Kiel braucht mehr sozialen Wohnungsbau: Sozialen Wohnungsbau besser fördern – Antragsstopp aufheben!: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Jvoss (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „{{Beschluss |Gremium = Kreisparteitag |Gliederung = Kreisverband Kiel |Sitzung = ordentlicher Kreisparteitag 7/2024 |Leitantrag = |Nr =I1 |Kategorien =Wohnen, Wohnungsbau, Soziales |Antragsteller = Kreisvorstand |Status = Angenommen |Adressat = }} Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert: das Fördervolumen für den Sozialen Wohnungsbau in den 1. Jahren 2025 bis 2027 um jeweils 200 Million…“) Markierung: 2017-Quelltext-Bearbeitung |
Jvoss (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 11: | Zeile 11: | ||
}} | }} | ||
Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert: | Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert: | ||
das Fördervolumen für den Sozialen Wohnungsbau in den | |||
um jeweils 200 Millionen Euro (insgesamt 600 Millionen Euro) aufzustocken; | # das Fördervolumen für den Sozialen Wohnungsbau in den Jahren 2025 bis 2027 um jeweils 200 Millionen Euro (insgesamt 600 Millionen Euro) aufzustocken; | ||
# den bestehenden Antragsstopp unverzüglich aufzuheben; | |||
# auf die geplanten Beschränkungen der Förderbedingungen auf höchstens 80 geförderte Wohnungen pro Bauprojekt und auf einen Anteil von höchstens 70 Prozent geförderter Wohnungen pro Projekt zu verzichten; | |||
geförderte Wohnungen pro Bauprojekt und auf einen Anteil von höchstens 70 | # die Kofinanzierung des Landes für das Förderprogramm „Junges Wohnen“ für das Jahr 2024 und die Folgejahre sicherzustellen. | ||
Prozent geförderter Wohnungen pro Projekt zu verzichten; | |||
Jahr 2024 und die Folgejahre sicherzustellen. |
Aktuelle Version vom 28. Juli 2024, 20:11 Uhr
Gremium: Kreisparteitag |
Sitzung: ordentlicher Kreisparteitag 7/2024 |
Bezeichnung: I1 |
Antragsteller: Kreisvorstand
|
Beschluss: Angenommen |
Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert:
- das Fördervolumen für den Sozialen Wohnungsbau in den Jahren 2025 bis 2027 um jeweils 200 Millionen Euro (insgesamt 600 Millionen Euro) aufzustocken;
- den bestehenden Antragsstopp unverzüglich aufzuheben;
- auf die geplanten Beschränkungen der Förderbedingungen auf höchstens 80 geförderte Wohnungen pro Bauprojekt und auf einen Anteil von höchstens 70 Prozent geförderter Wohnungen pro Projekt zu verzichten;
- die Kofinanzierung des Landes für das Förderprogramm „Junges Wohnen“ für das Jahr 2024 und die Folgejahre sicherzustellen.