Kommunales Wahlrecht für Ausländer*innen: Unterschied zwischen den Versionen
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(Die Seite wurde neu angelegt: „{{Beschluss |Gremium = Kreisparteitag |Gliederung = Kreisverband Kiel |Sitzung = außerordentlicher Kreisparteitag 02/2018 |Leitantrag = |Nr …“) |
(kein Unterschied)
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Aktuelle Version vom 6. Februar 2018, 09:54 Uhr
Gremium: Kreisparteitag |
Sitzung: außerordentlicher Kreisparteitag 02/2018 |
Bezeichnung: B2 |
Antragsteller: OV West/Altstadt, OV Hassee, OV Süd und Jusos Kiel
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Beschluss: Angenommen |
angenommen zur Weiterleitung an die Bundestagsfraktion
Kommunales Wahlrecht für Ausländer*innen
Auch Ausländer*innen, die nicht aus EU-Mitgliedsstaaten kommen, sollen das kommunale Wahlrecht in Deutschland erlangen, wenn sie rechtmäßig in Deutschland leben und hier ihren Erstwohnsitz haben. Wir fordern unsere SPD-Bundestagsabgeordneten auf, sich für eine Verfassungsänderung einsetzen, die ein kommunales Ausländerwahlrecht ermöglicht. Der SPD Kreisvorstand bereitet einen Antrag für den nächsten Landesparteitag vor.