Wahlverfahren zur Besetzung mehrerer Parteiämter (Listenwahl)<br />
(1) Sollen in einem Wahlgang mehrere Parteiämter (Funktionen) besetzt werden (Listenwahl),<br />
sind die Kandidaten und Kandidatinnen in alphabetischer Reihenfolge in die Vorschlagliste<br />
aufzunehmen. <br />
(2) Gewählt sind so viele Kandidatinnen und Kandidaten bis die Quote von jeweils 40% erfüllt<br />
ist.<br />
(3) Unter sämtlichen verbleibenden Kandidatinnen und Kandidaten sind diejenigen gewählt,<br />
die die meisten Stimmen auf sich vereinigen.<br />
- <br />
11<br />
-<br />
(4) Kandidieren Vertreterinnen oder Vertreter des unterrepräsentierten Geschlechts nicht in<br />
ausreichender Zahl, so kommen Kandidaturen des überrepräsentierten Geschlechts zum<br />
Zuge.<br />
(5) Alles weitere regelt §8 der Wahlordnung der Partei.<br />
§ 31 Wahl der Vorstände<br />
(1) Die Wahl der Einzelmitglieder der Vorstände erfolgt gemäß §29 in Einzelwahlen.<br />
(2) Die weiteren Vorstandsmitglieder werden in einer Listenwahl gemäß §30 gewählt. Bei der<br />
Feststellung der für jedes Geschlecht geltenden Mindestzahl werden die in den<br />
vorhergehenden Einzelwahlen gewählten Frauen und Männer angerechnet.<br />
VI Aufstellung von Kandidatinnen und Kandidaten <br />
§ 32 <br />
Allgemeines<br />
(1) Die Aufstellung der Kandidatinnen und Kandidaten zu Bundestags-, Landtags- , Kommunal<br />
-<br />
wahlen und Oberbürgermeister-/Oberbürgermeisterinwahl richtet sich nach den Wahlgesetzen.<br />
(2) Die Nominierung der Kandidatinnen und Kandidaten zur Bundestags- und Landtagswahlen<br />
und Oberbürgermeister-/Oberbürgermeisterinwahl erfolgt jeweils auf einer <br />
W<br />
ahlkonferenz.<br />
Diese findet als Mitgliederversammlung (Versammlung aller wahlberechtigten Mitglieder)<br />
statt.<br />
(3) Die Nominierung der Kandidatinnen und Kandidaten zur Kommunalwahl erfolgt auf einer<br />
Wahlkonferenz. Diese findet als Delegiertenversammlung statt.<br />
(4) <br />
Jeder Ortsverein hat zwei Delegierte. <br />
Ab dem 26. Mitglied entfällt auf je 25 Mitglieder des<br />
Ortsvereins zusätzlich ein Delegierter/eine Delegierte.<br />
Die Anzahl der Delegierten ergibt sich<br />
aus der Zahl der Ortsvereinsmitglieder am 31.12. des Vorjahres.<br />
(5) Eine Wahlkonferenz als Delegiertenversammlung ist nur beschlussfähig, wenn auf ihr min<br />
-<br />
destens 50% der wahlberechtigten Delegierten anwesend sind. <br />
(6) Erhält im ersten Wahlgang keine/r der Kandidaten und Kandidatinnen die absolute Mehr<br />
-<br />
heit der Stimmen, wird ein zweiter Wahlgang erforderlich. Im zweiten Wahlgang ist gewählt,<br />
wer das höchste Stimmergebnis erzielt.<br />
(7) Der Termin für die innerparteiliche Nominierung von Kandidatinnen und Kandidaten für die<br />
Wahlen zu Parlamenten und kommunalen Vertretungen soll drei, spätestens zwei, Monate vor<br />
-<br />
her parteiöffentlich angekündigt werden.<br />
(8) Doppelmandate in Ortsbeiräten, Ratsversammlung, Landtag und Bundestag sind ausge<br />
-<br />
schlossen. Über Ausnahmen entscheidet der Kreisausschuss.<br />
§ 33 Wahlverfahren zur Kommunalwahl und zu den Ortsbeiräten<br />
(1) Den Ortsvereinen steht bezüglich der Direktkandidaten/-innen das Vorschlagsrecht zu. <br />
(2) Die vorzuschlagenden Direktkandidaten/-innen werden auf einer Wahlkreiskonferenz<br />
gewählt, zu der vom jeweiligen Ortsverein eingeladen wird. Soweit der Wahlkreis nicht im Ge<br />
-<br />
biet nur eines Ortsvereins liegt, laden die betroffenen Ortsvereine gemeinsam ein.<br />
(3) Wahlberechtigt sind die Mitglieder des Ortsvereins bzw. der Ortsvereine, soweit sie in Kiel<br />
gemeldet sind.<br />
- <br />
12<br />
-<br />
(4) Die Wahlkonferenz des Ortsvereins oder der Ortsvereine ist nur beschlussfähig, wenn auf<br />
ihr mindestens 10% der wahlberechtigten Mitglieder anwesend sind. Wird dieses Quorum<br />
nicht erreicht, ist innerhalb eines Monats eine neue Wahlkonferenz einzuberufen. Ist auch die<br />
-<br />
se nicht beschlussfähig, entscheidet allein die Wahlkonferenz des Kreisverbandes. <br />
(5) Wahlkreiskandidatinnen und -kandidaten für die Ratsversammlung (Kommunalwahl) wer<br />
-<br />
den auf einer Wahlkonferenz des Kreisverbandes gemäß §32 (3) aufgestellt. Auf der Wahlkon<br />
-<br />
ferenz erfolgt die Nominierung der Direktkandidaten/-innen in Anlehnung an die vorgeschlage<br />
-<br />
nen Personen der Ortsvereine sowie die Erstellung der Liste zur Kommunalwahl.<br />
(6) Die Aufstellung der Listen erfolgt im Wechsel: eine Frau, ein Mann, beginnend mit der<br />
Spitzenkandidatin oder dem Spitzenkandidaten, jeder 5. Platz kann entweder mit einer Frau<br />
oder einem Mann besetzt werden. <br />
(7) Die Kandidatinnen-/Kandidatenlisten für die Ortsbeiräte werden von den Ortsvereinen auf<br />
Mitgliederversammlungen aufgestellt. Wenn sich Ortsbeiratsbezirk und Ortsvereinsgebiet<br />
nicht decken, wird die Liste in einer Versammlung der im Ortsbeiratsbezirk wohnenden Mitglie<br />
-<br />
der aufgestellt. <br />
VII Schlussbestimmungen<br />
§ 34 Satzungsänderungen<br />
(1) Diese Satzung kann nur auf einem Kreisparteitag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der<br />
stimmberechtigten Mitglieder des Kreisparteitages geändert oder ergänzt werden.<br />
(2) <br />
Über satzungsändernde Anträge kann nur abgestimmt werden, wenn sie den Delegierten<br />
mindestens acht Wochen vor dem Zusammentreten des Parteitages schriftlich oder<br />
elektronisch zugegangen sind. Für Anträge des Kreisvorstandes beträgt diese Frist sechs<br />
Wochen.<br />
§ 35 Generalverweis<br />
Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Organisationsstatuts, der Schiedsordnung, der<br />
Wahlordnung und der Finanzordnung der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands sowie der<br />
Satzung des Landesverbandes Schleswig-Holstein in der jeweils gültigen Fassung.<br />
§ 36 Inkrafttreten<br />
Diese Satzung tritt mit Beschlussfassung in Kraft.<br />
Beschlossen am 02.06.2018</div>Mwoellerhttps://ki.beschluesse.spd-schleswig-holstein.de/index.php?title=Ordentlicher_Kreisparteitag_06/2018&diff=360Ordentlicher Kreisparteitag 06/20182018-08-27T12:05:22Z<p>Mwoeller: </p>
<hr />
<div>{{Parteitag<br />
|Titel = Kreisparteitag 06/2018<br />
|DatumVon = 02.06.2018<br />
|DatumBis = <br />
|Location = Legienhof<br />
|Straße = Legienstraße 22<br />
|Hausnummer =<br />
|PLZ = 24103<br />
|Ort = Kiel<br />
|Gliederung = Kreisverband Kiel<br />
|Ordentlich = Ordentlich<br />
|<br />
}}<br />
<br />
<br />
== Kommunales ==<br />
* A 1 [[„Gute Arbeit – guter Lohn“ auch bei der Vergabe von Postdienstleistungen berücksichtigen!]]<br />
<br />
== Organisatorisches/Partei ==<br />
<br />
* A 2 [[Digitales Antragstool]]<br />
* A 3 [[Zukunftswerkstatt]]<br />
* A 4 [[Kassenführung]]<br />
* A 7 [[Erneuerung der SPD SH mit allen Mitgliedern]]<br />
<br />
== Initiativanträge ==<br />
* I 1 [[Finanzielle Ausstattung der Basisarbeit]]<br />
* I 3 [[Antrag zu zukünftigen Tagungsorten]]<br />
* I 4 [[Saubere Lösungen für saubere Luft - ohne Fahrverbote]]<br />
<br />
== Satzung ==<br />
* S 1 [[Beschlussfassung über die neue Satzung des Kreisverbandes]]</div>Mwoellerhttps://ki.beschluesse.spd-schleswig-holstein.de/index.php?title=Erneuerung_der_SPD_SH_mit_allen_Mitgliedern&diff=359Erneuerung der SPD SH mit allen Mitgliedern2018-08-27T11:39:15Z<p>Mwoeller: Die Seite wurde neu angelegt: „{{Beschluss |Gremium = Kreisparteitag |Gliederung = Kreisverband Kiel |Sitzung = außerordentlicher Kreisparteitag 06/2018 |Leitantrag = |Nr …“</p>
<hr />
<div>{{Beschluss<br />
|Gremium = Kreisparteitag<br />
|Gliederung = Kreisverband Kiel<br />
|Sitzung = außerordentlicher Kreisparteitag 06/2018<br />
|Leitantrag =<br />
|Nr = A7<br />
|Kategorien = Organisation<br />
|Antragsteller = Jusos<br />
|Status = beschlossen<br />
|Adressat = Kreisvorstand<br />
}}<br />
<br />
<br />
'''Erneuerung der SPD SH mit allen Mitgliedern'''<br />
<br />
Die SPD Kiel bildet offene Strukturen, um die Arbeit der Erneuerungskommissionen der SPD SH zu spiegeln und regelmäßige Rückmeldungen aller interessierter Mitglieder an unsere Mitglieder in den Kommissionen sicherzustellen. <br />
Im Verlauf der Arbeitszeit der Kommissionen soll zu jedem Thema je zweimal ein für alle Mitglieder '''offenes Forum mit Vorstellung der Diskussionsstände''' und Übermittlung von Anregungen stattfinden.<br />
Der Vorstand bestimmt eine Forumsleitung, die die Sitzungen leitet und die Berücksichtigung der Forumsergebnisse im Auge behält. Das Ergebnis der Kommissionsarbeit wird vor dem beschlussfassenden Landesparteitag auf einem Kreisparteitag diskutiert und auf seine Eignung untersucht.</div>Mwoellerhttps://ki.beschluesse.spd-schleswig-holstein.de/index.php?title=Kassenf%C3%BChrung&diff=358Kassenführung2018-08-27T11:34:34Z<p>Mwoeller: Die Seite wurde neu angelegt: „{{Beschluss |Gremium = Kreisparteitag |Gliederung = Kreisverband Kiel |Sitzung = außerordentlicher Kreisparteitag 06/2018 |Leitantrag = |Nr …“</p>
<hr />
<div>{{Beschluss<br />
|Gremium = Kreisparteitag<br />
|Gliederung = Kreisverband Kiel<br />
|Sitzung = außerordentlicher Kreisparteitag 06/2018<br />
|Leitantrag =<br />
|Nr = A4<br />
|Kategorien = Organisation<br />
|Antragsteller = Kreisschatzmeisterin<br />
|Status = beschlossen<br />
|Adressat = Kreisvorstand, Ortsvereine<br />
}}<br />
<br />
Die SPD Kiel führt den Prozess der Übertragung '''der Kassenführung''' ihres Kreisverbandes sowie die aller Kieler Ortsvereine in '''eine hauptamtliche Tätigkeit''' fort. <br />
Ziel ist die Entlastung des Kreisverbandes sowie der Ortsvereine um administrative Aufgaben. <br />
<br />
Um die Umstellung zu ermöglichen sind folgende Schritte in Abstimmung mit der Landes SPD dabei weiter zu verfolgen: <br />
• Gesprächsfortführung zur Sicherstellung der Umstellung in einem juristischen korrekten Verfahrens. Ziel ist es, das in allen Ortsvereinen und im Kreisverband der Posten des gewählten Kassenführers bestehen bleibt. Bzgl. der Buchungstätigkeiten obliegt dieser Person jedoch nur die kontrollierende Aufgabe.<br />
<br />
• Unterstützung der Landes SPD bei der Umstellung der Buchungssoftware, so das mehrere Mandaten über eine Kontoverbindung abgewickelt werden können und trotzdem pro Organisationseinheit ein automatisch erstellter Jahresabschluss möglich ist.<br />
<br />
• Anpassung des Kassenbuchs um die Beschreibung einer gemeinsamen Buchungsverfahrens <br />
<br />
• Möglichkeit der Kostenverwendung bzgl. der Einsparung der Bankgebühren zur Unterstützung der hauptamtlichen Stelle<br />
<br />
• Anteilige Kostenübernahme für die Tätigkeiten der Buchung durch eine hauptamtliche Person durch die Landes SPD.<br />
<br />
Es soll während der Umstellung geprüft werden, ob Zwischenschritte technisch umgesetzt werden können, damit eine schnelle Entlastung der Ortsvereine ermöglicht werden kann.</div>Mwoellerhttps://ki.beschluesse.spd-schleswig-holstein.de/index.php?title=Zukunftswerkstatt&diff=357Zukunftswerkstatt2018-08-27T11:28:43Z<p>Mwoeller: Die Seite wurde neu angelegt: „{{Beschluss |Gremium = Kreisparteitag |Gliederung = Kreisverband Kiel |Sitzung = außerordentlicher Kreisparteitag 06/2018 |Leitantrag = |Nr …“</p>
<hr />
<div>{{Beschluss<br />
|Gremium = Kreisparteitag<br />
|Gliederung = Kreisverband Kiel<br />
|Sitzung = außerordentlicher Kreisparteitag 06/2018<br />
|Leitantrag =<br />
|Nr = A3<br />
|Kategorien = Organisation<br />
|Antragsteller = OV Süd<br />
|Status = beschlossen<br />
|Adressat = Kreisvorstand<br />
}}<br />
<br />
<br />
Der '''Kreisvorstand wird beauftragt''', bis spätestens Frühjahr 2019 für die Mitglieder eine '''Zukunftswerkstatt''' zu organisieren, in der die kommunalpolitischen Ziele der SPD über die Amtsperiode der nächsten Ratsversammlung hinaus bis 2030 festgelegt werden. <br />
Sie soll zunächst die sozialökonomischen Rahmenbedingungen analysieren, auf deren Basis künftig erforderliche sozialdemokratische Positionen bestimmen und in einem abschließenden Schritt die parlamentarischen und außerparlamentarischen Strategien erarbeiten, mit denen diese Positionen umgesetzt werden können. <br />
<br />
Als ersten Schritt bringt der Kreisvorstand die Erarbeitung einer Konzeption für die Zukunftswerkstatt auf den Weg, die bis Oktober 2018 vorgestellt wird.</div>Mwoellerhttps://ki.beschluesse.spd-schleswig-holstein.de/index.php?title=Digitales_Antragstool&diff=356Digitales Antragstool2018-08-27T11:25:12Z<p>Mwoeller: </p>
<hr />
<div>{{Beschluss<br />
|Gremium = Kreisparteitag<br />
|Gliederung = Kreisverband Kiel<br />
|Sitzung = außerordentlicher Kreisparteitag 06/2018<br />
|Leitantrag =<br />
|Nr = A2<br />
|Kategorien = Organisation<br />
|Antragsteller = OV Steenbek-Projensdorf<br />
|Status = beschlossen<br />
|Adressat = Kreisvorstand}}<br />
<br />
<br />
Die SPD Kiel setzt bei zukünftigen Kreisparteitagen ein digitales Antragstool im Internet ein.</div>Mwoellerhttps://ki.beschluesse.spd-schleswig-holstein.de/index.php?title=Digitales_Antragstool&diff=355Digitales Antragstool2018-08-27T11:24:29Z<p>Mwoeller: Die Seite wurde neu angelegt: „{{Beschluss |Gremium = Kreisparteitag |Gliederung = Kreisverband Kiel |Sitzung = außerordentlicher Kreisparteitag 06/2018 |Leitantrag = |Nr …“</p>
<hr />
<div>{{Beschluss<br />
|Gremium = Kreisparteitag<br />
|Gliederung = Kreisverband Kiel<br />
|Sitzung = außerordentlicher Kreisparteitag 06/2018<br />
|Leitantrag =<br />
|Nr = A2<br />
|Kategorien = Organisation<br />
|Antragsteller = OV Steenbek-Projensdorf<br />
|Status = beschlossen<br />
|Adressat = Kreisvorstand<br />
<br />
<br />
Die SPD Kiel setzt bei zukünftigen Kreisparteitagen ein digitales Antragstool im Internet ein.</div>Mwoellerhttps://ki.beschluesse.spd-schleswig-holstein.de/index.php?title=Ordentlicher_Kreisparteitag_06/2018&diff=354Ordentlicher Kreisparteitag 06/20182018-08-27T11:20:37Z<p>Mwoeller: /* Organisatorisches/Partei */</p>
<hr />
<div>{{Parteitag<br />
|Titel = Kreisparteitag 06/2018<br />
|DatumVon = 02.06.2018<br />
|DatumBis = <br />
|Location = Legienhof<br />
|Straße = Legienstraße 22<br />
|Hausnummer =<br />
|PLZ = 24103<br />
|Ort = Kiel<br />
|Gliederung = Kreisverband Kiel<br />
|Ordentlich = Ordentlich<br />
|<br />
}}<br />
<br />
<br />
== Kommunales ==<br />
* A 1 [[„Gute Arbeit – guter Lohn“ auch bei der Vergabe von Postdienstleistungen berücksichtigen!]]<br />
<br />
== Organisatorisches/Partei ==<br />
<br />
* A 2 [[Digitales Antragstool]]<br />
* A 3 [[Zukunftswerkstatt]]<br />
* A 4 [[Kassenführung]]<br />
* A 7 [[Erneuerung der SPD SH mit allen Mitgliedern]]<br />
<br />
== Initiativanträge ==<br />
* I 1 [[Finanzielle Ausstattung der Basisarbeit]]<br />
* I 3 [[Antrag zu zukünftigen Tagungsorten]]<br />
* I 4 [[Saubere Lösungen für saubere Luft - ohne Fahrverbote]]</div>Mwoellerhttps://ki.beschluesse.spd-schleswig-holstein.de/index.php?title=%E2%80%9EGute_Arbeit_%E2%80%93_guter_Lohn%E2%80%9C_auch_bei_der_Vergabe_von_Postdienstleistungen_ber%C3%BCcksichtigen!&diff=353„Gute Arbeit – guter Lohn“ auch bei der Vergabe von Postdienstleistungen berücksichtigen!2018-08-27T11:14:39Z<p>Mwoeller: Die Seite wurde neu angelegt: „{{Beschluss |Gremium = Kreisparteitag |Gliederung = Kreisverband Kiel |Sitzung = außerordentlicher Kreisparteitag 06/2018 |Leitantrag = |Nr …“</p>
<hr />
<div>{{Beschluss<br />
|Gremium = Kreisparteitag<br />
|Gliederung = Kreisverband Kiel<br />
|Sitzung = außerordentlicher Kreisparteitag 06/2018<br />
|Leitantrag =<br />
|Nr = A1<br />
|Kategorien = Arbeit<br />
|Antragsteller = OV Hassee<br />
|Status = beschlossen<br />
|Adressat = Ratsfraktion<br />
}}<br />
<br />
'''„Gute Arbeit – guter Lohn“ auch bei der Vergabe von Postdienstleistungen berücksichtigen!'''<br />
<br />
<br />
Die Kieler SPD bittet den Oberbürgermeister und die SPD-Ratsfraktion, darauf hinzuwirken, dass die Landeshauptstadt Kiel bei der künftigen Vergabe von Postdienstleistungen ihre Ausschreibungen so gestaltet, dass die Ausführung der jeweils in Auftrag gegebenen Postdienstleistung an die Erfüllung sozialer und beschäftigungspolitischer Bedingungen geknüpft wird. Auf diese Weise soll die Landeshauptstadt Kiel den Grundsatz "Gute Arbeit - guter Lohn" auch bei der öffentlichen Beauftragung von Unternehmen der Postdienstleistungsbranche durchsetzen.</div>Mwoellerhttps://ki.beschluesse.spd-schleswig-holstein.de/index.php?title=Au%C3%9Ferordentlicher_Kreisparteitag_06/2018&diff=352Außerordentlicher Kreisparteitag 06/20182018-08-27T11:13:05Z<p>Mwoeller: Die Seite wurde neu angelegt: „{{Beschluss |Gremium = Kreisparteitag |Gliederung = Kreisverband Kiel |Sitzung = außerordentlicher Kreisparteitag 06/2018 |Leitantrag = |Nr …“</p>
<hr />
<div>{{Beschluss<br />
|Gremium = Kreisparteitag<br />
|Gliederung = Kreisverband Kiel<br />
|Sitzung = außerordentlicher Kreisparteitag 06/2018<br />
|Leitantrag =<br />
|Nr = A1<br />
|Kategorien = Arbeit<br />
|Antragsteller = OV Hassee<br />
|Status = beschlossen<br />
|Adressat = Ratsfraktion<br />
}}<br />
<br />
<br />
<br />
'''„Gute Arbeit – guter Lohn“ auch bei der Vergabe von Postdienstleistungen berücksichtigen!'''<br />
<br />
<br />
Die Kieler SPD bittet den Oberbürgermeister und die SPD-Ratsfraktion, darauf hinzuwirken, dass die Landeshauptstadt Kiel bei der künftigen Vergabe von Postdienstleistungen ihre Ausschreibungen so gestaltet, dass die Ausführung der jeweils in Auftrag gegebenen Postdienstleistung an die Erfüllung sozialer und beschäftigungspolitischer Bedingungen geknüpft wird. <br />
<br />
Auf diese Weise soll die Landeshauptstadt Kiel den Grundsatz "Gute Arbeit - guter Lohn" auch bei der öffentlichen Beauftragung von Unternehmen der Postdienstleistungsbranche durchsetzen.</div>Mwoellerhttps://ki.beschluesse.spd-schleswig-holstein.de/index.php?title=Finanzielle_Ausstattung_der_Basisarbeit&diff=351Finanzielle Ausstattung der Basisarbeit2018-08-27T11:10:22Z<p>Mwoeller: </p>
<hr />
<div>{{Beschluss<br />
|Gremium = Kreisparteitag<br />
|Gliederung = Kreisverband Kiel<br />
|Sitzung = außerordentlicher Kreisparteitag 06/2018<br />
|Leitantrag =<br />
|Nr = I1<br />
|Kategorien = Finanzen<br />
|Antragsteller = OV Wik<br />
|Status = Überwiesen<br />
|Adressat = Kreisvorstand<br />
}}<br />
überwiesen zur weiteren Bearbeitung durch den Kreisvorstand<br />
<br />
<br />
'''Finanzielle Ausstattung der Basisarbeit''' <br />
<br />
Der Kreisparteitag möge beschließen, dass: <br />
<br />
• 30% der Mitgliedsbeiträge im Ortsverband verbleiben, <br />
• 30% für die Kreisarbeit verwendet werden, <br />
• 40% an die Bundes- und Landespartei gehen. <br />
<br />
Die Mandatsabgaben werden zu 90% an alle Ortsvereine im Kreisgebiet aufgeteilt. Diese Aufteilung erfolgt unabhängig vom Wohnort der Mandatsträger*innen. <br />
<br />
Jeder Kreis soll eine Vollzeitstelle nach den Vorgaben des TvÖD erhalten. Zusätzlich können, je nach Ressourcen und Bedarf, Hilfskräfte finanziert werden. Die fachliche Aufsicht und Leitung obliegt der Kreisgeschäftsführung. In Personalangelegenheiten müssen die OV-Vorsitzenden zustimmen. Die Kreisgeschäftsstelle ist dabei Dienstleister für die OV’s. <br />
<br />
Möchten Parteimitglieder Projekte auf Landes- oder Kreisebene umsetzten, die nicht im Budget vorgesehen sind, müssen die entsprechenden finanziellen Mittel bei den OV’s beantragt werden. Dieser Prozess soll über ein Onlineportal abgewickelt werden, das die Kommunikation erleichtert und gleichzeitig Transparenz schafft. So können wir sicherstellen, dass projektbezogen finanziert werden kann und die Höhe der Gelder nicht von der Anzahl der Parteimitglieder im Stadtteil abhängig ist.<br />
<br />
Die Kassen der OV’s sollen auf der Kreisebene gebündelt und durch eine hauptamliche Person oder eine beauftragte Kanzlei verwaltet werden. Alle OV-Kassen im Kreisgebiet werden zusammengelegt, um eine projektorientierte Arbeit, unabhängig von der Mitgliederanzahl, zu ermöglichen.<br />
Das Abrufen von Geldern ist über eine kurze Beschreibung möglich. In der Beschreibung muss kurz erläutert werden, wofür das Geld, mit welcher Zielgruppe und wie das Thema weiterverfolgt werden möchte. <br />
<br />
Die Landes- und Bundespartei wird aufgefordert, ein Investitionsprogramm für OV’s aufzusetzen, die bisherige Mittelverwendung in einfacher Sprache aufzuzeigen und bis zum 30.09.2018 die OV’s über das Investitionsprogramm zu informieren. Der Kreisvorstand muss die OV’s im Kreisgebiet über seine Bemühungen parteiöffentlich und zeitnah (14 Tage) informieren.</div>Mwoellerhttps://ki.beschluesse.spd-schleswig-holstein.de/index.php?title=Ordentlicher_Kreisparteitag_06/2018&diff=350Ordentlicher Kreisparteitag 06/20182018-08-27T11:09:42Z<p>Mwoeller: </p>
<hr />
<div>{{Parteitag<br />
|Titel = Kreisparteitag 06/2018<br />
|DatumVon = 02.06.2018<br />
|DatumBis = <br />
|Location = Legienhof<br />
|Straße = Legienstraße 22<br />
|Hausnummer =<br />
|PLZ = 24103<br />
|Ort = Kiel<br />
|Gliederung = Kreisverband Kiel<br />
|Ordentlich = Ordentlich<br />
|<br />
}}<br />
<br />
<br />
== Kommunales ==<br />
* A 1 [[„Gute Arbeit – guter Lohn“ auch bei der Vergabe von Postdienstleistungen berücksichtigen!]]<br />
<br />
== Organisatorisches/Partei ==<br />
<br />
== Initiativanträge ==<br />
* I 1 [[Finanzielle Ausstattung der Basisarbeit]]<br />
* I 3 [[Antrag zu zukünftigen Tagungsorten]]<br />
* I 4 [[Saubere Lösungen für saubere Luft - ohne Fahrverbote]]</div>Mwoellerhttps://ki.beschluesse.spd-schleswig-holstein.de/index.php?title=Saubere_L%C3%B6sungen_f%C3%BCr_saubere_Luft_-_ohne_Fahrverbote&diff=349Saubere Lösungen für saubere Luft - ohne Fahrverbote2018-08-27T10:59:19Z<p>Mwoeller: </p>
<hr />
<div>{{Beschluss<br />
|Gremium = Kreisparteitag<br />
|Gliederung = Kreisverband Kiel<br />
|Sitzung = außerordentlicher Kreisparteitag 06/2018<br />
|Leitantrag =<br />
|Nr = I4<br />
|Kategorien = Verkehr, Umwelt<br />
|Antragsteller = Benjamin Raschke u. 19 weitere Unterschriften<br />
|Status = beschlossen<br />
|Adressat = Ratsfraktion, Bundestagsfraktion<br />
}}<br />
<br />
<br />
'''Saubere Lösungen für saubere Luft – ohne Fahrverbote!'''<br />
<br />
Die Kieler Sozialdemokratie macht sich stark für saubere Luft und einen reibungslosen Verkehr in Kiel.<br />
<br />
Deshalb fordert sie die Bundesregierung nachdrücklich auf, die Automobilindustrie in die Pflicht zu nehmen, auf ihre Kosten bei Diesel-Fahrzeugen mit zu hohem NOX-Ausstoß eine Hardware-Nachrüstung durchzuführen. Damit unterstützen wir die Bundesumweltministerin und die SPD-Bundestagsfraktion.<br />
Die Besitzerinnen und Besitzer und Anwohner des Theodor-Heuss-Rings dürfen nicht für die Fehler der Hersteller büßen. Deswegen fordern wir die LH Kiel und den Bundestagsabgeordneten auf zu prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, die Konzerne in die Pflicht zu nehmen.<br />
<br />
Die Kieler SPD lehnt Fahrverbote ab. Der infrage stehende Theodor-Heuss-Ring ist für Kiel und die Region eine wichtige Straße. Das von Minister Habeck vorgeschlagene Fahrverbot würde zu erheblichen Mehrbelastungen in der Hamburger Chaussee und in der Alten Lübecker Chaussee und dort ggf. zu weiteren Fahrverboten führen.<br />
<br />
Die SPD-Ratsfraktion und Oberbürgermeister Dr. Ulf Kämpfer werden aufgefordert, alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, um für saubere Luft zu sorgen und Fahrverbote in Kiel zu verhindern. Dazu gehört der massive Ausbau des Radverkehrs und des ÖPNVs durch ein erweitertes Angebot und die Stadtbahn sowie die Begrünung der Stadt vor allem im Bereich des Theodor-Heuss-Rings.</div>Mwoellerhttps://ki.beschluesse.spd-schleswig-holstein.de/index.php?title=Saubere_L%C3%B6sungen_f%C3%BCr_saubere_Luft_-_ohne_Fahrverbote&diff=348Saubere Lösungen für saubere Luft - ohne Fahrverbote2018-08-27T10:59:00Z<p>Mwoeller: Die Seite wurde neu angelegt: „{{Beschluss |Gremium = Kreisparteitag |Gliederung = Kreisverband Kiel |Sitzung = außerordentlicher Kreisparteitag 06/2018 |Leitantrag = |Nr …“</p>
<hr />
<div>{{Beschluss<br />
|Gremium = Kreisparteitag<br />
|Gliederung = Kreisverband Kiel<br />
|Sitzung = außerordentlicher Kreisparteitag 06/2018<br />
|Leitantrag =<br />
|Nr = I4<br />
|Kategorien = Verkehr, Umwelt<br />
|Antragsteller = Benjamin Raschke u. 19 weitere Unterschriften<br />
|Status = beschlossen<br />
|Adressat = Ratsfraktion, Bundestagsfraktion<br />
}}<br />
<br />
<br />
'''Saubere Lösungen für saubere Luft –<br />
ohne Fahrverbote!'''<br />
<br />
Die Kieler Sozialdemokratie macht sich stark für saubere Luft und einen reibungslosen Verkehr in Kiel.<br />
<br />
Deshalb fordert sie die Bundesregierung nachdrücklich auf, die Automobilindustrie in die Pflicht zu nehmen, auf ihre Kosten bei Diesel-Fahrzeugen mit zu hohem NOX-Ausstoß eine Hardware-Nachrüstung durchzuführen. Damit unterstützen wir die Bundesumweltministerin und die SPD-Bundestagsfraktion.<br />
Die Besitzerinnen und Besitzer und Anwohner des Theodor-Heuss-Rings dürfen nicht für die Fehler der Hersteller büßen. Deswegen fordern wir die LH Kiel und den Bundestagsabgeordneten auf zu prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, die Konzerne in die Pflicht zu nehmen.<br />
<br />
Die Kieler SPD lehnt Fahrverbote ab. Der infrage stehende Theodor-Heuss-Ring ist für Kiel und die Region eine wichtige Straße. Das von Minister Habeck vorgeschlagene Fahrverbot würde zu erheblichen Mehrbelastungen in der Hamburger Chaussee und in der Alten Lübecker Chaussee und dort ggf. zu weiteren Fahrverboten führen.<br />
<br />
Die SPD-Ratsfraktion und Oberbürgermeister Dr. Ulf Kämpfer werden aufgefordert, alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, um für saubere Luft zu sorgen und Fahrverbote in Kiel zu verhindern. Dazu gehört der massive Ausbau des Radverkehrs und des ÖPNVs durch ein erweitertes Angebot und die Stadtbahn sowie die Begrünung der Stadt vor allem im Bereich des Theodor-Heuss-Rings.</div>Mwoellerhttps://ki.beschluesse.spd-schleswig-holstein.de/index.php?title=Ordentlicher_Kreisparteitag_06/2018&diff=347Ordentlicher Kreisparteitag 06/20182018-08-27T10:54:51Z<p>Mwoeller: /* Initiativanträge */</p>
<hr />
<div>{{Parteitag<br />
|Titel = Kreisparteitag 06/2018<br />
|DatumVon = 02.06.2018<br />
|DatumBis = <br />
|Location = Legienhof<br />
|Straße = Legienstraße 22<br />
|Hausnummer =<br />
|PLZ = 24103<br />
|Ort = Kiel<br />
|Gliederung = Kreisverband Kiel<br />
|Ordentlich = Ordentlich<br />
|<br />
}}<br />
<br />
<br />
== Initiativanträge ==<br />
* I 1 [[Finanzielle Ausstattung der Basisarbeit]]<br />
* I 3 [[Antrag zu zukünftigen Tagungsorten]]<br />
* I 4 [[Saubere Lösungen für saubere Luft - ohne Fahrverbote]]</div>Mwoellerhttps://ki.beschluesse.spd-schleswig-holstein.de/index.php?title=Antrag_zu_zuk%C3%BCnftigen_Tagungsorten&diff=346Antrag zu zukünftigen Tagungsorten2018-08-27T10:52:45Z<p>Mwoeller: Die Seite wurde neu angelegt: „{{Beschluss |Gremium = Kreisparteitag |Gliederung = Kreisverband Kiel |Sitzung = außerordentlicher Kreisparteitag 06/2018 |Leitantrag = |Nr …“</p>
<hr />
<div>{{Beschluss<br />
|Gremium = Kreisparteitag<br />
|Gliederung = Kreisverband Kiel<br />
|Sitzung = außerordentlicher Kreisparteitag 06/2018<br />
|Leitantrag =<br />
|Nr = I3<br />
|Kategorien = Organisation<br />
|Antragsteller = OV Kieler Mitte<br />
|Status = beschlossen<br />
|Adressat = Kreisvorstand<br />
}}<br />
<br />
<br />
'''Antrag zu zukünftigen Tagungsorten'''<br />
<br />
<br />
Der Kreisvorstand wird aufgefordert für zukünftige KPT Tagungsorte zu suchen, die ein Self-Catering ermöglichen. <br />
Als Tagungsort bieten sich ggf. Schulaulen, wie z.B. das des RBZ Ravensberg an.<br />
<br />
Des Weiteren sollten die KPT gerne wechselweise auf den Ost- und Westufern stattfinden.</div>Mwoellerhttps://ki.beschluesse.spd-schleswig-holstein.de/index.php?title=Ordentlicher_Kreisparteitag_06/2018&diff=345Ordentlicher Kreisparteitag 06/20182018-08-27T10:51:09Z<p>Mwoeller: /* Initiativanträge */</p>
<hr />
<div>{{Parteitag<br />
|Titel = Kreisparteitag 06/2018<br />
|DatumVon = 02.06.2018<br />
|DatumBis = <br />
|Location = Legienhof<br />
|Straße = Legienstraße 22<br />
|Hausnummer =<br />
|PLZ = 24103<br />
|Ort = Kiel<br />
|Gliederung = Kreisverband Kiel<br />
|Ordentlich = Ordentlich<br />
|<br />
}}<br />
<br />
<br />
== Initiativanträge ==<br />
* I 1 [[Finanzielle Ausstattung der Basisarbeit]]<br />
* I 3 [[Antrag zu zukünftigen Tagungsorten]]</div>Mwoellerhttps://ki.beschluesse.spd-schleswig-holstein.de/index.php?title=Finanzielle_Ausstattung_der_Basisarbeit&diff=344Finanzielle Ausstattung der Basisarbeit2018-08-27T10:48:01Z<p>Mwoeller: Die Seite wurde neu angelegt: „{{Beschluss |Gremium = Kreisparteitag |Gliederung = Kreisverband Kiel |Sitzung = außerordentlicher Kreisparteitag 06/2018 |Leitantrag = |Nr …“</p>
<hr />
<div>{{Beschluss<br />
|Gremium = Kreisparteitag<br />
|Gliederung = Kreisverband Kiel<br />
|Sitzung = außerordentlicher Kreisparteitag 06/2018<br />
|Leitantrag =<br />
|Nr = I1<br />
|Kategorien = Finanzen<br />
|Antragsteller = OV Wik<br />
|Status = Überwiesen<br />
|Adressat = Kreisvorstabnd<br />
}}<br />
überwiesen zur weiteren Bearbeitung durch den Kreisvorstand<br />
<br />
<br />
'''Finanzielle Ausstattung der Basisarbeit''' <br />
<br />
Der Kreisparteitag möge beschließen, dass: <br />
<br />
• 30% der Mitgliedsbeiträge im Ortsverband verbleiben, <br />
• 30% für die Kreisarbeit verwendet werden, <br />
• 40% an die Bundes- und Landespartei gehen. <br />
<br />
Die Mandatsabgaben werden zu 90% an alle Ortsvereine im Kreisgebiet aufgeteilt. Diese Aufteilung erfolgt unabhängig vom Wohnort der Mandatsträger*innen. <br />
<br />
Jeder Kreis soll eine Vollzeitstelle nach den Vorgaben des TvÖD erhalten. Zusätzlich können, je nach Ressourcen und Bedarf, Hilfskräfte finanziert werden. Die fachliche Aufsicht und Leitung obliegt der Kreisgeschäftsführung. In Personalangelegenheiten müssen die OV-Vorsitzenden zustimmen. Die Kreisgeschäftsstelle ist dabei Dienstleister für die OV’s. <br />
<br />
Möchten Parteimitglieder Projekte auf Landes- oder Kreisebene umsetzten, die nicht im Budget vorgesehen sind, müssen die entsprechenden finanziellen Mittel bei den OV’s beantragt werden. Dieser Prozess soll über ein Onlineportal abgewickelt werden, das die Kommunikation erleichtert und gleichzeitig Transparenz schafft. So können wir sicherstellen, dass projektbezogen finanziert werden kann und die Höhe der Gelder nicht von der Anzahl der Parteimitglieder im Stadtteil abhängig ist.<br />
<br />
Die Kassen der OV’s sollen auf der Kreisebene gebündelt und durch eine hauptamliche Person oder eine beauftragte Kanzlei verwaltet werden. Alle OV-Kassen im Kreisgebiet werden zusammengelegt, um eine projektorientierte Arbeit, unabhängig von der Mitgliederanzahl, zu ermöglichen.<br />
Das Abrufen von Geldern ist über eine kurze Beschreibung möglich. In der Beschreibung muss kurz erläutert werden, wofür das Geld, mit welcher Zielgruppe und wie das Thema weiterverfolgt werden möchte. <br />
<br />
Die Landes- und Bundespartei wird aufgefordert, ein Investitionsprogramm für OV’s aufzusetzen, die bisherige Mittelverwendung in einfacher Sprache aufzuzeigen und bis zum 30.09.2018 die OV’s über das Investitionsprogramm zu informieren. Der Kreisvorstand muss die OV’s im Kreisgebiet über seine Bemühungen parteiöffentlich und zeitnah (14 Tage) informieren.</div>Mwoellerhttps://ki.beschluesse.spd-schleswig-holstein.de/index.php?title=Ordentlicher_Kreisparteitag_06/2018&diff=343Ordentlicher Kreisparteitag 06/20182018-08-27T10:44:50Z<p>Mwoeller: </p>
<hr />
<div>{{Parteitag<br />
|Titel = Kreisparteitag 06/2018<br />
|DatumVon = 02.06.2018<br />
|DatumBis = <br />
|Location = Legienhof<br />
|Straße = Legienstraße 22<br />
|Hausnummer =<br />
|PLZ = 24103<br />
|Ort = Kiel<br />
|Gliederung = Kreisverband Kiel<br />
|Ordentlich = Ordentlich<br />
|<br />
}}<br />
<br />
<br />
== Initiativanträge ==<br />
* I 1 [[Finanzielle Ausstattung der Basisarbeit]]</div>Mwoellerhttps://ki.beschluesse.spd-schleswig-holstein.de/index.php?title=Ordentlicher_Kreisparteitag_06/2018&diff=342Ordentlicher Kreisparteitag 06/20182018-08-27T10:40:16Z<p>Mwoeller: </p>
<hr />
<div>{{Parteitag<br />
|Titel = Kreisparteitag 06/2018<br />
|DatumVon = 02.06.2018<br />
|DatumBis = <br />
|Location = Legienhof<br />
|Straße = Legienstraße 22<br />
|Hausnummer =<br />
|PLZ = 24103<br />
|Ort = Kiel<br />
|Gliederung = Kreisverband Kiel<br />
|Ordentlich = Ordentlich<br />
|<br />
}}<br />
<br />
<br />
== Initiativanträge ==</div>Mwoellerhttps://ki.beschluesse.spd-schleswig-holstein.de/index.php?title=Ordentlicher_Kreisparteitag_06/2018&diff=341Ordentlicher Kreisparteitag 06/20182018-08-27T10:32:06Z<p>Mwoeller: Die Seite wurde neu angelegt: „{{Parteitag |Titel = Kreisparteitag 06/2018 |DatumVon = 02.06.2018 |DatumBis = |Location = Legienhof |Straße = Legienstra…“</p>
<hr />
<div>{{Parteitag<br />
|Titel = Kreisparteitag 06/2018<br />
|DatumVon = 02.06.2018<br />
|DatumBis = <br />
|Location = Legienhof<br />
|Straße = Legienstraße 22<br />
|Hausnummer =<br />
|PLZ = 24103<br />
|Ort = Kiel<br />
|Gliederung = Kreisverband Kiel<br />
|Ordentlich = Ordentlich<br />
|<br />
}}</div>Mwoellerhttps://ki.beschluesse.spd-schleswig-holstein.de/index.php?title=Kreisparteitag&diff=340Kreisparteitag2018-08-27T10:30:58Z<p>Mwoeller: </p>
<hr />
<div><br />
Die mit '''!''' gekennzeichneten Parteitage sind abschließend bearbeitet. (Jürgen Weber)<br />
<br />
== 2018 ==<br />
* [[Ordentlicher Kreisparteitag 06/2018]]<br />
* [[Außerordentlicher Kreisparteitag 02/2018]] '''!'''<br />
<br />
== 2017 ==<br />
* [[Außerordentlicher Kreisparteitag 11/2017]] '''!'''<br />
* [[Ordentlicher Kreisparteitag 02/2017]] '''!'''<br />
<br />
== 2016 ==<br />
* [[Außerordentlicher Kreisparteitag 11/2016]]<br />
* [[Ordentlicher Kreisparteitag 02/2016]] '''!'''<br />
<br />
== 2015 ==<br />
* [[Außerordentlicher Kreisparteitag 07/2015]] '''!'''<br />
* [[Ordentlicher Kreisparteitag 02/2015]] '''!'''<br />
<br />
== 2014 ==<br />
* [[Ordentlicher Kreisparteitag 06/2014]] '''!'''<br />
<br />
== 2013 ==<br />
* [[Außerordentlicher Kreisparteitag 12/2013]] '''!'''<br />
<br />
== 2012 ==<br />
* [[Kreisparteitag 06/2012]]<br />
<br />
== 2011 ==<br />
*<br />
<br />
== 2010 ==<br />
* [[Kreisparteitag 11/2010]]<br />
<br />
== 2000 ==<br />
* [[ordentlicher Kreisparteitag 10/2000]]</div>Mwoellerhttps://ki.beschluesse.spd-schleswig-holstein.de/index.php?title=Kreisparteitag&diff=339Kreisparteitag2018-08-27T10:27:56Z<p>Mwoeller: </p>
<hr />
<div><br />
Die mit '''!''' gekennzeichneten Parteitage sind abschließend bearbeitet. (Jürgen Weber)<br />
<br />
== 2018 ==<br />
* [[Außerordentlicher Kreisparteitag 02/2018]] '''!'''<br />
<br />
== 2017 ==<br />
* [[Außerordentlicher Kreisparteitag 11/2017]] '''!'''<br />
* [[Ordentlicher Kreisparteitag 02/2017]] '''!'''<br />
<br />
== 2016 ==<br />
* [[Außerordentlicher Kreisparteitag 11/2016]]<br />
* [[Ordentlicher Kreisparteitag 02/2016]] '''!'''<br />
<br />
== 2015 ==<br />
* [[Außerordentlicher Kreisparteitag 07/2015]] '''!'''<br />
* [[Ordentlicher Kreisparteitag 02/2015]] '''!'''<br />
<br />
== 2014 ==<br />
* [[Ordentlicher Kreisparteitag 06/2014]] '''!'''<br />
<br />
== 2013 ==<br />
* [[Außerordentlicher Kreisparteitag 12/2013]] '''!'''<br />
<br />
== 2012 ==<br />
* [[Kreisparteitag 06/2012]]<br />
<br />
== 2011 ==<br />
*<br />
<br />
== 2010 ==<br />
* [[Kreisparteitag 11/2010]]<br />
<br />
== 2000 ==<br />
* [[ordentlicher Kreisparteitag 10/2000]]</div>Mwoellerhttps://ki.beschluesse.spd-schleswig-holstein.de/index.php?title=Liste_der_SPD_Kiel_zur_Kommunalwahl_2018&diff=153Liste der SPD Kiel zur Kommunalwahl 20182017-12-10T14:29:13Z<p>Mwoeller: </p>
<hr />
<div>* Platz 1 Sophia Schiebe OV Süd WK 13<br />
* Platz 2 Dr. Hans-Friedrich Traulsen OV Mettenhof/Hasseldieksdamm WK 11<br />
* Platz 3 Gesa Langfeldt OV Elmschenhagen WK 22<br />
* Platz 4 Moritz Koitka OV Gaarden WK 18<br />
* Platz 5 Antje Müller-Neustock OV Schilksee WK 25<br />
* Platz 6 Hans-Werner Tovar OV Neumühlen - Dietrichsdorf WK 21<br />
* Platz 7 Anna-Lena Walczak OV Kieler Mitte WK 7<br />
* Platz 8 Benjamin Raschke OV Kieler Mitte WK 5<br />
* Platz 9 Christina Schubert OV Kieler Mitte WK 4<br />
* Platz 10 Max Dregelies OV West/Altstadt WK 2<br />
* Platz 11 Ingrid Lietzow OV Wik WK 6<br />
* Platz 12 Volkhard Hanns OV Pries-Friedrichsort WK 24<br />
* Platz 13 Astrid Leßmann OV Russee-Hammer WK 15<br />
* Platz 14 Philip Schüller OV Hassee WK 14<br />
* Platz 15 Annika Schütt OV Elmschenhagen/Kroog WK 23<br />
* Platz 16 Falk Stadelmann OV Süd WK 12<br />
* Platz 17 Ulrike Pollakowski OV Wik ohne WK<br />
* Platz 18 Andreas Arend OV Suchsdorf WK 8<br />
* Platz 19 Bianca Wöller OV Russee-Hammer ohne WK <br />
* Platz 20 Achim Heinrichs OV West/Altstadt WK 9<br />
* Platz 21 Jasmin Bauer OV Süd ohne WK<br />
* Platz 22 Nesimi Temel OV Gaarden WK 17<br />
* Platz 23 Christina Best OV Holtenau ohne WK<br />
* Platz 24 André Wilkens OV Mettenhof/Hasseldieksdamm WK 10<br />
* Platz 25 Friederike Marie Wenk OV Kieler Mitte ohne WK<br />
* Platz 26 Daniel Pollmann OV Ellerbek WK 19<br />
* Platz 27 Elisa Kopitzke OV Wik ohne WK<br />
* Platz 28 Tobias Friedrichs OV Südwest WK 16<br />
* Platz 29 Rosemarie Krützfeld OV Gaarden ohne WK<br />
* Platz 30 Timo Dittrich OV West/Altstadt WK 1<br />
* Platz 31 Tabea Philipp OV West/Altstadt ohne WK<br />
* Platz 32 Matthias Treu OV Wellingdorf WK 20<br />
* Platz 33 Janne Nissen OV West/Altstadt ohne WK<br />
* Platz 34 Jannick Schultz OV Kieler Mitte WK 3<br />
* Platz 35 Lisa Yilmaz OV Kieler Mitte ohne WK<br />
* Platz 36 Ralf Tesler West/Altstadt ohne WK<br />
* Platz 37 Birte Schönbeck OV Elmschenhagen/Kroog ohne WK<br />
* Platz 38 Christoph Beeck OV Suchsdorf ohne WK<br />
* Platz 39 Woldemar Kari OV Südwest ohne WK<br />
* Platz 40 Thore Pingpank OV West/Altstadt ohne WK<br />
* Platz 41 Einar Klinkicht OV West/Altstadt ohne WK<br />
* Platz 42 Kilian Lembke OV West/Altstadt ohne WK<br />
* Platz 43 André Schaffer OV Kieler Mitte ohne WK</div>Mwoellerhttps://ki.beschluesse.spd-schleswig-holstein.de/index.php?title=Liste_der_SPD_Kiel_zur_Kommunalwahl_2018&diff=152Liste der SPD Kiel zur Kommunalwahl 20182017-12-10T14:23:17Z<p>Mwoeller: </p>
<hr />
<div>* Platz 1 Sophia Schiebe OV Süd WK 13<br />
* Platz 2 Dr. Hans-Friedrich Traulsen OV Mettenhof/Hasseldieksdamm WK 11<br />
* Platz 3 Gesa Langfeldt OV Elmschenhagen WK 22<br />
* Platz 4 Moritz Koitka OV Gaarden WK 18<br />
* Platz 5 Antje Müller-Neustock OV Schilksee WK 25<br />
* Platz 6 Hans-Werner Tovar OV Neumühlen - Dietrichsdorf WK 21<br />
* Platz 7 Anna-Lena Walczak OV Kieler Mitte WK 7<br />
* Platz 8 Benjamin Raschke OV Kieler Mitte WK 5<br />
* Platz 9 Christina Schubert OV Kieler Mitte WK 4<br />
* Platz 10 Max Dregelies OV West/Altstadt WK 2<br />
* Platz 11 Ingrid Lietzow OV Wik WK 6<br />
* Platz 12 Volkhard Hanns OV Pries-Friedrichsort WK 24<br />
* Platz 13 Astrid Leßmann OV Russee-Hammer WK 15<br />
* Platz 14 Philip Schüller OV Hassee WK 14<br />
* Platz 15 Annika Schütt OV Elmschenhagen/Kroog WK 23<br />
* Platz 16 Falk Stadelmann OV Süd WK 12<br />
* Platz 17 Ulrike Pollakowski OV Wik ohne WK<br />
* Platz 18 Andreas Arend OV Suchsdorf WK 8<br />
* Platz 19 Bianca Wöller OV Russee-Hammer ohne WK <br />
* Platz 20 Achim Heinrichs OV West/Altstadt WK 9<br />
* Platz 21 Jasmin Bauer OV Süd ohne WK<br />
* Platz 22 Nesimi Temel OV Gaarden WK 17<br />
* Platz 23 Christina Best OV Holtenau ohne WK<br />
* Platz 24 André Wilkens OV Mettenhof/Hasseldieksdamm WK 10<br />
* Platz 25 Friederike Marie Wenk OV Kieler Mitte ohne WK<br />
* Platz 26 Daniel Pollmann OV Ellerbek WK 19<br />
* Platz 27 Elisa Kopitzke OV Wik ohne WK<br />
* Platz 28 Tobias Friedrichs OV Südwest WK 16<br />
* Platz 29 Rosemarie Krützfeld OV Gaarden ohne WK<br />
* Platz 30 Timo Dittrich OV West/Altstadt WK 1<br />
* Platz 31 Tabea Philipp OV West/Altstadt ohne WK<br />
* Platz 32 Matthias Treu OV Wellingdorf WK 20</div>Mwoellerhttps://ki.beschluesse.spd-schleswig-holstein.de/index.php?title=Liste_der_SPD_Kiel_zur_Kommunalwahl_2018&diff=151Liste der SPD Kiel zur Kommunalwahl 20182017-12-10T14:20:41Z<p>Mwoeller: </p>
<hr />
<div>* Platz 1 Sophia Schiebe OV Süd WK 13<br />
* Platz 2 Dr. Hans-Friedrich Traulsen OV Mettenhof/Hasseldieksdamm WK 11<br />
* Platz 3 Gesa Langfeldt OV Elmschenhagen WK 22<br />
* Platz 4 Moritz Koitka OV Gaarden WK 18<br />
* Platz 5 Antje Müller-Neustock OV Schilksee WK 25<br />
* Platz 6 Hans-Werner Tovar OV Neumühlen - Dietrichsdorf WK 21<br />
* Platz 7 Anna-Lena Walczak OV Kieler Mitte WK 7<br />
* Platz 8 Benjamin Raschke OV Kieler Mitte WK 5<br />
* Platz 9 Christina Schubert OV Kieler Mitte WK 4<br />
* Platz 10 Max Dregelies OV West/Altstadt WK 2<br />
* Platz 11 Ingrid Lietzow OV Wik WK 6<br />
* Platz 12 Volkhard Hanns OV Pries-Friedrichsort WK 24<br />
* Platz 13 Astrid Leßmann OV Russee-Hammer WK 15<br />
* Platz 14 Philip Schüller OV Hassee WK 14<br />
* Platz 15 Annika Schütt OV Elmschenhagen/Kroog WK 23<br />
* Platz 16 Falk Stadelmann OV Süd WK 12<br />
* Platz 17 Ulrike Pollakowski OV Wik ohne WK<br />
* Platz 18 Andreas Arend OV Suchsdorf WK 8<br />
* Platz 19 Bianca Wöller OV Russee-Hammer ohne WK <br />
* Platz 20 Achim Heinrichs OV West/Altstadt WK 9<br />
* Platz 21 Jasmin Bauer OV Süd ohne WK<br />
* Platz 22 Nesimi Temel OV Gaarden WK 17<br />
* Platz 23 Christina Best OV Holtenau ohne WK<br />
* Platz 24 André Wilkens OV Mettenhof/Hasseldieksdamm WK 10<br />
* Platz 25 Friederike Marie Wenk OV Kieler Mitte ohne WK<br />
* Platz 26 Daniel Pollmann OV Ellerbek WK 19<br />
* Platz 27 Elisa Kopitzke OV Wik ohne WK<br />
* Platz 28 Tobias Friedrichs OV Südwest WK 16</div>Mwoellerhttps://ki.beschluesse.spd-schleswig-holstein.de/index.php?title=Liste_der_SPD_Kiel_zur_Kommunalwahl_2018&diff=150Liste der SPD Kiel zur Kommunalwahl 20182017-12-10T14:18:28Z<p>Mwoeller: </p>
<hr />
<div>* Platz 1 Sophia Schiebe OV Süd WK 13<br />
* Platz 2 Dr. Hans-Friedrich Traulsen OV Mettenhof/Hasseldieksdamm WK 11<br />
* Platz 3 Gesa Langfeldt OV Elmschenhagen WK 22<br />
* Platz 4 Moritz Koitka OV Gaarden WK 18<br />
* Platz 5 Antje Müller-Neustock OV Schilksee WK 25<br />
* Platz 6 Hans-Werner Tovar OV Neumühlen - Dietrichsdorf WK 21<br />
* Platz 7 Anna-Lena Walczak OV Kieler Mitte WK 7<br />
* Platz 8 Benjamin Raschke OV Kieler Mitte WK 5<br />
* Platz 9 Christina Schubert OV Kieler Mitte WK 4<br />
* Platz 10 Max Dregelies OV West/Altstadt WK 2<br />
* Platz 11 Ingrid Lietzow OV Wik WK 6<br />
* Platz 12 Volkhard Hanns OV Pries-Friedrichsort WK 24<br />
* Platz 13 Astrid Leßmann OV Russee-Hammer WK 15<br />
* Platz 14 Philip Schüller OV Hassee WK 14<br />
* Platz 15 Annika Schütt OV Elmschenhagen/Kroog WK 23<br />
* Platz 16 Falk Stadelmann OV Süd WK 12<br />
* Platz 17 Ulrike Pollakowski OV Wik ohne WK<br />
* Platz 18 Andreas Arend OV Suchsdorf WK 8<br />
* Platz 19 Bianca Wöller OV Russee-Hammer ohne WK <br />
* Platz 20 Achim Heinrichs OV West/Altstadt WK 9<br />
* Platz 21 Jasmin Bauer OV Süd ohne WK<br />
* Platz 22 Nesimi Temel OV Gaarden WK 17<br />
* Platz 23 Christina Best OV Holtenau ohne WK<br />
* Platz 24 André Wilkens OV Mettenhof/Hasseldieksdamm WK 10</div>Mwoellerhttps://ki.beschluesse.spd-schleswig-holstein.de/index.php?title=Liste_der_SPD_Kiel_zur_Kommunalwahl_2018&diff=149Liste der SPD Kiel zur Kommunalwahl 20182017-12-10T14:11:32Z<p>Mwoeller: </p>
<hr />
<div>* Platz 1 Sophia Schiebe OV Süd WK 13<br />
* Platz 2 Dr. Hans-Friedrich Traulsen OV Mettenhof/Hasseldieksdamm WK 11<br />
* Platz 3 Gesa Langfeldt OV Elmschenhagen WK 22<br />
* Platz 4 Moritz Koitka OV Gaarden WK 18<br />
* Platz 5 Antje Müller-Neustock OV Schilksee WK 25<br />
* Platz 6 Hans-Werner Tovar OV Neumühlen - Dietrichsdorf WK 21<br />
* Platz 7 Anna-Lena Walczak OV Kieler Mitte WK 7<br />
* Platz 8 Benjamin Raschke OV Kieler Mitte WK 5<br />
* Platz 9 Christina Schubert OV Kieler Mitte WK 4<br />
* Platz 10 Max Dregelies OV West/Altstadt WK 2<br />
* Platz 11 Ingrid Lietzow OV Wik WK 6<br />
* Platz 12 Volkhard Hanns OV Pries-Friedrichsort WK 24<br />
* Platz 13 Astrid Leßmann OV Russee-Hammer WK 15<br />
* Platz 14 Philip Schüller OV Hassee WK 14<br />
* Platz 15 Annika Schütt OV Elmschenhagen/Kroog WK 23<br />
* Platz 16 Falk Stadelmann OV Süd WK 12<br />
* Platz 17 Ulrike Pollakowski OV Wik ohne WK<br />
* Platz 18 Andreas Arend OV Suchsdorf WK 8</div>Mwoellerhttps://ki.beschluesse.spd-schleswig-holstein.de/index.php?title=Liste_der_SPD_Kiel_zur_Kommunalwahl_2018&diff=148Liste der SPD Kiel zur Kommunalwahl 20182017-12-10T14:02:20Z<p>Mwoeller: Die Seite wurde neu angelegt: „* Platz 1 Sophia Schiebe OV Süd WK 13 * Platz 2 Dr. Hans-Friedrich Traulsen OV Mettenhof/Hasseldieksdamm WK 11 * Platz 3 Gesa Langfeldt OV Elmschenhagen WK 22…“</p>
<hr />
<div>* Platz 1 Sophia Schiebe OV Süd WK 13<br />
* Platz 2 Dr. Hans-Friedrich Traulsen OV Mettenhof/Hasseldieksdamm WK 11<br />
* Platz 3 Gesa Langfeldt OV Elmschenhagen WK 22<br />
* Platz 4 Moritz Koitka OV Gaarden WK 18<br />
* Platz 5 Antje Müller-Neustock OV Schilksee WK 25<br />
* Platz 6 Hans-Werner Tovar OV Neumühlen - Dietrichsdorf WK 21<br />
* Platz 7 Anna-Lena Walczak OV Kieler Mitte WK 7<br />
* Platz 8 Benjamin Raschke OV Kieler Mitte WK 5<br />
* Platz 9 Christina Schubert OV Kieler Mitte WK 4</div>Mwoellerhttps://ki.beschluesse.spd-schleswig-holstein.de/index.php?title=Au%C3%9Ferordentlicher_Kreisparteitag_11/2017&diff=147Außerordentlicher Kreisparteitag 11/20172017-12-10T13:43:39Z<p>Mwoeller: </p>
<hr />
<div>{{Parteitag<br />
|Titel = Kreisparteitag 11/2017<br />
|DatumVon = 04.11.2017<br />
|DatumBis = <br />
|Location = Legienhof<br />
|Straße = Legienstraße 22<br />
|Hausnummer =<br />
|PLZ = 24103<br />
|Ort = Kiel<br />
|Gliederung = Kreisverband Kiel<br />
|Ordentlich = Außerordentlich<br />
|Wahlkonferenz = Wahlkreiskonferenz<br />
}}<br />
*[[Liste der SPD Kiel zur Kommunalwahl 2018]]</div>Mwoellerhttps://ki.beschluesse.spd-schleswig-holstein.de/index.php?title=Au%C3%9Ferordentlicher_Kreisparteitag_11/2017&diff=146Außerordentlicher Kreisparteitag 11/20172017-12-10T13:37:04Z<p>Mwoeller: </p>
<hr />
<div>{{Parteitag<br />
|Titel = Kreisparteitag 11/2017<br />
|DatumVon = 04.11.2017<br />
|DatumBis = <br />
|Location = Legienhof<br />
|Straße = Legienstraße 22<br />
|Hausnummer =<br />
|PLZ = 24103<br />
|Ort = Kiel<br />
|Gliederung = Kreisverband Kiel<br />
|Ordentlich = Außerordentlich<br />
|Wahlkonferenz = Wahlkreiskonferenz</div>Mwoellerhttps://ki.beschluesse.spd-schleswig-holstein.de/index.php?title=Au%C3%9Ferordentlicher_Kreisparteitag_11/2017&diff=145Außerordentlicher Kreisparteitag 11/20172017-12-10T13:34:37Z<p>Mwoeller: </p>
<hr />
<div>{{Parteitag<br />
|Titel = Kreisparteitag 11/2017<br />
|DatumVon = 04.11.2017<br />
|DatumBis = <br />
|Location = Legienhof<br />
|Straße = Legienstraße 22<br />
|Hausnummer =<br />
|PLZ = 24103<br />
|Ort = Kiel<br />
|Gliederung = Kreisverband Kiel<br />
|Ordentlich = Außerordentlich<br />
|Wahlkonferenz =<br />
<br />
<br />
Liste</div>Mwoellerhttps://ki.beschluesse.spd-schleswig-holstein.de/index.php?title=Au%C3%9Ferordentlicher_Kreisparteitag_11/2017&diff=144Außerordentlicher Kreisparteitag 11/20172017-12-10T13:30:29Z<p>Mwoeller: Die Seite wurde neu angelegt: „{{Parteitag |Titel = Kreisparteitag 11/2017 |DatumVon = 04.11.2017 |DatumBis = |Location = Legienhof |Straße = Legienstra…“</p>
<hr />
<div>{{Parteitag<br />
|Titel = Kreisparteitag 11/2017<br />
|DatumVon = 04.11.2017<br />
|DatumBis = <br />
|Location = Legienhof<br />
|Straße = Legienstraße 22<br />
|Hausnummer =<br />
|PLZ = 24103<br />
|Ort = Kiel<br />
|Gliederung = Kreisverband Kiel<br />
|Ordentlich = Außerordentlich<br />
|Wahlkonferenz =</div>Mwoellerhttps://ki.beschluesse.spd-schleswig-holstein.de/index.php?title=Kreisparteitag&diff=143Kreisparteitag2017-12-10T13:28:10Z<p>Mwoeller: </p>
<hr />
<div>== 2017 ==<br />
* [[Außerordentlicher Kreisparteitag 11/2017]]<br />
* [[Ordentlicher Kreisparteitag 02/2017]]<br />
<br />
== 2016 ==<br />
* [[Außerordentlicher Kreisparteitag 11/2016]]<br />
* [[Ordentlicher Kreisparteitag 02/2016]]<br />
<br />
== 2015 ==<br />
* [[Ordentlicher Kreisparteitag 02/2015]]<br />
* [[Außerordentlicher Kreisparteitag 07/2015]]<br />
<br />
== 2014 ==<br />
* <br />
<br />
== 2013 ==<br />
*<br />
<br />
== 2012 ==<br />
* [[Kreisparteitag 06/2012]]<br />
<br />
== 2011 ==<br />
*<br />
<br />
== 2010 ==<br />
* [[Kreisparteitag 11/2010]]</div>Mwoellerhttps://ki.beschluesse.spd-schleswig-holstein.de/index.php?title=Ordentlicher_Kreisparteitag_02/2017&diff=141Ordentlicher Kreisparteitag 02/20172017-12-10T12:29:56Z<p>Mwoeller: </p>
<hr />
<div> {{Parteitag<br />
|Titel = Kreisparteitag 02/2017<br />
|DatumVon = 25.2.2017<br />
|DatumBis = <br />
|Location = Legienhof<br />
|Straße = Legienstraße 22<br />
|Hausnummer =<br />
|PLZ = 24103<br />
|Ort = Kiel<br />
|Gliederung = Kreisverband Kiel<br />
|Ordentlich = Ordentlich<br />
|Wahlkonferenz =<br />
}}<br />
*[[Wohnen in Kiel - bezahlbar und gut!]]<br />
*[[Bezahlbares Wohnen für Auszubildende sicherstellen]]<br />
*[[Kopiergeld abschaffen]]<br />
*[[Orientierungssemester für Geflüchtete]]<br />
*[[Satzungsänderung zum Aufbau eines kontinuierlichen Berichtswesens zur Umsetzung der Beschlüsse des Kreisparteitages]] <br />
*[[Kreisparteitagsbeschlüsse durch Beschlussübersicht umsetzen]] <br />
*[[Satzungsreformkommission einsetzen]]<br />
*[[Vorfahrt für barrierefreien Wohnraum in Kiel!]] <br />
*[[Unser Weg zum Kommunalwahlprogramm]]<br />
*[[Delegierte zum LPT]]</div>Mwoellerhttps://ki.beschluesse.spd-schleswig-holstein.de/index.php?title=L5_Gute_Inklusion_durch_multiprofessionelle_Leitungsteams&diff=140L5 Gute Inklusion durch multiprofessionelle Leitungsteams2017-08-10T19:44:35Z<p>Mwoeller: Die Seite wurde neu angelegt: „{{Beschluss |Gremium = Kreisparteitag |Gliederung = Kreisverband Kiel |Sitzung = ordentlicher Kreisparteitag 02/2016 |Leitantrag = |Nr …“</p>
<hr />
<div>{{Beschluss<br />
|Gremium = Kreisparteitag<br />
|Gliederung = Kreisverband Kiel<br />
|Sitzung = ordentlicher Kreisparteitag 02/2016<br />
|Leitantrag =<br />
|Nr = L5<br />
|Kategorien = Inklusion<br />
|Antragsteller = OV Süd-West, AfB Kiel<br />
|Status = Angenommen<br />
|Adressat = Kreisvorstand<br />
}}<br />
<br />
Die Kreispartei Kiel stellt zum Landesparteitag den folgenden Antrag:<br />
<br />
Die SPD-SH setzt sich dafür ein, dass zukünftig in jedem Schulleitungsteam qualifizierte Förderschullehrer/Förderschullehrerinnen eingesetzt und damit systematisch an der integrativen Arbeit und an der Gestaltung inklusiver Förderkonzepte beteiligt werden.</div>Mwoellerhttps://ki.beschluesse.spd-schleswig-holstein.de/index.php?title=Ordentlicher_Kreisparteitag_02/2016&diff=139Ordentlicher Kreisparteitag 02/20162017-08-10T19:43:55Z<p>Mwoeller: </p>
<hr />
<div>{{Parteitag<br />
|Titel = Ordentlicher Kreisparteitag 02/2016<br />
|DatumVon = 20.02.2016<br />
|DatumBis = 20.02.2016<br />
|Location = RBZ Technik<br />
|Straße = Geschwister-Scholl-Straße<br />
|Hausnummer = 9<br />
|PLZ = 24143<br />
|Ort = Kiel<br />
|Gliederung = Kreisverband Kiel<br />
|Ordentlich = 1<br />
|Wahlkonferenz =<br />
}}<br />
<br />
<br />
== Antragsbereich A ==<br />
<br />
*[[A1 Anpassung des Sexualstrafrechts]]<br />
*[[A2 Gegen den sozialen Abstieg in der Rente]]<br />
*[[A3 Volksfeste, Jahr- und Weihnachtsmärkte kulturell anerkennen]]<br />
*[[A4 Inklusion von Menschen mit Behinderung in der politischen Arbeit fördern]]<br />
<br />
<br />
== Antragsbereich K, Kommunales ==<br />
<br />
*[[K1 Verbessertes ÖPNV-Konzept für Holtenau, Friedrichsort und MFG5-Gelände]]<br />
*[[K2 Neuaufbringung des Bunkerbildes "Revolution und Krieg" am Iltisbunker]]<br />
*[[K3 Kieler Fährverbindungen zur Fachhochschule stärken]]<br />
*[[K4 Olympiazentrum für die Zukunft fit machen]]<br />
<br />
<br />
== Antragsbereich L, Land ==<br />
<br />
*[[L1 Verbesserung Bildungszugang für Geflüchtete]]<br />
*[[L2 Prüfung der Organisationsreform der Polizeidirektion Kiel und Anhebung des Personalbestands der Kieler Polizei]]<br />
*[[L3 Kitesurfing is not a crime]]<br />
*[[L4 DAZ-Einrichtungen systematisch und nachhaltig für den Integrationserfolg nutzen]]<br />
*[[L5 Gute Inklusion durch multiprofessionelle Leitungsteams]]<br />
<br />
<br />
== Antragsbereich O, Organisation ==<br />
<br />
*[[O1 Nominierungsverfahren Landtags- und Bundestagswahl]]<br />
*[[O2 Mehr Geld für die politische Arbeit durch Kostensenkung bei der Kontoführung]]<br />
*[[O3 Finanzielle Unterstützung für Ortsvereine]]<br />
*[[O4 Richtlinie für die Veröffentlichung von Beschlüssen im SPD-Kreisverband Kiel]]<br />
*[[O5 Reform des SPD-Parteikonvents]]</div>Mwoellerhttps://ki.beschluesse.spd-schleswig-holstein.de/index.php?title=L4_DAZ-Einrichtungen_systematisch_und_nachhaltig_f%C3%BCr_den_Integrationserfolg_nutzen&diff=138L4 DAZ-Einrichtungen systematisch und nachhaltig für den Integrationserfolg nutzen2017-08-10T19:41:40Z<p>Mwoeller: </p>
<hr />
<div>{{Beschluss<br />
|Gremium = Kreisparteitag<br />
|Gliederung = Kreisverband Kiel<br />
|Sitzung = ordentlicher Kreisparteitag 02/2016<br />
|Leitantrag =<br />
|Nr = L4<br />
|Kategorien = DAZ, Flüchtlinge, Integration, Sprache<br />
|Antragsteller = OV Süd-West, AfB Kiel<br />
|Status = Angenommen<br />
|Adressat = Kreisvorstand<br />
}}<br />
<br />
Die Kreispartei Kiel stellt zum Landesparteitag den folgenden Antrag: <br />
<br />
Die SPD-SH setzt sich dafür ein, dass zukünftig DAZ-Einrichtungen fachlich und organisatorisch weiter optimiert werden. Dafür werden folgende Schwerpunkte gesetzt. <br />
<br />
* Die Frequenzen von DAZ-Klassen werden unter Wahrung von 25 Wochenstunden auf das ursprüngliche Niveau des Landeskonzeptes von maximal 10-12 Schüler/innen zurückgeführt. <br />
<br />
* Die Verknüpfung zwischen DAZ- und Regelunterricht wird in ein transparentes und durchlässiges System überführt, in dem Basisklassen entstehen, aus denen heraus auch im laufenden Schuljahr leistungsstarke Schüler/innen in Regelklassen überführt werden können, um eine lern- und entwicklungsgerechte Integration zu ermöglichen. Auch im laufenden Schuljahr sind dafür Kapazitäten im Regelsystem vorzusehen. <br />
<br />
* Alle allgemeinbildenden Schulen, auch Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe und Gymnasien, sind bei der Einrichtung von DaZ Klassen einzubeziehen. <br />
<br />
* Erstaufnahmeeinrichtungen sollen frühzeitig die zukünftigen Schulen über die Aufnahme möglicher Schülerinnen und Schüler informieren, damit im Zuge der Übergänge kein Kind „verloren geht“.<br />
<br />
* Es sind verlässliche Erfassungssysteme zu installieren um erhebliche Abweichungen statistischer Messwerte für die Schülerzahlen auszuschließen</div>Mwoellerhttps://ki.beschluesse.spd-schleswig-holstein.de/index.php?title=L4_DAZ-Einrichtungen_systematisch_und_nachhaltig_f%C3%BCr_den_Integrationserfolg_nutzen&diff=137L4 DAZ-Einrichtungen systematisch und nachhaltig für den Integrationserfolg nutzen2017-08-10T19:41:07Z<p>Mwoeller: Die Seite wurde neu angelegt: „{{Beschluss |Gremium = Kreisparteitag |Gliederung = Kreisverband Kiel |Sitzung = ordentlicher Kreisparteitag 02/2016 |Leitantrag = |Nr …“</p>
<hr />
<div>{{Beschluss<br />
|Gremium = Kreisparteitag<br />
|Gliederung = Kreisverband Kiel<br />
|Sitzung = ordentlicher Kreisparteitag 02/2016<br />
|Leitantrag =<br />
|Nr = L4<br />
|Kategorien = DAZ, Flüchtlinge, Integration, Sprache<br />
|Antragsteller = OV Süd-West, AfB Kiel<br />
|Status = Angenommen<br />
|Adressat = Kreisvorstand<br />
}}<br />
<br />
Die SPD-SH setzt sich dafür ein, dass zukünftig DAZ-Einrichtungen fachlich und organisatorisch weiter optimiert werden. Dafür werden folgende Schwerpunkte gesetzt. <br />
<br />
* Die Frequenzen von DAZ-Klassen werden unter Wahrung von 25 Wochenstunden auf das ursprüngliche Niveau des Landeskonzeptes von maximal 10-12 Schüler/innen zurückgeführt. <br />
<br />
* Die Verknüpfung zwischen DAZ- und Regelunterricht wird in ein transparentes und durchlässiges System überführt, in dem Basisklassen entstehen, aus denen heraus auch im laufenden Schuljahr leistungsstarke Schüler/innen in Regelklassen überführt werden können, um eine lern- und entwicklungsgerechte Integration zu ermöglichen. Auch im laufenden Schuljahr sind dafür Kapazitäten im Regelsystem vorzusehen. <br />
<br />
* Alle allgemeinbildenden Schulen, auch Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe und Gymnasien, sind bei der Einrichtung von DaZ Klassen einzubeziehen. <br />
<br />
* Erstaufnahmeeinrichtungen sollen frühzeitig die zukünftigen Schulen über die Aufnahme möglicher Schülerinnen und Schüler informieren, damit im Zuge der Übergänge kein Kind „verloren geht“.<br />
<br />
* Es sind verlässliche Erfassungssysteme zu installieren um erhebliche Abweichungen statistischer Messwerte für die Schülerzahlen auszuschließen</div>Mwoellerhttps://ki.beschluesse.spd-schleswig-holstein.de/index.php?title=L3_Kitesurfing_is_not_a_crime&diff=136L3 Kitesurfing is not a crime2017-08-10T19:36:15Z<p>Mwoeller: Die Seite wurde neu angelegt: „{{Beschluss |Gremium = Kreisparteitag |Gliederung = Kreisverband Kiel |Sitzung = ordentlicher Kreisparteitag 02/2016 |Leitantrag = |Nr …“</p>
<hr />
<div>{{Beschluss<br />
|Gremium = Kreisparteitag<br />
|Gliederung = Kreisverband Kiel<br />
|Sitzung = ordentlicher Kreisparteitag 02/2016<br />
|Leitantrag =<br />
|Nr = L3<br />
|Kategorien = Sport, Freizeit, Naturschutz, Küste, Wassersport, Strand<br />
|Antragsteller = Kreisvorstand<br />
|Status = Angenommen, Überwiesen<br />
|Adressat = Landtagsfraktion<br />
}}<br />
<br />
<br />
# Die sozialdemokratischen Abgeordneten des Landtages aus Kiel werden gebeten, mit weiteren interessierten Abgeordneten des Landtages und mit der Landesregierung, gemeinsam darauf hin zu arbeiten, dass die Änderungen der Befahrungsverordungen für die von dem Kitesurfverbot vorgesehenen Gewässer auf Nord- und Ostsee bis zu einem Tragfähigen Kompromiss aller im weiteren genannten Beteiligten, in Bezug auf Wassersport, nicht weiter verfolgt wird. <br />
# Die sozialdemokratischen Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtages aus Kiel werden gebeten, gemeinsam mit weiteren interessierten Abgeordneten des Landtages, und gemeinsam mit der Landesregierung, den Surf- und Kitesurfaktivisten von „love it like a lokal“, betroffenen Tourismusverbänden, sowie interessierten Umweltverbänden umgehend gemeinsam einen Katalog zu erarbeiten, der zu einem organisierten und tragfähigen Beteiligungsprozess, und am Ende zu einem tragfähigen Kompromiss zwischen den Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes, den Interessen der Wassersportlerinnen und Wassersportler und auch der Tourismusbetriebe führt.</div>Mwoellerhttps://ki.beschluesse.spd-schleswig-holstein.de/index.php?title=L2_Pr%C3%BCfung_der_Organisationsreform_der_Polizeidirektion_Kiel_und_Anhebung_des_Personalbestands_der_Kieler_Polizei&diff=135L2 Prüfung der Organisationsreform der Polizeidirektion Kiel und Anhebung des Personalbestands der Kieler Polizei2017-08-10T19:32:07Z<p>Mwoeller: Die Seite wurde neu angelegt: „{{Beschluss |Gremium = Kreisparteitag |Gliederung = Kreisverband Kiel |Sitzung = ordentlicher Kreisparteitag 02/2016 |Leitantrag = |Nr …“</p>
<hr />
<div>{{Beschluss<br />
|Gremium = Kreisparteitag<br />
|Gliederung = Kreisverband Kiel<br />
|Sitzung = ordentlicher Kreisparteitag 02/2016<br />
|Leitantrag =<br />
|Nr = L2<br />
|Kategorien = Polizei, Innere Sicherheit<br />
|Antragsteller = Arbeits- und Gesprächskreis Polizei und innere Sicherheit <br />
|Status = Angenommen, Überwiesen<br />
|Adressat = Landtagsfraktion<br />
}}<br />
<br />
<br />
Die Polizei strukturiert die Dienststellen in der Landeshauptstadt neu. Dabei werden mehrere Polizeistationen in verschiedenen Stadtteilen geschlossen und an anderer Stelle eröffnet. Das Konzept sieht für das Erste Polizeirevier vor, dass die Stationen in Suchsdorf und der Wik geschlossen und in Projensdorf zentralisiert werden sollen. Ebenso sollen die Stationen Holtenau und Schilksee geschlossen werden und in Friedrichsort zentralisiert werden. Für das Vierte Polizeirevier ist vorgesehen, dass die Stationen in Kronsburg und Elmschenhagen geschlossen werden und in Wellsee zentralisiert werden sollen.</div>Mwoellerhttps://ki.beschluesse.spd-schleswig-holstein.de/index.php?title=L1_Verbesserung_Bildungszugang_f%C3%BCr_Gefl%C3%BCchtete&diff=134L1 Verbesserung Bildungszugang für Geflüchtete2017-08-10T19:28:38Z<p>Mwoeller: </p>
<hr />
<div>{{Beschluss<br />
|Gremium = Kreisparteitag<br />
|Gliederung = Kreisverband Kiel<br />
|Sitzung = ordentlicher Kreisparteitag 02/2016<br />
|Leitantrag =<br />
|Nr = L1<br />
|Kategorien =<br />
|Antragsteller = Jusos Kiel, Juso Hochschulgruppe Kiel<br />
|Status = Angenommen, Überwiesen<br />
|Adressat = Landesregierung<br />
}}<br />
<br />
Wir fordern die Landesregierung dazu auf, dass Bildungs- und Beratungsangebote so ausgerichtet und sowohl finanziell als auch personell ausgestattet werden, dass Geflüchtete vor und während der Berufs- und Hochschulbildung an einer qualifizierten, zeitnahen Anerkennungsberatung partizipieren und notwendige Sprachkenntnisse erwerben können. Um den Zugang zur Berufsschule, Hochschule und Arbeitsmarkt zu verstärken, ist es außerdem notwendig, dass <br />
<br />
a) falls bestimmte Qualifikationen für eine Anerkennung des Studiums oder Ausbildung in Deutschland fehlen sollten, diese unkompliziert nachgeholt werden können. Eine effiziente Nachqualifikation bedarf einer engen Zusammenarbeit mit den zuständigen Kammern sowie den Hoch- und Berufsschulen, damit die Betreuten umfassend geprüft und für ihr Arbeitsfeld vorbereitet werden.<br />
<br />
b) die Integrationskurse und die berufsbezogene Sprachförderung des Bundes ausgebaut und auch für weitere Asylsuchende und Geduldete mit Bleibeperspektive außerhalb der bisherigen Herkunftsländer geöffnet werden. <br />
<br />
c) ein Bleiberecht während des Studiums und der Berufsausbildung ermöglicht wird. Wenn nach Einvernehmen von Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen das Arbeitsverhältnis nach der abgeschlossenen Berufsausbildung fortgeführt wird, soll eine Aufenthaltsgenehmigung von mindestens zwei Jahren ausgesprochen werden. <br />
<br />
d) Geflüchtete mit ausreichenden Sprachkenntnissen ohne hohen bürokratischen Aufwand Finanzierungsmöglichkeiten für Ausbildung oder Studium erhalten. Zusätzlich soll ein Stipendium aufgelegt werden, dass jene finanziell unterstützt, denen eine Förderung auf regulärem Wege durch Bafög, berufsbegleitende Maßnahmen oder ähnlichen nicht gewährt wird. <br />
<br />
e) die Kommunen dabei unterstützt werden, ein bedarfsgerechtes Angebot für eine Berufsvorbereitungsphase für junge Flüchtlinge sowie vergleichbare berufs- und schulvorbereitende Bildungsangebote an allgemeinbildenden Schulen und Berufsschulen zu schaffen, damit junge Flüchtlinge bestmöglich auf den Regelunterricht, die Berufsschule, die Hochschule und den Betrieb vorbereitet werden.</div>Mwoeller