Finanzielle Ausstattung der Basisarbeit

Aus Beschlüsse der SPD Kiel
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Gremium: Kreisparteitag
Sitzung: außerordentlicher Kreisparteitag 06/2018
Bezeichnung: I1
Antragsteller: OV Wik


Beschluss: Überwiesen an Kreisvorstand
überwiesen zur weiteren Bearbeitung durch den Kreisvorstand


Finanzielle Ausstattung der Basisarbeit

Der Kreisparteitag möge beschließen, dass:

• 30% der Mitgliedsbeiträge im Ortsverband verbleiben, • 30% für die Kreisarbeit verwendet werden, • 40% an die Bundes- und Landespartei gehen.

Die Mandatsabgaben werden zu 90% an alle Ortsvereine im Kreisgebiet aufgeteilt. Diese Aufteilung erfolgt unabhängig vom Wohnort der Mandatsträger*innen.

Jeder Kreis soll eine Vollzeitstelle nach den Vorgaben des TvÖD erhalten. Zusätzlich können, je nach Ressourcen und Bedarf, Hilfskräfte finanziert werden. Die fachliche Aufsicht und Leitung obliegt der Kreisgeschäftsführung. In Personalangelegenheiten müssen die OV-Vorsitzenden zustimmen. Die Kreisgeschäftsstelle ist dabei Dienstleister für die OV’s.

Möchten Parteimitglieder Projekte auf Landes- oder Kreisebene umsetzten, die nicht im Budget vorgesehen sind, müssen die entsprechenden finanziellen Mittel bei den OV’s beantragt werden. Dieser Prozess soll über ein Onlineportal abgewickelt werden, das die Kommunikation erleichtert und gleichzeitig Transparenz schafft. So können wir sicherstellen, dass projektbezogen finanziert werden kann und die Höhe der Gelder nicht von der Anzahl der Parteimitglieder im Stadtteil abhängig ist.

Die Kassen der OV’s sollen auf der Kreisebene gebündelt und durch eine hauptamliche Person oder eine beauftragte Kanzlei verwaltet werden. Alle OV-Kassen im Kreisgebiet werden zusammengelegt, um eine projektorientierte Arbeit, unabhängig von der Mitgliederanzahl, zu ermöglichen. Das Abrufen von Geldern ist über eine kurze Beschreibung möglich. In der Beschreibung muss kurz erläutert werden, wofür das Geld, mit welcher Zielgruppe und wie das Thema weiterverfolgt werden möchte.

Die Landes- und Bundespartei wird aufgefordert, ein Investitionsprogramm für OV’s aufzusetzen, die bisherige Mittelverwendung in einfacher Sprache aufzuzeigen und bis zum 30.09.2018 die OV’s über das Investitionsprogramm zu informieren. Der Kreisvorstand muss die OV’s im Kreisgebiet über seine Bemühungen parteiöffentlich und zeitnah (14 Tage) informieren.