O3 Finanzielle Unterstützung für Ortsvereine: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Beschlüsse der SPD Kiel
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 13: Zeile 13:


angenommen in geänderter Fassung
angenommen in geänderter Fassung


Der SPD Kereisvorstand wird beauftragt, für die Verteilung der Mitgliedsbeiträge  gem. §13 des SPD-Organisationsstatuts auf Kreisebene Änderungsvorschläge zu entwickeln. Die Ergebnisse sind dem Kreisausschuss der Kieler SPD bis zur Sommerpause vorzulegen. Folgendes Vorgehen soll Grundlage der Vorschläge sein:
Der SPD Kereisvorstand wird beauftragt, für die Verteilung der Mitgliedsbeiträge  gem. §13 des SPD-Organisationsstatuts auf Kreisebene Änderungsvorschläge zu entwickeln. Die Ergebnisse sind dem Kreisausschuss der Kieler SPD bis zur Sommerpause vorzulegen. Folgendes Vorgehen soll Grundlage der Vorschläge sein:

Aktuelle Version vom 12. Januar 2018, 12:59 Uhr

Gremium: Kreisparteitag
Sitzung: ordentlicher Kreisparteitag 02/2016
Bezeichnung: O3
Antragsteller: OV Süd-West


Beschluss: Angenommen


angenommen in geänderter Fassung


Der SPD Kereisvorstand wird beauftragt, für die Verteilung der Mitgliedsbeiträge gem. §13 des SPD-Organisationsstatuts auf Kreisebene Änderungsvorschläge zu entwickeln. Die Ergebnisse sind dem Kreisausschuss der Kieler SPD bis zur Sommerpause vorzulegen. Folgendes Vorgehen soll Grundlage der Vorschläge sein:

1. Eine angemessene Erhöhung soll geprüft werden.

2. Der Kreisvorstand beruft eine Arbeitsgruppe ein, die weitere Vorschläge zur Stärkung der materiellen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Ortsvereine entwickelt. Hierzu sollen folgende mögliche Unterstützungsleistungen in Erwägung gezogen werden:

a) Üernahme der Kosten für Ehrennadeln/-broschen und Ehrenurkunden

b) Bereitstellung von Basispaketen zu den Wahlkämpfen wie z.B. Kugelschreiber/Luftballons/Gummibärchen und andere Give Aways über die Wahlkampfbudgeterhöhung

c) Beteiligung an den Kosten zur Anschaffung der Wahlkampfrosen über die Wahlkampfbudgeterhöhung

d) Jährlicher bedarfsgerechter Zuschuss für die Mietkosten der Sitzungsorte.