L4 DAZ-Einrichtungen systematisch und nachhaltig für den Integrationserfolg nutzen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Beschlüsse der SPD Kiel
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 10: Zeile 10:
|Adressat      = Kreisvorstand
|Adressat      = Kreisvorstand
}}
}}
angenommen in geänderter Fassung


Die Kreispartei Kiel stellt zum Landesparteitag den folgenden Antrag:  
Die Kreispartei Kiel stellt zum Landesparteitag den folgenden Antrag:  
Zeile 21: Zeile 25:
* Alle allgemeinbildenden Schulen, auch Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe und Gymnasien, sind bei der Einrichtung von DaZ Klassen einzubeziehen.  
* Alle allgemeinbildenden Schulen, auch Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe und Gymnasien, sind bei der Einrichtung von DaZ Klassen einzubeziehen.  


* Erstaufnahmeeinrichtungen sollen frühzeitig die zukünftigen Schulen über die Aufnahme möglicher Schülerinnen und Schüler informieren, damit im Zuge der Übergänge kein Kind „verloren geht“.


* Es sind verlässliche Erfassungssysteme zu installieren um erhebliche Abweichungen statistischer Messwerte für die Schülerzahlen auszuschließen
* Es sind verlässliche Erfassungssysteme zu installieren um erhebliche Abweichungen statistischer Messwerte für die Schülerzahlen auszuschließen

Aktuelle Version vom 12. Januar 2018, 12:17 Uhr

Gremium: Kreisparteitag
Sitzung: ordentlicher Kreisparteitag 02/2016
Bezeichnung: L4
Antragsteller: OV Süd-West und AfB Kiel


Beschluss: Angenommen


angenommen in geänderter Fassung


Die Kreispartei Kiel stellt zum Landesparteitag den folgenden Antrag:

Die SPD-SH setzt sich dafür ein, dass zukünftig DAZ-Einrichtungen fachlich und organisatorisch weiter optimiert werden. Dafür werden folgende Schwerpunkte gesetzt.

  • Die Frequenzen von DAZ-Klassen werden unter Wahrung von 25 Wochenstunden auf das ursprüngliche Niveau des Landeskonzeptes von maximal 10-12 Schüler/innen zurückgeführt.
  • Die Verknüpfung zwischen DAZ- und Regelunterricht wird in ein transparentes und durchlässiges System überführt, in dem Basisklassen entstehen, aus denen heraus auch im laufenden Schuljahr leistungsstarke Schüler/innen in Regelklassen überführt werden können, um eine lern- und entwicklungsgerechte Integration zu ermöglichen. Auch im laufenden Schuljahr sind dafür Kapazitäten im Regelsystem vorzusehen.
  • Alle allgemeinbildenden Schulen, auch Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe und Gymnasien, sind bei der Einrichtung von DaZ Klassen einzubeziehen.


  • Es sind verlässliche Erfassungssysteme zu installieren um erhebliche Abweichungen statistischer Messwerte für die Schülerzahlen auszuschließen