D2 Generationsübergreifendes Wohnen im Quartier

Aus Beschlüsse der SPD Kiel
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Gremium: Kreisparteitag
Sitzung: ausserordentlicher Kreisparteitag 07/2015
Bezeichnung: D2
Antragsteller: OV Steenbek/Projensdorf, OV Suchsdorf und OV Wik


Beschluss: Angenommen


Die Landeshauptstadt Kiel möge durch städtebauliche Planung sowie begleitende Maßnahmen zu einer Alters- und Haushaltsdurchmischung in den Kieler Stadtteilen beitragen. Hierfür möge ein Konzept zum „generationsübergreifenden Wohnen im Quartier“ erarbeitet und umgesetzt werden. Dieses soll auf kleinräumiger Ebene eine Durchmischung verschiedener Altersgruppen und Haushaltsformen (z.B. Singles, Familien, Alleinerziehende etc.) in den Stadtteilen und Quartieren fördern und so zu einer stabileren - d.h. ausgeglichenen - Bevölkerungsstruktur führen. Welche Gruppen je nach Stadtraum dabei verstärkt gefördert werden müssen, soll aus der aktuellen und prognostizierten Bevölkerungsstruktur der einzelnen Stadtteile abgeleitet werden. Es ist zu erwarten, dass einige Stadtteile der Landeshauptstadt Kiel auf Grund ihrer Einwohnerstruktur besonders stark von den Folgen des demografischen Wandels betroffen sein werden. Um dem entgegenzuwirken, ist es notwendig, eine möglichst gleichmäßige Altersstruktur in den Stadtteilen zu gewährleisten.

Um dieses Ziel zu erreichen, sollen Wohn- und Gebäudestrukturen so angepasst oder geschaffen werden, dass sie den Bedürfnissen der Altersgruppen entsprechen, die für eine ausgeglichene Altersstruktur gefördert werden sollen (z.B. junge Menschen, junge Familien, Seniorinnen und Senioren etc.). Insbesondere vorhandene mindergenutzte Gebiete bzw. Frei- und Konversionsflächen, die im Sinne einer Innenentwicklung nutzbar gemacht werden können, sollen auf ihre Eignung für diese Zwecke überprüft werden. Gleiches gilt bei Grundstücken und Gebäuden, die durch Nutzung des Vorkaufrechtes von der Landeshauptstadt Kiel erworben und mit einer entsprechenden Zweckbindung versehen werden können.

Einerseits soll dabei im Hinblick auf viele alternde Stadtteile besonderer Wert auf die bedarfsgerechte und nahräumliche Versorgung älterer Bewohnerinnen und Bewohner mit Wohnraum (auch in Form von speziellen Wohnformen) gelegt werden, damit bei einem notwendigen Umzug (z.B. durch Pflegebedürftigkeit) sozialräumliche Kontakte aufrecht erhalten werden können. Andererseits sollen insbesondere die Gruppen mit bezahlbarem Wohnraum versorgt werden, die potenziell bei der Wohnraumversorgung benachteiligt sind. Realisiert werden sollen diese Ziele nach Möglichkeit im Rahmen einer engen Kooperation mit nichtrenditeorientierten Wohnungsunternehmen wie z.B. Genossenschaften.

Darüber hinaus sollen zur Unterstützung einer selbstbestimmten Lebensführung aller Bewohnerinnen und Bewohner alltägliche Barrieren im Quartier reduziert werden. Dies können sowohl bauliche Barrieren im Wohnumfeld sein, als auch institutionelle Barrieren, die allgemein zu einer eingeschränkten Mobilität führen (z.B. in Form von Anpassungsbedürfnissen im ÖPNV).