K1 Initiierung und Entwicklung eines generationsübergreifenden genossenschaftlichen und barrierefreien Wohnprojekts in der Wik: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Beschlüsse der SPD Kiel
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 7: Zeile 7:
|Kategorien    = Genossenschaft, Wohnen, Generationsübergreifend, Demographie, Wohnungswirtschaft, Wik, Kiel
|Kategorien    = Genossenschaft, Wohnen, Generationsübergreifend, Demographie, Wohnungswirtschaft, Wik, Kiel
|Antragsteller = OV Kiel Wik
|Antragsteller = OV Kiel Wik
|Status        = Angenommen
|Status        = Angenommen in geänderter Fassung
|Adressat      = Ratsfraktion SPD Kiel
|Adressat      = Ratsfraktion SPD Kiel
}}
}}

Version vom 12. Januar 2018, 13:26 Uhr

Gremium: Kreisparteitag
Sitzung: Ordentlicher Kreisparteitag 02/2015
Bezeichnung: K1
Antragsteller: OV Kiel Wik


Beschluss:

Initiierung und Entwicklung eines generationsübergreifenden genossenschaftlichen und barrierefreien Wohnprojektes in der Wik

Die Landeshauptstadt Kiel möge prüfen, ob sie ihr Vorkaufsrecht für Grundstücke und Gebäude im Marinequartier im Stadtteil Kiel-Wik nutzen kann, um ein genossenschaftliches Projekt für generationsübergreifendes, barrierefreies und bezahlbares Wohnen in der Wik zu entwickeln und zu realisieren.

Ein geeignetes Grundstück bzw. Gebäude möge durch Nutzung des Vorkaufrechtes von der Landeshauptstadt Kiel erworben werden und mit einer entsprechenden Zweckbindung im Kaufvertrag an eine "gemeinnützige" Genossenschaft (oder eine vergleichbare Rechtsform) für ein generationsübergreifendes Wohnprojekt mit Berücksichtigung sozialer Aspekte veräußert werden. Die Finanzierung und Entwicklung des Projektes erfolgt somit weitgehend durch eine Genossenschaft. Die Mitwirkung der Landeshauptstadt Kiel beschränkt sich hierbei darauf, die entsprechenden Rahmenbedingungen für ein generationsübergreifendes Wohnprojekt zu schaffen und das Projekt bei interessierten Bürgerinnen und Bürgern bekannt zu machen.

Die Landeshauptstadt Kiel möge daher prüfen, ob ein genossenschaftliches Wohnprojekt durch die Landeshauptstadt Kiel ggf. gemeinsam mit externen Partnern während der Initiierung, Konzeption und Entwicklung aktiv begleitet werden kann, so dass engagierte Bewohnerinnen und Bewohner schrittweise in die Lage versetzt werden, die Verantwortung für ein gemeinschaftliches und generationsübergreifendes Wohnprojekt selbst zu übernehmen.