Rückführung der Servicegesellschaft in die GmbH des Städtischen Krankenhauses: Unterschied zwischen den Versionen

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Rückführung der Servicegesellschaft in die GmbH des Städtischen Krankenhauses


Der ordentliche Kreisparteitag möge beschließen:
Der ordentliche Kreisparteitag möge beschließen:
Die SPD Kiel setzt sich dafür ein, den Prüfauftrag der Kieler Ratsversammlung zur Rückführung der Servicegesellschaft in die Kern-GmbH des Städtischen Krankenhauses positiv zu begleiten.  
Die SPD Kiel setzt sich dafür ein, den Prüfauftrag der Kieler Ratsversammlung zur Rückführung der Servicegesellschaft in die Kern-GmbH des Städtischen Krankenhauses positiv zu begleiten.  



Aktuelle Version vom 6. Juni 2021, 19:34 Uhr

Gremium: Kreisparteitag
Sitzung: Ordentlicher Kreisparteitag 05/2021
Bezeichnung:
Antragsteller: ASG


Beschluss: Angenommen


Der ordentliche Kreisparteitag möge beschließen: Die SPD Kiel setzt sich dafür ein, den Prüfauftrag der Kieler Ratsversammlung zur Rückführung der Servicegesellschaft in die Kern-GmbH des Städtischen Krankenhauses positiv zu begleiten.

Begründung: Eine Rückführung der Service-GmbH in die Kern-Gesellschaft bringt „Mehrkosten“ mit sich - ja. Aber - die Arbeit der Kolleg*innen in der Service-GmbH ist es wert! Die Corona - Krise hat einmal mehr gezeigt, in welchen Bereichen des Krankenhauses eine hochkomplexe gewissenhafte Arbeit geleistet werden muss. Neben den medizinisch und pflegerischen Bereichen ist auch der Servicebereich, mit seiner Küche, Reinigungs- und Trägerdienst etc. eng eingebunden gewesen.

Die Systemrelevanz dieser Dienste zur Versorgung der Kieler*innen ist nicht erst seit Corona bekannt und eine Wertschätzung durch Klatschen und „warme Worte“ reicht schon lange nicht mehr. In der Arbeitswelt werden Anerkennung und Wertschätzung der Arbeitsleistung (siehe Boni-Zahlungen bei den Banker*innen und Manager*innen) durch finanzielle Zuwendungen (Bonuszahlungen, Zuschläge, Höhergruppierungen etc.) zum Ausdruck gebracht. Der angewendete Tarifvertrag für Servicebereiche in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen Schleswig-Holstein (TV-KR-S) sieht eine Vergütung von 1644,07 € (mittlerer Lohnbereich) vor, der Gebäudereiniger TV zahlt 1768,-€ und im TVöD bekommt man in der gleichen Lohngruppe 2152,51 €. Dies ist ein Lohngefälle von ca. 500,-€. Ca. 80% der Service-Beschäftigten arbeiten in einer Teilzeitbeschäftigung von 60 - 80%, d.h. um ihre Lebenshaltungskosten zu decken, müssen sie für ergänzende Leistungen zum Jobcenter gehen oder sie suchen sich einen Zweitjob. Hier geht die Aufstockung des Niedriglohnes zu Lasten der Allgemeinheit oder sie bekämen gleich einen gerechten Lohn (z.B. TVöD) für gute Arbeit. Der Zweitjob bringt die Problematik mit sich, dass die Kolleg*innen schwer Überstunden bei Mehrarbeit und Krankheitsausfall machen können, da sie sehr häufig recht zeitnah (oft ca. 30 min mit Wegezeit) zum Ende ihres ersten Arbeitsverhältnisses, ihren zweiten Job antreten müssen. Durch diese Belastung und den hohen Arbeitsdruck leidet auch die Gesundheit der Service-Beschäftigten. Mit einer Rückführung z.B. in den TVöD würden diese Beeinträchtigungen entfallen und die Kolleginnen und Kollegen bekämen einen gerechten Lohn für ihre gute Arbeit.

Die Kieler Ratsversammlung hat einen entsprechenden Prüfauftrag an die Verwaltung formuliert. Unser Appell: Die Kieler SPD sollte diese Prüfung vorantreiben und positiv begleiten.