Tausche Auto gegen neue Mobilität: Unterschied zwischen den Versionen
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{{Beschluss | |||
|Gremium = Kreisausschuss | |||
|Gliederung = Kreisverband Kiel | |||
|Sitzung = Kreisausschuss 16.06.2021 | |||
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|Antragsteller = OV Kiel West/Altstadt | |||
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Wir fordern die SPD-Ratsfraktion und den Oberbürgermeister der Stadt Kiel auf, ein Programm aufzulegen, das den Verzicht auf das eigene Auto belohnt: | Wir fordern die SPD-Ratsfraktion und den Oberbürgermeister der Stadt Kiel auf, ein Programm aufzulegen, das den Verzicht auf das eigene Auto belohnt: | ||
Private Autobesitzer*innen, die ihr Auto abmelden und sich schriftlich verpflichten, innerhalb der nächsten drei Jahre kein neues KFZ zuzulassen, erhalten dafür einen Mobilitätsgutschein. Dieser Gutschein soll beispielsweise beim öffentlichen Nahverkehr eingelöst werden können, bei einem Carsharing-Anbieter oder beim Kauf eines E-Bikes oder Fahrrads. Wer innerhalb dieser drei Jahre durch veränderte Lebensumstände doch ein neues Auto zulassen möchte, muss den Gutschein anteilig zurückgeben bzw. das Geld zurückzahlen. Auf das Pilotprojekt soll eine Evaluation folgen. | Private Autobesitzer*innen, die ihr Auto abmelden und sich schriftlich verpflichten, innerhalb der nächsten drei Jahre kein neues KFZ zuzulassen, erhalten dafür einen Mobilitätsgutschein. Dieser Gutschein soll beispielsweise beim öffentlichen Nahverkehr eingelöst werden können, bei einem Carsharing-Anbieter oder beim Kauf eines E-Bikes oder Fahrrads. Wer innerhalb dieser drei Jahre durch veränderte Lebensumstände doch ein neues Auto zulassen möchte, muss den Gutschein anteilig zurückgeben bzw. das Geld zurückzahlen. Auf das Pilotprojekt soll eine Evaluation folgen. |
Version vom 16. Juni 2021, 22:34 Uhr
Gremium: Kreisausschuss |
Sitzung: Kreisausschuss 16.06.2021 |
Bezeichnung: |
Antragsteller: OV Kiel West/Altstadt
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Beschluss: |
Wir fordern die SPD-Ratsfraktion und den Oberbürgermeister der Stadt Kiel auf, ein Programm aufzulegen, das den Verzicht auf das eigene Auto belohnt: Private Autobesitzer*innen, die ihr Auto abmelden und sich schriftlich verpflichten, innerhalb der nächsten drei Jahre kein neues KFZ zuzulassen, erhalten dafür einen Mobilitätsgutschein. Dieser Gutschein soll beispielsweise beim öffentlichen Nahverkehr eingelöst werden können, bei einem Carsharing-Anbieter oder beim Kauf eines E-Bikes oder Fahrrads. Wer innerhalb dieser drei Jahre durch veränderte Lebensumstände doch ein neues Auto zulassen möchte, muss den Gutschein anteilig zurückgeben bzw. das Geld zurückzahlen. Auf das Pilotprojekt soll eine Evaluation folgen.