Verfahren Nominierung für die Bundestagswahl 2021: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Beschlüsse der SPD Kiel
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „{{Kreisvorstand |Titel = Beschluss |DatumVon = 9.6.2020 |DatumBis = |Location = |Straße = |Hausnummer = |PLZ = |Or…“)
 
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 1: Zeile 1:
{{Kreisvorstand
{{Kreisvorstand
|Titel        = Beschluss
|Titel        = Beschluss
|DatumVon      = 9.6.2020
|DatumVon      = 09.06.2020
|DatumBis      =
|DatumBis      =
|Location      =
|Location      =

Aktuelle Version vom 29. November 2021, 03:50 Uhr

Beschluss
9. Juni 2020

Antrag: Der Kreisvorstand beschließt, dass die Kreiswahlkonferenz für die Wahl der Delegierten zur Landeswahlkonferenz für die Bundestagswahl 2021 in Form einer Mitgliederversammlung (Versammlung aller wahlberechtigten Mitglieder) stattfindet.

Begründung: Nach Durchsicht der Kieler Satzung sieht die Justiziarin des Parteivorstands keine Regelung, die das Delegiertenprinzip für die Kreiswahlkonferenz verbindlich vorschreibt. Es gibt nur eine Regelung, dass die Ortsvereine die Delegierten dafür wählen, aber keine weitere verbindliche Festlegung. Das würde den Ortsvereinen ersparen, unter den erschwerten Bedingungen für Sitzungen, die weiterhin wegen der Corona-Pandemie gelten, Delegierte wählen zu müssen. Die Kreiswahlkonferenz könnte zeitgleich mit der Mitgliederversammlung zur Nominierung des/der Kandidaten/in für den Bundestagswahlkreis stattfinden.

Gesine Stück ergänzt dazu: Die Satzung des KV Rendsburg-Eckernförde erlaubt ein einheitliches Verfahren für kreisüberschreitende Nominierungen. Es ist daher bei den OV Altenholz und OV Kronshagen eine Mitgliederversammlung möglich.

Beschluss: Bei einer Gegenstimme wird der Antrag beschlossen.