A1 Anpassung des Sexualstrafrechts: Unterschied zwischen den Versionen
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Wir fordern die Landtags- sowie die Bundestagsabgeordneten auf, den "Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zum Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung" zu unterstützen. | angernommen in ergänzter Fassung | ||
Wir fordern die Landtags- sowie die Bundestagsabgeordneten auf, den "Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zum Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung" zu unterstützen. Nichtsdestotrotz kann der Referentenentwurf nur dere erste Schritt zur Umsetzung aller Maßgaben der Instanbul-Konvention sein. |
Aktuelle Version vom 12. Januar 2018, 11:04 Uhr
Gremium: Kreisparteitag |
Sitzung: ordentlicher Kreisparteitag 02/2016 |
Bezeichnung: A1 mit Änderungen |
Antragsteller: AsF Kiel
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Beschluss: Angenommen und Überwiesen an Landtagsfraktion, Bundestagsfraktion |
angernommen in ergänzter Fassung
Wir fordern die Landtags- sowie die Bundestagsabgeordneten auf, den "Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zum Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung" zu unterstützen. Nichtsdestotrotz kann der Referentenentwurf nur dere erste Schritt zur Umsetzung aller Maßgaben der Instanbul-Konvention sein.