Stadtteilgruppen

Aus Beschlüsse der SPD Kiel
Version vom 28. Juli 2024, 20:23 Uhr von Jvoss (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „{{Beschluss |Gremium = Kreisparteitag |Gliederung = Kreisverband Kiel |Sitzung = ordentlicher Kreisparteitag 7/2024 |Leitantrag = |Nr =S1 |Kategorien = |Antragsteller = Kreisvorstand |Status = Angenommen |Adressat = }}Der Kreisparteitag möge die folgenden Ergänzungen in kursiv beschließen: § 27 Arbeitskreise, Projektgruppen, ''Stadtteilgruppen'' (1) Vom Kreisvorstand und von den Vorständen der Ortsvereine…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Gremium: Kreisparteitag
Sitzung: ordentlicher Kreisparteitag 7/2024
Bezeichnung: S1
Antragsteller: Kreisvorstand


Beschluss: Angenommen

Der Kreisparteitag möge die folgenden Ergänzungen in kursiv beschließen:

§ 27 Arbeitskreise, Projektgruppen, Stadtteilgruppen

(1) Vom Kreisvorstand und von den Vorständen der Ortsvereine können

themenspezifische Arbeitskreise oder Projektgruppen eingerichtet werden, in

denen auch Nichtmitglieder mitarbeiten können. Ortsvereinsvorstände können

Stadtteilgruppen einrichten, für die eine Ansprechperson oder ein Team beim

Kreisvorstand hinterlegt werden muss.

Füge die Änderung ein neu als § 8a statt unter § 27, Absatz 1 in der folgenden Fassung:

(1) Ortsvereinsvorstände können Stadtteilgruppen einrichten.

(2) Einer Stadtteilgruppe gehören alle Mitglieder an, die in dem vom

Ortsvereinsvorstand abgegrenzten Gebiet gemeldet sind.

(3) Ansprechpersonen können vom Ortsvereinsvorstand bestimmt oder aus der

Stadtteilgruppe heraus benannt und vom Ortsvereinsvorstand bestätigt werden. Die Ansprechpersonen

werden beim Kreisvorstand hinterlegt.(4) Mitglieder und Nichtmitglieder können sich für die Mitarbeit bei

der Ansprechperson oder dem Ortsvereinsvorstand anmelden.

§ 27 Arbeitskreise, Projektgruppen, Stadtteilgruppen

(1) Vom Kreisvorstand und von den Vorständen der Ortsvereine können

themenspezifische Arbeitskreise oder Projektgruppen eingerichtet werden, in

denen auch Nichtmitglieder mitarbeiten können.Ortsvereinsvorstände können

Stadtteilgruppen einrichten, für die eine Ansprechperson oder ein Team beim

Kreisvorstand hinterlegt werden muss.