Satzungsänderung zum Aufbau eines kontinuierlichen Berichtswesens zur Umsetzung der Beschlüsse des Kreisparteitages

Aus Beschlüsse der SPD Kiel
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Gremium: Kreisparteitag
Sitzung: ordentlicher Kreisparteitag 02/2017
Bezeichnung: S2, S3, S4, Ä4 (Zusammengeführte geänderte Fassung)
Antragsteller: OV Gaarden, OV Mitte, OV Hassee und Jusos


Beschluss: Angenommen

Es wird beantragt, dass künftig kurz und prägnant über die Ergebnisse und den Stand der Umsetzung der Beschlüsse vorheriger Kreisparteitage berichtet wird. Ziel ist es, die Transparenz über die Umsetzung der Beschlüsse bzw. über die Gründe für eine nicht erfolgte Umsetzung der Beschlüsse noch weiter zu erhöhen.

Der Kreisparteitag möge daher beschließen, den Kreisvorstand mit der Erarbeitung einer entsprechenden Satzungsergänzung zu beauftragen. Diese Satzungsergänzung soll Regelungen zur Umsetzung und zum Bericht über den Stand von Umsetzungen von Kreisparteitagsbeschlüssen enthalten. Hier sollen insbesondere folgende Festlegungen erarbeitet werden:

  • Aktualisierungszeitraum des Berichtes
  • Verbreitung/Vorstellung des Berichtes
  • Satzungsänderungen zu Zuständigkeiten

Die Regelungen werden vom Kreisvorstand in enger Abstimmung mit dem Kreisausschuss erarbeitet. Diese erarbeiteten Regelungen sollen dem Kreisparteitag spätestens zum ersten Kreisparteitag des Jahres 2018 als Satzungsergänzung zur Abstimmung vorgelegt werden.

Um bereits kurzfristig die Information und Transparenz über die Umsetzung der Kreisparteitage zu verbessern, wird der Kreisvorstand mit der Erstellung einer Beschlussübersicht beauftragt, die sich am beiliegenden Muster orientiert.

In der Beschlussübersicht sind folgende Informationen enthalten:

  • Kreisparteitagsbeschlüsse
  • Antragsteller(in)
  • Ansprechpartner(in) des Kreisvorstandes für einzelne Beschlüsse
  • Stand der Umsetzung mit kurzer Erläuterung
  • Nächste Schritte

In dieser Beschlussübersicht werden alle Kreisparteitagsbeschlüsse rückwirkend bis zum Kreisparteitag vom 20. Februar 2016 eingearbeitet. Diese Beschlussübersicht wird bis zum 30. Juni 2017 erstellt und an alle Ortsvereinsvorsitzenden versandt. Bis zum Inkrafttreten der oben aufgeführten Satzungsergänzung wird diese Beschlussübersicht durch den Kreisvorstand fortgeführt und ab Juli 2017 quartalsweise in der Kreisausschusssitzung unter dem Punkt des Berichtes des Kreisvorstandes vorgestellt. Diese Beschlussübersicht sowie die hiermit in 2017 gesammelten Erfahrungen sind die Grundlage für die Erarbeitung einer Satzungsänderung zum Aufbau eines kontinuierlichen Berichtswesens zur Umsetzung der Beschlüsse des Kreisparteitages.