Kiel braucht mehr sozialen Wohnungsbau: Sozialen Wohnungsbau besser fördern – Antragsstopp aufheben!: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Beschlüsse der SPD Kiel
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Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert:
Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert:
das Fördervolumen für den Sozialen Wohnungsbau in den 1. Jahren 2025 bis 2027
 
um jeweils 200 Millionen Euro (insgesamt 600 Millionen Euro) aufzustocken;
# das Fördervolumen für den Sozialen Wohnungsbau in den Jahren 2025 bis 2027 um jeweils 200 Millionen Euro (insgesamt 600 Millionen Euro) aufzustocken;
2. den bestehenden Antragsstopp unverzüglich aufzuheben;
# den bestehenden Antragsstopp unverzüglich aufzuheben;
3. auf die geplanten Beschränkungen der Förderbedingungen auf höchstens 80
# auf die geplanten Beschränkungen der Förderbedingungen auf höchstens 80 geförderte Wohnungen pro Bauprojekt und auf einen Anteil von höchstens 70 Prozent geförderter Wohnungen pro Projekt zu verzichten;
geförderte Wohnungen pro Bauprojekt und auf einen Anteil von höchstens 70
# die Kofinanzierung des Landes für das Förderprogramm „Junges Wohnen“ für das Jahr 2024 und die Folgejahre sicherzustellen.
Prozent geförderter Wohnungen pro Projekt zu verzichten;
4. die Kofinanzierung des Landes für das Förderprogramm „Junges Wohnen“ für das
Jahr 2024 und die Folgejahre sicherzustellen.

Aktuelle Version vom 28. Juli 2024, 20:11 Uhr

Gremium: Kreisparteitag
Sitzung: ordentlicher Kreisparteitag 7/2024
Bezeichnung: I1
Antragsteller: Kreisvorstand


Beschluss: Angenommen

Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert:

  1. das Fördervolumen für den Sozialen Wohnungsbau in den Jahren 2025 bis 2027 um jeweils 200 Millionen Euro (insgesamt 600 Millionen Euro) aufzustocken;
  2. den bestehenden Antragsstopp unverzüglich aufzuheben;
  3. auf die geplanten Beschränkungen der Förderbedingungen auf höchstens 80 geförderte Wohnungen pro Bauprojekt und auf einen Anteil von höchstens 70 Prozent geförderter Wohnungen pro Projekt zu verzichten;
  4. die Kofinanzierung des Landes für das Förderprogramm „Junges Wohnen“ für das Jahr 2024 und die Folgejahre sicherzustellen.