Wohnen in Kiel - bezahlbar und gut!

Aus Beschlüsse der SPD Kiel
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Gremium: Kreisparteitag
Sitzung: ordentlicher Kreisparteitag 02/2017
Bezeichnung: A1, ergänzt um Ä1 und Ä2
Antragsteller: Kreisvorstand Kiel


Beschluss: Angenommen und Überwiesen an Ratsfraktion

angenommen in der durch Ä1 und Ä2 (Jusos) geänderten Fassung


Die Schaffung bezahlbaren und bedarfsgerechten Wohnraums ist die zentrale kommunalpolitische Herausforderung der nächsten Jahre. Die Förderung des Wohnungsbaus – insbesondere des sozialen Wohnungsbaus, des genossenschaftlichen Wohnungsbaus und generell im unteren und mittleren Preissegment – ist ein Schwerpunkt sozialdemokratischer Politik in Kiel. Es müssen alle Möglichkeiten für die wachsende Stadt ausgelotet werden, um in kurzer Zeit möglichst viele Wohneinheiten in Kiel zu schaffen. Nur durch zusätzliche Anstrengungen kann es gelingen, dem Bedarf gerecht zu werden. Die Aktivitäten der SPD-Ratsfraktion und des Oberbürgermeisters (z.B. Masterplan Wohnen und Ausweisung von Bauflächen in einem Wohnbauflächenatlas) waren Initialzündungen für gemeinsame Anstrengungen der Wohnungswirtschaft und der Stadt. Bezahlbarer Wohnraum für alle bleibt die wichtigste Voraussetzung für soziale Gerechtigkeit in unserer Stadt. Die SPD in Kiel ist sich bewusst, dass nur das gemeinsame und abgestimmte Handeln aller Akteure am Wohnungsmarkt – Wohnungsunternehmen, private Eigentümerinnen und Eigentümer und der Kieler Mieterverein gemein- sam mit der Stadt – die notwendige Kraftanstrengung ermöglichen kann.

Um schnell voranzukommen, sind folgende weitere Maßnahmen erforderlich:

  1. Wir fordern, Eigentümer von Mehrfamilienhäusern zu unterstützen, durch einen intensiven Dachgeschossausbau kurzfristig bis zu 1000 Wohnungen zu schaffen. Die SPD-Ratsfraktion wird gebeten, bürokratische Hemmnisse zu identifizieren und zu beseitigen. Darüber hinaus wird die Stadtverwaltung aufgefordert, untergenutzte Grundstücke und schlecht verwaltete Häuser zu identifizieren und mit den Möglichkeiten des Baurechts (z.B. Baugebote) Verbesserungen zu erreichen.
  2. Die Landeshauptstadt Kiel muss wieder in die Lage versetzt werden, eigene Wohnungsbauaktivitäten in Kiel zu realisieren. Die Ratsfraktion wird gebeten, die Voraussetzungen für die Gründung einer städtischen Wohnungsgesellschaft zu schaffen. Neben dem Neubau und Erwerb von Immobilien soll es im Einzelfall auch möglich sein, sogenannte „Schrottimmobilien“ zu übernehmen und einen angemessenen Wohnstandard wieder herzustellen.
  3. Die SPD-Ratsfraktion wird gebeten zu prüfen, ob kommunal gesetzte Baustandards für einen begrenzten Zeitraum ausgesetzt oder flexibler gehandhabt werden können, um die Baukosten insbesondere im sozialen Wohnungsbau zu senken.
  4. Die von Bundesbauministerin Barbara Hendricks auf den Weg gebrachte Novelle des Bau- rechts schafft neue Instrumente in der Stadtentwicklung. Herzstück der Reform ist die neue Gebietskategorie „Urbanes Gebiet“, die neue Spielräume für den Wohnungsbau erschließen soll. Kreisvorstand, Kreisausschuss und Ratsfraktion werden gebeten, diese Möglichkeiten für Kiel auszuwerten und Vorschläge für eine zügige Umsetzung zu entwickeln. Die Kieler SPD Landtagsabgeordneten werden gebeten, sich nach Hamburger Vorbild gegen die Vernachlässigung und Zweckentfremdung von Wohnraum und für ein Gesetz über den Schutz und die Erhaltung von Wohnraum einzusetzen.
  5. Für einige Areale dieser Stadt werden Projektplanungen für den Wohnungsbau vorangetrieben, die dazu beitragen werden, weitere Wohnbauvorhaben zu realisieren. Auf dem ehemaligen MFG 5-Gelände, auf dem Gebiet der so genannten „Krim“, an der Hörn, in Alt-Ellerbek, auf dem Postfuhrhofgelände, am Standort der alten Muthesius Kunsthochschule und auf dem Gelände des geplanten olympischen Dorfes aus der Kieler Olympiabewerbung entstehen konkrete Vorstellungen für eine Bebauung. Die darüber hinaus im Wohnbauflächenatlas aufgelisteten Bauflächen, die zügig vermarket und bebaut werden müssen, reichen nach heutiger Kenntnis allein noch nicht aus, um dem prognostizierten Wachstum der Stadt in den nächsten 20 Jahren gerecht zu werden. Daher wird es notwendig sein, weitere Flächen kurz- und mittelfristig zu identifizieren. Die Potentialprüfung bzw. die Einschätzung zur optimalen Ausnutzung des Baupotentials folgender Flächen muss daher kurzfristig erfolgen: Suchsdorf (westlich Suchsdorf an der Au), Holtenau (südlich des Flugplatzes) und Neu-Meimersdorf.
  6. Gemeinsam mit den Kieler Kleingärtnern muss geprüft werden, ob in untergenutzten Klein- gartengebieten einzelne Flächen freigegeben werden können, um im Anschluss an bestehende Wohngebiete weiteren Wohnraum zu schaffen.
  7. Bei allen Wohnbauvorhaben ist eine Balance zwischen der Schaffung von preisgünstigem Wohnraum, sozialer Quartiersentwicklung, Nachhaltigkeit und städtebaulicher Qualität anzustreben. Auf vielfältige Wohnformen nicht nur im Stadtteil, sondern auch im Viertel und in der Strasse wird dabei Wert gelegt, um eine soziale Durchmischung zu fördern.
  8. Junge Menschen haben es am Wohnungsmarkt besonders schwer. In der Regel verfügen sie über wenig finanzielle Mittel. Nicht selten bleiben sie nur während der Ausbildung an einem Ort und müssen danach wieder umziehen. Insbesondere in den Hochschulstädten ist die Situation angespannt. Gleichzeitig haben Auszubildende Schwierigkeiten bei der Suche nach bezahlbaren Wohnungen. Aus diesem Grund sollen sich die Kieler Landtagsabgeordneten dafür einsetzen, dass ausreichend Wohnmöglichkeiten wie zum Beispiel Wohnheime für junge Menschen entstehen