Kiel braucht mehr sozialen Wohnungsbau: Sozialen Wohnungsbau besser fördern – Antragsstopp aufheben!
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Gremium: Kreisparteitag |
Sitzung: ordentlicher Kreisparteitag 7/2024 |
Bezeichnung: I1 |
Antragsteller: Kreisvorstand
|
Beschluss: Angenommen |
Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert:
- das Fördervolumen für den Sozialen Wohnungsbau in den Jahren 2025 bis 2027 um jeweils 200 Millionen Euro (insgesamt 600 Millionen Euro) aufzustocken;
- den bestehenden Antragsstopp unverzüglich aufzuheben;
- auf die geplanten Beschränkungen der Förderbedingungen auf höchstens 80 geförderte Wohnungen pro Bauprojekt und auf einen Anteil von höchstens 70 Prozent geförderter Wohnungen pro Projekt zu verzichten;
- die Kofinanzierung des Landes für das Förderprogramm „Junges Wohnen“ für das Jahr 2024 und die Folgejahre sicherzustellen.