O4 Richtlinie für die Veröffentlichung von Beschlüssen im SPD-Kreisverband Kiel
Gremium: Kreisparteitag |
Sitzung: ordentlicher Kreisparteitag 02/2016 |
Bezeichnung: O4 |
Antragsteller: Jusos
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Beschluss: Angenommen |
angenommen in gteänderter Fassung
Der Kreisparteitag möge beschließen:
Beschlüsse und Positionen sind für die Mitglieder und die Öffentlichkeit durch den SPD-Kreisvorstand, die Kreisvorstände der Arbeitsgemeinschaften und die Vorstände der Ortsvereine zugänglich zu machen. Es gelten folgende Regelungen:
A) SPD-Kreisverband
1) Kreisparteitag Beschlüsse des Kreisparteitags sind innerhalb von zwei Wochen auf der Homepage des Kreisverbands zu veröffentlichen sowie allen Mitgliedern per Email als Beschlussbuch zuschicken. Auf Verlangen von Mitgliedern ohne Email-Adresse ist ihnen das Beschlussbuch per Post zuzusenden.
2) Kreisausschuss Beschlüsse des Kreisausschusses sind vor der nächsten ordentlichen Sitzung auf der Homepage zu veröffentlichen sowie per Email an die Funktions- und Mandatsträger zu schicken.
3) Kreisvorstand Der Kreisvorstand beschließt mit der Geschäftsordnung eine geeignete Methode zur Veröffentlichung von Beschlüssen.
4) Beschlussdatenbank Eine Online-Beschlussdatenbank nach dem Vorbild des Landesverbands wird eingerichtet. In dieser sollen sukzessive alle älteren Beschlüsse von Kreisparteitag und Kreisausschuss veröffentlicht werden.