Mobilitätsgarantie als Teil der Kindergrundsicherung
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Gremium: Kreisausschuss |
Sitzung: Kreisausschuss 13.09.2023 |
Bezeichnung: |
Antragsteller: Christoph Beeck
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Beschluss: |
Selbstständige Mobilität ist eine Voraussetzung für die Teilhabe an wesentlichen Bereichen des Lebens wie Bildung, Kultur, Sport und freundschaftliche Treffen. Nur durch den ÖPNV können alle Kinder und Jugendlichen über mittlere bis lange Strecken selbstständig mobil sein. Deshalb muss die kostenlose Benutzung von Bussen und Bahnen für sie als eine Mobilitätsgarantie Teil der Kindergrundsicherung sein. Dies ist zudem gerechter als eine Lösung, die von der kommunalen Finanzkraft an ihrem Wohnort abhängt.
Beschlossen als Ergänzungsantrag (Z. 85) zum Leitantrag „Zusammenhalt stärken“ für den Landesparteirat am 23.09.2023