Wärmeversorgung in Kiel – sicher und bezahlbar

Aus Beschlüsse der SPD Kiel
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Gremium: Kreisparteitag
Sitzung: ordentlicher Kreisparteitag 7/2023
Bezeichnung:
Antragsteller: Kreisvorstand


Beschluss: Angenommen


  1. Der Ausbau und die Verdichtung der Fernwärme sowie die Errichtung von Nahwärmenetzen außerhalb der Reichweite des Fernwärmenetzes sind die entscheidenden Stellschrauben, um eine zukunftsweisende und bezahlbare Wärmeversorgung in der Landeshauptstadt Kiel zu erreichen. Sie werden mit höchster Priorität betrieben, wobei eine Anschlussdichte von mindestens 80% anzustreben ist. Ziel ist es, eine kostengünstige Alternative zu anderen Technologien, wie zum Beispiel der Wärmepumpe, zu realisieren.
  2. Um den Bürgerinnen und Bürgern Planungssicherheit zu geben, ist die Entwicklung einer Strategie für die zukünftige Wärmeversorgung Kiels zügig voranzutreiben. Die Verwaltung wird aufgefordert, den von der Landesregierung bis Ende 2024 geforderten Wärmeplan bis Ende des Jahres 2023 fertigzustellen.
  3. Unsere Stadtwerke sind das führende Unternehmen für die Kieler Energieversorgung. Sie stehen in der Verantwortung, die Wärmewende in Kiel hin zu einer zukunftssicheren und bezahlbaren Wärmeversorgung maßgeblich voranzutreiben. Sie werden aufgefordert, diese Herausforderung im Rahmen der Daseinsvorsorge engagiert und offensiv wahrzunehmen.
  4. Um den Anspruch als Klimahauptstadt gerecht zu werden, muss der überwiegende Teil des Stadtgebietes in den Ausbau der Wärmenetze (Fern- und Nahwärme) einbezogen werden. Hierzu zählen auch Einfamilienhausgebiete. Bei der Bewertung der Wirtschaftlichkeit ist eine isolierte Betrachtung einzelner Ausbau- und Verdichtungsmaßnahmen nicht zielführend. Vielmehr ist eine ganzheitliche Betrachtung der Fernwärmesparte vorzunehmen. Eine „Rosinenpickerei“ - ein Anschluss nur von großen Mehrfamilienhäusern und anderen Großabnehmern direkt am vorhandenen Netz - lehnen wir ab.
  5. Um den wirtschaftlichen Anforderungen zu genügen, ist für zukünftige Neubaugebiete ein Anschluss- und Benutzungszwang für die Fern- bzw. Nahwärme vorzusehen. Gleiches gilt – sofern rechtlich zulässig – für Erschließungsmaßnahmen in bestehenden Wohngebieten.
  6. Die Verwaltung und die Vertreter der Landeshauptstadt Kiel werden aufgefordert, in den entsprechenden Gremien der Stadtwerke – Gesellschafterversammlung, Konsortialausschuss, Aufsichtsrat – auf eine Umsetzung der unter 1 bis 5 aufgeführten Punkte hinzuwirken.