Änderungen der Satzung der SPD Kiel

Aus Beschlüsse der SPD Kiel
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Gremium: Kreisparteitag
Sitzung: ordentlicher Kreisparteitag 6/2022
Bezeichnung:
Antragsteller: Kreisvorstand


Beschluss: Angenommen

Änderungen in der Satzung der SPD Kiel:

§ 4 Parteiöffentlichkeit

Ergänze neu: (4) Parteiöffentlichkeit ist auch hergestellt, wenn eine auf die Mitglieder eines Gremiums teilnahmebeschränkte Präsenzsitzung oder eine Onlinesitzung über eine Videokonferenzplattform übertragen wird, in der alle teilnehmenden Mitglieder des Kreisverbands/des Ortsvereins/der AG sich zu Wort melden können.

Öffentlichkeit ist auch hergestellt, wenn eine teilnahmebeschränkte Präsenz- oder Onlinesitzung über einen Video- oder Audio-Livestream ohne Wortmeldemöglichkeit übertragen wird. Es ist zulässig, dass der einladende Vorstand fordert, sich für die Teilnahme anzumelden.

§ 7 Die Jahreshauptversammlung

Streiche Satz c): sowie gegebenenfalls Beauftragte für besondere Aufgaben.

§ 8 Ortsvereinsvorstand

Neue Formulierung: (2) Der Ortsvereinsvorstand besteht aus folgenden Funktionen: a) Vorsitz b) stellvertretender Vorsitz c) Kassenführung d) Schriftführung sowie weiteren Mitgliedern als Beauftragte*r oder Beisitzer*in Wird nur eine Person zum Vorsitz gewählt, soll einer/eine der stellvertretenden Vorsitzenden ein anderes Geschlecht als das des/der Vorsitzenden haben. Werden zwei gleichberechtigte Vorsitzende gewählt, muss ein davon eine Frau sein.

Ergänze neu: (4) Die Schriftführung und besondere Beauftragungen dürfen zusätzlich von bereits nach a), b) oder c) gewählten Personen ausgeübt werden.

§ 14 Außerordentlicher Kreisparteitag

Ergänze neu: f) auf Antrag von 10% der Mitglieder

§ 15 Der Kreisausschuss

Streiche den zweiten Satz bei (4) Diese besteht aus 2 Mitgliedern des Kreisausschusses.

§ 16 Zusammensetzung

(1) Stimmberechtigt im Kreisausschuss sind: a) die von den Ortsvereinen gemäß §7 (4) gewählten Delegierten. Auf je angefangene 100 Mitglieder entfällt eine Delegierte / ein Delegierter. Die Anzahl der Delegierten ergibt sich aus der Zahl der Ortsvereinsmitglieder am 31.12. des Vorjahres. b) je ein Mitglied der Arbeitsgemeinschaften als gleichberechtigtes Mitglied kraft Satzung (sogenannte geborene Mitglieder). Dies muss der Vorsitz der Arbeitsgemeinschaft oder ein anderes Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft sein. ein Drittel der Gesamtmitgliederzahl des Kreisausschusses nicht übersteigen.

(2) Beratend nehmen teil: a) ein Mitglied des Kreisvorstandes, b) ein Mitglied der Kontrollkommission, c) ein Mitglied der SPD-Ratsfraktion, d) die Kieler Mitglieder der Bundestags- und Landtagsfraktion, e) ein/e Mitarbeiter/in der Kreisgeschäftsstelle.

§ 18 Der Kreisvorstand

Ändere Absatz (1): a) dem oder der Vorsitzenden oder zwei gleichberechtigten Vorsitzenden, davon mindestens eine Frau b) stellvertretende Vorsitzende ... e) weitere Mitglieder

Ergänze neu: Der Kreisparteitag entscheidet vor Beginn aller Wahlen mit einfacher Mehrheit in getrennten Abstimmungen über

  • die Anzahl der Vorsitzenden (1 oder 2)
  • der stellvertretenden Vorsitzenden (mind. 1)
  • sowie die Anzahl der weiteren Mitglieder.

Gibt es keine Vorschläge aus der Versammlung, muss das Präsidium dies tun.

Ändere: Wird nur eine Person zum Vorsitz gewählt, soll einer/eine der stellvertretenden Vorsitzenden ein anderes Geschlecht als das des/der Vorsitzenden haben.

Ergänze neu: (4): “Die Schriftführung darf zusätzlich von bereits nach a), b) oder c) gewählten Personen ausgeübt werden.”

VI Aufstellung von Kandidatinnen und Kandidaten § 32 Allgemeines

(9) Der Kreisvorstand entscheidet, ob eine Kreiswahlkonferenz zur Wahl von Delegierten für eine Landeswahlkonferenz als Mitgliederversammlung oder als Delegiertenversammlung stattfindet. Der Kreisausschuss ist vorab zu hören.

(10) Kreiswahlkonferenzen können kombiniert mit Kreisparteitagen und/oder anderen Kreiswahlkonferenzen stattfinden.

§ 34 Satzungsänderungen

Über satzungsändernde Anträge kann nur abgestimmt werden, wenn sie den Delegierten mindestens sechs Wochen vor dem Zusammentreten des Parteitages schriftlich oder elektronisch zugegangen sind.